Beiträge von Kai

    Ja, Nils , das Gleiche dachte ich auch. Ich hätte geschworen, dass es nicht in der Tagesschau kam. Aber wenn sasa das so überzeugend schreibt, bin ich lieber kleinlaut.... ;)

    Danke, mabuse !


    Stromberg und C. M. Herbst wurden/werden so gehypt, dass ich schon der Überzeugung war, völlig alleine mit meiner ablehnenden Meinung war. Aber offenbar gibt es noch mehr Menschen neben mir, die Stromberg unlustig und überzogen finden.

    nur dann einzugreifen wenn eine (glas)klare Fehlentscheidung des Schiedsrichters vorliegt die umgehend korrigiert werden muß in diesem Fall zurecht (nicht) zur Anwendung gebracht.


    ...


    das Eingreifen des VAR in WOB.


    Definiere bitte mal "Eingreifen".


    Für mich bedeutet das maximal, dass der Schiedsrichter im Kölner Keller dem Schiedsrichter auf dem Platz ungefragt sagt "Schau dir die Szene bitte noch einmal an". Ob der Schiedsrichter das dann tut und dann seine Entscheidung ändert, liegt allein bei ihm.


    Vergleichbar mit einem Rechtschreibprogramm, das dem Verfasser eines Textes signalisiert, dass laut der Software (oder des Datenbestandes) dieses Programmes ein Wort vom Verfasser falsch geschrieben worden ist. Der Verfasser kann diesen Hinweis ignorieren oder prüfen und bei seiner Schreibweise bleiben oder prüfen und seine Schreibweise korrigieren.


    Wir Zuschauer wissen gar nicht, in welchen Szenen der VAR einen Hinweis gegeben hat. Wir sehen es nur, wenn nur, wenn der Schiedsrichter zum Monitor läuft. Einen Hinweis, den der Schiedsrichter sofort ignoriert, sehen wir eben nicht.

    KANN Elfmeter, den einem der VAR nicht nimmt, aber auch nicht gibt, falls er vorher nicht gepfiffen wurde.

    Es wäre m.E. hilfreich endlich zu begreifen, dass der VAR keine Elfmeter gibt oder nimmt oder darüber entscheidet, ob ein Elfmeter ausgeführt wird oder nicht. Es entscheidet immer der Schiedsrichter in "letzter Instanz". Den VAR (als den Video - Assistenten) kann der Schiedsrichter bei seiner Entscheidung zur Hilfe nehmen. "Kann" und übrigens nicht "Muss".


    Völlig unabhängig davon prüfen die Schiedsrichter im Kölner Keller jede Situation parallel und kommen zu einer Einschätzung, die sie dem Schiedsrichter auf dem Platz auch mitteilen, von sich aus oder auf Nachfrage des Platz-Schiedsrichters.


    Die Schiedsrichter auf dem Platz sind keine Marionetten des Videoschiedsrichters in Köln, sondern die eigenverantwortlichen Entscheider. Kindern würden dazu sagen "Das sind die Bestimmer".

    Es ist übrigens sehr beunruhigend zu sehen, wie tatsächlich Teile der westlichen Linken auf den Zug jetzt aufspringen, ich meine, das war früher anders.

    Ich habe die -natürlich subjektive - Erinnerung, dass es früher auch nicht viel anders war.

    Alles gut, man kann durchaus unterschiedliche Meinungen/Geschmäcker haben.


    Wer "Tatort" mag, dem wird auch "Die Polizistin und die Sprache des Todes" (ZDF Mediathek) gefallen. Die Story ist zwar nicht der Knaller, aber der Film lebt von den Charakteren und Dialogen der beiden Hauptdarsteller. Neue, frische Gesichter statt der ewig gleichen Besetzung ( z.B. die ewigen Martin Brambach, Herbert Knaup etc. )


    Nicht bierernst und dramatisch, aber auch nicht albern und verkrampft witzig. Gute Mischung.

    Wir haben "Seconds" auch gesehen. Ja, spannend war es größtenteils. Aber zum Ende hin wurde es immer hanebüchener und nachdem der Abspann der letzten Folge lief, guckten wir uns verdutzt und fragend an "Das soll jetzt alles gewesen sein?".


    Das Ende bzw. die Auflösung hat uns enttäuscht. Daher kann ich keine Empfehlung aussprechen.


    Danach haben wir "Safe" auf Netflix geschaut und die Serie - ebenfalls spannend und mit etlichen Wirrungen - hat uns wesentlich besser gefallen. DAS ist eine Empfehlung!

