Wieder was gelernt: Die Zugbindung eines Sparpreistickets wird nicht aufgehoben, wenn die verspätete Anreise zum Fernverkehrszug mit einem Nahverkehrszug unter Nutzung des Deutschlandtickets erfolgt. Man müsste schon beide Fahrten in einer gemeinsamen Reise buchen - aber bei einer solchen Buchung gibt es keine Möglichkeit anzugeben, dass man für den Nahverkehrsteil der Reise bereits ein Ticket hat.
Die Bahn, die selbst dafür sorgt, dass ich den gebuchten Fernzug nicht erreiche, akzeptiert die anschließende Gültigkeit des Fernverkehrstickets in einem anderen Zug also nur dann, wenn ich die Nahverkehrsanreise doppelt bezahle. Ansonsten stehe ich dumm da und muss aufgrund der Verspätung des Nahverkehrszugs mein gebuchtes Ticket verfallen lassen und ein neues kaufen.
Ich habe volles Verständnis dafür, dass sich aus verspäteten Fahrten mit einem Deutschlandticket nicht die üblichen Entschädigungsansprüche ableiten. Aber dass sich die Bahn durch ihre eigene Verspätung auch noch die Taschen füllen kann, weil die Zugbindung nicht entfällt, ist eine Frechheit.
(Treppenwitz dabei: Die Konstruktion mit dem vorangegangenen Nahverkehrszug habe ich überhaupt nur nur gewählt, weil sie in diesem Fall - Fahrt nach Fulda, dort Umstieg in den ICE Richtung Hannover - immer noch über eine halbe Stunde schneller gewesen wäre als der direkte ICE ab Frankfurt, der statt der üblichen 2:21 inzwischen satte vier Stunden bis Hannover braucht.)