Pressebereich - rechtliche Konsequenzen

  • Hallo Leute,


    erstmal ein dickes, dickes Lob für Eure Site! Macht weiter so! Kann man hier irgendwo für Eure Arbeit spenden???


    Nun aber zu meiner Frage:


    Ihr habt den Pressebereich, in dem Ihr teilweise online zur Verfügung stehende originäre Berichte der HAZ und NP und teilweise die Zeitungsartikel der BILD einstellt (zzgl. weiterer Zeitschriften + Magazine).


    Mich würde als Webmaster einer anderen Site (nicht im Fußball-Bereich) interessieren, ob Ihr hierfür Genehmigungen eingeholt habt oder einfach nur hofft: wo kein Kläger...


    Klärt mich doch bitte mal auf, interessiert mich brennend!


    PS: Bei meiner Site würde es um online verfügbare Medizin-Nachrichten gehen, nur zur Info...

    • Offizieller Beitrag

    Hi, ich sag mal so: Wenn die User hier irgendetwas reinstellen, kann ich nichts dafür. ;)
    Wenn eine Zeitung damit nicht einverstanden wäre und sich melden würde, würden wir es sofort unterbinden, dass Artikel dieser Zeitung bei uns eingestellt werden.
    Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass es auch in einigen anderen Foren so Gang und Gäbe ist.


    Natürlich kannst Du spenden:
    http://www.das-fanmagazin.de/neu/index.php?rubrik=spenden
    ;)

  • Zitat

    Original von Nils
    Hi, ich sag mal so: Wenn die User hier irgendetwas reinstellen, kann ich nichts dafür. ;)


    Das würde Dir vermutlich im Zweifelsfall nichts nützen. Als Forum-Betreiber bist Du für den Inhalt verantwortlich und müsstest illegale Sachen zumindestens löschen.

    Zitat


    Wenn eine Zeitung damit nicht einverstanden wäre und sich melden würde, würden wir es sofort unterbinden, dass Artikel dieser Zeitung bei uns eingestellt werden.


    Wenn es hart auf hart käme, könnte es dann schon zu spät sein. Wenn es jemand darauf anlegen würde, wäre so eine Abmahnung mit den verbundenen Kosten schnell geschrieben. Ich bin da in einer anderen Sache leid geprüft, auch wenn ich da wegen Formfehler wohl nichts zahlen muss.

    Zitat


    Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass es auch in einigen anderen Foren so Gang und Gäbe ist.


    Rein rechtlich dürfte das ein Verstoss gegen das Urhebergesetz sein. Aber es geht ja hier in der Hauptsache um Artikel der NP, HAZ und Bild, die darüber informiert sein dürften und sich schon längst gemeldet hätten.
    Ich würde aber extrem vorsichtig sein, mit Artikeln, die der Öffentlichkeit nicht so zugänglich sind, z.B. mit Artikeln der FAZ, die nur den Abonennten zugänglich sind (habe ich hier aber auch noch nicht gesehen).

  • so wie es seit heute aussieht, gibt es die meisten artikel der haz und np ab nächstem freitag online nur noch für abonnenten. zumindest sind im künftigen frei zugänglichen bereich außerhalb der startseite nur noch dpa-meldungen verfügbar. ab diesem zeitpunkt wird der pressebereich wohl veröden müssen, denn ich denke nicht, dass die veröffentlichung kostenpflichtiger artikel hier seitens der zeitungen gewünscht ist.

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Zitat

    Original von strunz
    so wie es seit heute aussieht, gibt es die meisten artikel der haz und np ab nächstem freitag online nur noch für abonnenten. zumindest sind im künftigen frei zugänglichen bereich außerhalb der startseite nur noch dpa-meldungen verfügbar. ab diesem zeitpunkt wird der pressebereich wohl veröden müssen, denn ich denke nicht, dass die veröffentlichung kostenpflichtiger artikel hier seitens der zeitungen gewünscht ist.


    :ja:
    sehr abgespeckte version wird freigeschaltet. abonenten werden vollen zugriff haben und es wird auch "nur-online-abos" geben.
    scheisse mit der scheisse..

  • Zitat

    Original von rote_leine
    abonenten werden vollen zugriff haben und es wird auch "nur-online-abos" geben.


    die antwort der haz/np-faq besagt folgendes:


    Zitat

    7. Kann ich ePaper allein abonnieren?

    Nein, ePaper erhalten Sie nur mit dem Abo Ihrer Zeitung.


    :sauer:

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

    • Offizieller Beitrag

    HAZ und NP bedienen sich ja auch öfter an dieser Seite wenn es um die Meinungen der Fans geht und zitieren auch öfter mal. Außerdem werden die Artikel ja bisher nicht geklauft sondern werden, mit Angabe der Quelle, hier zusätzlich zur Verfügung gestellt. Ins Netz stellen Sie die Artikel ja selber.




