Hat nicht der Rat oder Monsieur Le Maire persönlich eine Verordnung erlassen, die alle Regelungen (u.a. doch auch Bußgeldvorschriften) enthält?!. Damit hättest Du dann bereits Deine Paragraphen. Die Verordnung der Lüttich. Die Grundlage für die Verordnung wiederum dürfte im belgischen Kommunalrecht und/oder Polizeigesetz liegen.
Oder vielleicht ja auch nicht. Ich übertrage jetzt einfach mal die Situation in Deutschland auf Belgien. Ob das ganze dem belgischen Recht, d.h. den genannten Gesetzen, der belgischen Verfassung und dem Europarecht entspricht, lässt sich am Bsten ausprobieren, indem man sich als Versuchskaninchen opfert. Dann kann man nachträglich die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen überprüfen lassen. So zumindest wäre es wohl in Deutschland. Die Möglichkeit eine Satzung/Verordnung bereits vorher gerichtlich überprüfen zu lassen, ergibt sich für den Normalbürger leider relativ selten.
Edit: Da ist ja die Verordnung. Zwar ihne Bußgeldvorschriften, aber immerhin wird festgeschrieben, wann eine Ordnungswidrigkeit begangen wird.
Wenn man aber nun schon am 29. November anreist...?!