Natürlich war meine Antwort polemisch, tut mir leid.
Allerdings war deine Frage für mich auch selten ****** .
Der "Versicherungsberater" wird dir eine Rechtsschutzversicherung empfehlen, weil er weiß, wie oft diese tatsächlich in Anspruch genommen wird: nämlich sehr häufig. Aus meiner Erfahrung: Fälle, wo die Rechtsschutzversicherung gefragt wird, sind wesentlich häufiger als Wohnungsbrände, Fahrraddiebstähle, Unfälle, Einbruchdiebstähle, Leitungswasserschäden und sogar häufiger als Haftpflichtschäden.
Dazu kommt, dass es für viele Leute sehr unbefriedigend ist, wenn sie ihr Recht nicht wahren können, weil sie das Kostenrisiko scheuen. Weil sie einfach nicht das Geld haben, den Anwalt und das Gericht aus eigener Tasche zu bezahlen. Ein Gefühl der Hilflosigkeit und des Gerechtigkeitsgefühls. Demgegenüber ist es ein gutes Gefühl, sich gegen vermeintliches Unrecht mit professioneller Hilfe (Anwalt) wehren zu können, ohne auf die Kosten achten zu müssen.
Ich weiß jetzt nicht, wie so die Kostensätze bei dir sind. Hier in der Gegend nimmt ein Anwalt 250,-- EUR plus Steuer für eine Stunde Beratung. Eine Stunde ist übrigens schnell rum.
Mir persönlich hat mal ein Anwalt für einen Brief an den Landkreis (es ging um vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung mit 1 Punkt in Flensburg und einer Geldbuße von rd. 100 EUR) eine Rechnung über 170,-- EUR ausgestellt. Immerhin hat der Landkreis das Verfahren dann eingestlellt.
Die Idee, bei Nichtabschluß einer Rechtsschutzversicherung, die gesparten Beiträge zur Seite zu legen, um im Falle eines Falles darauf zurückzugreifen, klappt in der Realität höchst selten.
Zu der Aussage von mettbröttchen (die ich eigentlich nicht kommentieren wollte): Bei den allermeisten Gesellschaften bekommst du einen Berufsrechtsschutz nur in Verbindung mit einem Privatrechtsschutz. Du hast also eine Privatrechtsschutzversicherung mit integriertem Berufsrechtsschutz.
Welche anderen Bausteine nötig sind, wird meistens erst dann deutlich, wenn der Fall eingetreten ist. Häufige Fälle sind übrigens Streitigkeiten mit dem Vermieter und auch Nachbarschaftsstreit. Wenn du dagegen abgesichert werden willst, benötigst du die nicht "serienmäßige" Immobilenrechtsschutz (ebenfalls ein Baustein).
Aber viele Dinge lassen sich eben nicht vorhersehen. Da meinte ein Kunde vor 18 Monaten, dass er keinen Berufsrechtsschutz benötigt, da er bei einem großen, seriösen und allseits bekannten Arbeitgeber seit Jahren beschäftigt ist. Er wäre inzwischen Führungskraft mit Personalverantwortung und alles wäre paletti. Also hatte sein Vertrag diesen Baustein nicht. Vor vier Wochen ruft diese Führungskraft bei mir an und meint, er hätte ja die Rechtsschutzversicherung bei mir und müßte nun einen Anwalt einschalten, weil er seinen Arbeitsplatz verlieren wird. Die Freundin seines Chefes würde seinen Arbeitsplatz bekommen und er würde 80 Kilometer entfernt in einer anderen Filiale einen anderen Arbeitsplatz bekommen. Es war für beide recht unbefriedigend, dass ich ihm sagen mußte, dass er die Kosten für die juristische Verfolgung seines Anliegens nicht erstattet bekommen wird. Nun arbeitet er eben weitere 80 km entfernt von seiner Heimat. So sieht das dann in der Praxis aus.
Es ist eben das Prinzip von Versicherungen: die Ungewißheit. Weder der Versicherungsnehmer, noch die Versicherungsgesellschaft weiß, was in Zukunft passiert. Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren das Risiko und das fließt dann in die Prämienkalkulation ein. Faustregel: geringes Risiko = niedrige Prämie, hohes Risiko=hohe Prämie. Dazu der Vergleich: Für eine sog. "Vollrechtsschutz" mußte man im Jahre 2000 rd. 60 EUR kalkulieren, heute kostet so ein Vertrag zwischen 250 und 400 EUR (allerdings sind Leistungen/Deckungssummen auch angehoben, wenn auch nicht in dem Verhältnis).
Trotz aller Erfahrungen und Statistiken kann es durchaus sein, dass du niemals im Leben die Rechtsschutzversicherung benötigst. Ähnlich wie bei der Feuerversicherung. Ob das bei dir der Fall sein wird, weiß logischerweise keiner. Aber ich kann dir mit Gewissheit sagen, dass sich der "Versicherungsberater" im nichtversicherten Schadensfall fragen lassen wird, warum du nicht abgesichert bist. Dafür wurden die Beratungsprotokolle Pflicht. Denn es gibt eben auch die sog. Beraterhaftung und auch eine Pflichtversicherung für "Versicherungsberater" gegen Beratungsfehler. Dass der Gesetzgeber sich zu diesem Schritt gezwungen sah, ist ein Indiz dafür, dass die Beratung in der Tat wichtig ist und es eben nicht darum geht, dass ein
Versicherungsberater sitzt und dieser solch eine Versicherung gerne abschließen würde,
Der schließt sie nicht für sich ab, sondern der empfiehlt, dass du einen entsprechenden Vertrag abschließt. Das ist ein Unterschied. Warum das so ist, habe ich dir nun versucht frei jeder Polemik aufzuzeigen.