Was bedeutet "Rückstufung beißt nicht"?
Ich sähe überhaupt keinen Grund, meine Vollkasko damit zu "belästigen" und dadurch auch noch auf den Kosten der Hochstufung sitzenzubleiben, wenn die Sachlage so eindeutig ist!
1. Diese Rückstufungen sind aller Regel nicht so teuer wie man landläufig so annimmt. War flapsig ausgedrückt, sorry dafür. Werde mich zukünftig seriöser verhalten.
2. ) Ein Grund könnte sein, dass man den Schaden schnell und ohne Komplikationen reguliert haben möchte. Die Vollkaskoversicherung ist ja die "eigene", während die Haftpflichtversicherung eine "fremde" ist. Und es gibt tatsächlich Versicherungsgesellschaften, die Schäden Dritter spürbar langsamer regulieren als Schäden der eigenen Kunden. Manche böse Zungen unterstellen sogar Vorsatz bei dieser Methode, was natürlich konsequent von den Versicherungsgesellschaften abgestritten wird. Fakt ist aber: Wird ein Vollkaskoschaden schlecht reguliert, läuft man Gefahr, Kunden zu verlieren. Wir ein Haftpflichtschaden schlecht reguliert, interessiert das die wenigsten Versicherungsnehmer. Muss nicht sein, kann aber.
Ich glaube, Hedemann ist da ganz gut im Thema.
Zu den Winterreifen: Wer die situative Winterreifenpflicht missachtet und es zu einem Unfall kommt, handelt grob fahrlässig und wird mit Bußgeld und Punkt in Flensburg bestraft. Bei seiner Autoversicherung (und eigentlich auch bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung) sollte man darauf achten, dass auch der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit mitversichert bzw. nicht ausgeschlossen ist. Ansonsten gibt es bei der Regulierung Ärger. Was nie mitversichert ist, ist der Umstand "Vorsatz". Der könnte vorliegen, wenn man in der Schadenanzeige so einen lockeren Satz schreibt wie "Ich habe gar keine Winterreifen/Reifen mit Schneeflockensymbol". Also gilt es die feine Grenze zwischen noch "Grob fahrlässig" und schon "Vorsatz" auch bei den guten Autoversicherern einzuhalten.