Alles anzeigenDa haben wir zwei Ansätze:
a) Gesellschaftervertrag sieht vor, dass der Aufsichtsrat den GF beruft/abberuft, dies ist nicht geschehen - daher ist die Abberufung Kinds unwirksam.
b) Gesellschaftervertrag beinhaltet Klausel, wonach der 100% Anteilseigner den GF "aus wichtigen Gründen" abberufen kann, ohne, dass die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig ist. Demnach wäre eine Abberufung Kinds bei entsprechendem Vorliegen von Gründen rechtens, wenn nicht sogar alternativlos.
Wie sieht es denn aus? Kennt jemand den Gesellschaftervertrag?
Ich kenne den Vertrag nicht.
Vllt bin ich naiv, aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Kramer und Nestler abberufen hätten, wenn es die von Dir in b) genannte Möglichkeit nicht gäbe.