    Ok, verstanden. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass Schadenregulierer und Schadensachbearbeiter das Internet auf irgendwelche Aussagen checken. Das könnte dann passieren, wenn der Verdacht auf Versicherungsbetrug im Raum steht.

    Was bedeutet "Rückstufung beißt nicht"?


    Ich sähe überhaupt keinen Grund, meine Vollkasko damit zu "belästigen" und dadurch auch noch auf den Kosten der Hochstufung sitzenzubleiben, wenn die Sachlage so eindeutig ist!

    1. Diese Rückstufungen sind aller Regel nicht so teuer wie man landläufig so annimmt. War flapsig ausgedrückt, sorry dafür. Werde mich zukünftig seriöser verhalten.


    2. ) Ein Grund könnte sein, dass man den Schaden schnell und ohne Komplikationen reguliert haben möchte. Die Vollkaskoversicherung ist ja die "eigene", während die Haftpflichtversicherung eine "fremde" ist. Und es gibt tatsächlich Versicherungsgesellschaften, die Schäden Dritter spürbar langsamer regulieren als Schäden der eigenen Kunden. Manche böse Zungen unterstellen sogar Vorsatz bei dieser Methode, was natürlich konsequent von den Versicherungsgesellschaften abgestritten wird. Fakt ist aber: Wird ein Vollkaskoschaden schlecht reguliert, läuft man Gefahr, Kunden zu verlieren. Wir ein Haftpflichtschaden schlecht reguliert, interessiert das die wenigsten Versicherungsnehmer. Muss nicht sein, kann aber.


    Ich glaube, Hedemann ist da ganz gut im Thema.


    Zu den Winterreifen: Wer die situative Winterreifenpflicht missachtet und es zu einem Unfall kommt, handelt grob fahrlässig und wird mit Bußgeld und Punkt in Flensburg bestraft. Bei seiner Autoversicherung (und eigentlich auch bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung) sollte man darauf achten, dass auch der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit mitversichert bzw. nicht ausgeschlossen ist. Ansonsten gibt es bei der Regulierung Ärger. Was nie mitversichert ist, ist der Umstand "Vorsatz". Der könnte vorliegen, wenn man in der Schadenanzeige so einen lockeren Satz schreibt wie "Ich habe gar keine Winterreifen/Reifen mit Schneeflockensymbol". Also gilt es die feine Grenze zwischen noch "Grob fahrlässig" und schon "Vorsatz" auch bei den guten Autoversicherern einzuhalten.

    Ja, normalerweise müßte die Gebäudehaftpflicht der Genossenschaft oder die Genossenschaft selbst wegen Gefährdungshaftung zahlen. Aber wenn sie das aus irgendeinem Grunde nicht tut bzw. irgendwann mal zahlt, kann man die Vollkasko in Anspruch nehmen. Sollte dann doch eine Zahlung von der Genossenschaft kommen, kann man den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist "zurückkaufen" und wird nicht hochgestuft.

    Der schaltet sich in die Offensive ein, weil er zum einen in diesen Situationen keinen Anspielpartner findet und sich dann zum zweiten regelmäßig zu spät vom Ball trennt. Richtig angegriffen wird er auch nicht, weil der Gegner damit rechnet, dass er abspielt. Macht er aber nicht, sondern sucht den Abschluß. Der sieht dann allerdings häufig so aus, wie Abschlüsse von Innenverteidigern eben aussehen.


    Ganz ehrlich: so richtig genial finde ich das nicht. Aber auch nicht so schlimm, dass ich meckern müßte.

    Nur Mut! Rückstufung beißt nicht!


    Und wenn du tatsächlich absolut keinen Bock auf Rückstufung im Schadenfall hast, solltest du konsequenterweise beim nächsten Kraftfahrzeugversicherungsvertrag darauf achten, dass dieser einen Rabattretter enthält.

    Herr Zwegat ist schon am 9.August verstorben.


    Zitat

    Selbst Prominente wurden Zwegat zu Hilfszwecken zugeführt, etwa Nadja «Naddel» Abd el Farrag. Neben der Moderatorin und Sängerin wirkte der Finanzexperte mit der nüchternen Brille und der Verwaltungsbeamten-Krawatte wie ein Taschenrechner neben einer Discokugel.


    Quelle: Welt

    Wenn alle Stricke reißen und es unbedingt repariert werden soll, zahlt auf Wunsch auch die Vollkasko. Allerdings mit dem vereinbarten Selbstbehalt und Rückstufung, wenn auf den Rabattretter verzeichnet wurde.


    Ob die Inanspruchnahme der Vollkasko wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich durch den Rabattverlustrechner ermitteln.