    Wenn es wirklich kostepflichtig wird hoffe ich mal, dass zufällig ein 96 das Hobby hat, diese Artikel auf seinen Webspace bei Lycos und Co. zu stellen und ohne irgendwelche Absichten den Link hier verliert :lookaround:


  • oopps.. :kopf:
    danke, dann hatte ich eine fehlinformation.
    wie sagt man so schön. :megaphon: war ein RTFM - Fehler.. :lookaround:
    R ead T he F u c k i n g M anual


    Thx.. kack Monopolstellung in Hannover :sauer:

  • Also ich wäre ganz vorsichtig damit, dann noch Artikel dieser Zeitungen hier zu verlinken. Wenn der Verlag es darauf anlegen würde, kann nicht nur derjenige, der die Artikel auf eine Webseite stellt, erheblichen Ärger bekommen sondern auch Nils als Foren-Betreiber.
    Ansonten kann ich HAZ/NP schon ein wenig verstehen, sind ja auch nicht die ersten die das machen (FAZ z.B. auch). Schade ist halt, dass es keine "Nur-Online"-Abos gibt. Ich wäre schon bereit, dafür auch was zu bezahlen. Tja für die HAZ muss ich dann halt meine Eltern um den Account bitten...

    • Offizieller Beitrag

    Mag ja alles sein, aber eine Inhaltsan-(wieder-)gabe kann IMO nicht verboten sein.
    Beispiel:


    "Im Heidekurier stand heute, dass der Tag des Museums am 02. August geplant sei.
    Demnach feiere die Stadt Munster in diesem Jahr Jubiläum und die Lehrsammlung wird 30 Jahre alt. Die runden Geburtstage - stand da zu lesen- seien Anlass eines Tages der Freunde und Förderer des Museums"


    usw, usf...


    Oder?

  • Wenn Du aus einem Artikel das Notwendigste zitierst, wird das sicherlich kein Problem sein. Den Inhalt mit eigenen Worten wiedergeben, ist sicherlich auch unproblematisch (nur wer will sich da die Arbeit machen?). Nur ein paar eigene Worte in den Artikel einzustreuen wird aber sicherlich nicht reichen.
    Näheres können aber nur Experten des Urheberrechtes sagen, ich würde es jedenfalls nicht darauf ankommen lassen. Denn eine Rechtsschutzversicherung zahlt in einem solchen Fall nicht.

  • 5. Pressespiegel
    5.1. Darf man bestimmte Artikel aus Online-Medien in den Online-Pressespiegel der eigenen Website stellen?


    Eine digitale Kopie eines fremden Textes fällt unter die urheberrechtliche Verwertungsart der Vervielfältigung gem. § 15 UrhG, die grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig ist. Allerdings genießen nicht alle Texte urheberrechtlichen Schutz. Bei Presseartikel unterscheidet man:


    Echte Sprachwerke im Sinne des § 2 UrhG; vor allem Fachartikel und Kommentare können unter diese Kategorie fallen; diese dürfen nur mit Zustimmung des Autors kopiert werden.


    Artikel über wirtschaftliche, politische oder religiöse Tagesthemen im Sinne des § 44 Abs. 1. UrhG dürfen vervielfältigt und verbreitet werden, wenn das nicht ausdrücklich verboten wurde ("Rechte vorbehalten").


    Einfache Mitteilungen darstellende Presseberichte (vermischte Nachrichten, Tagesneuigkeiten) genießen gem. § 44 Abs. 3 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz, sie dürfen aber gem. § 79 UrhG (Nachrichtenschutz) erst dann übernommen werden, wenn seit ihrer Erstveröffentlichung 12 Stunden vergangen sind.


    § 44 UrhG (wird als Nachdruckfreiheit bezeichnet) gilt einerseits nicht für alle Websites, sondern nur für echte Online-Medien (Zeitungen); aus anderen Websites darf man derartige Artikel nicht ohne Zustimmung des Urhebers übernehmen. Andererseits erlaubt § 44 auch nicht, fremde Werke in eine eigene Datenbank zu stellen; unter einer Datenbank versteht man in diesem Zusammenhang schon eine Sammlung von Presseartikeln. Der einzige unbedenkliche Fall ist damit auch der umständlichste: Man müsste Bildkopien der Artikel anfertigen und diese in den Pressespiegel stellen.




    5.2. Darf man Artikel aus Papier-Medien in einen Online-Pressespiegel stellen?


    Hier verweise ich zunächst auf die im Punkt vorher getroffene Einteilung. Die Nachdruckfreiheit nach § 44 UrhG gilt für diesen Fall nicht, weil dadurch eine über einen längeren Zeitraum abrufbare Datenbank entsteht, die über den reinen Zeitungsnutzen hinausgeht. Zulässig ist ein solcher Pressespiegel unter Umständen dann, wenn die Artikel nur als Image-Dateien zur Verfügung gestellt werden (und nicht als Text), weil dann die Datenbankfunktionalität wegfällt.



    OGH-Entscheidung meischi.at


    BGH-Entscheidung vom 11.7.2002



    5.3. Darf man Artikel aus Online-Medien in Papier-Medien übernehmen?


    Nein. Die Nachdruckfreiheit nach § 44 UrhG gilt grundsätzlich nicht analog für Websites, allenfalls für echte Online-Medien (Zeitungen); aus anderen Websites darf man derartige Artikel nicht ohne Zustimmung des Urhebers übernehmen.



    5.5. Darf man einen Online-Pressespiegel mittels Links auf die Online-Fundstellen herstellen?


    Die Herstellung eines Online-Pressespiegels durch bloße Übernahme der Titel und allenfalls Untertitel und deren Verlinkung auf den Original-Artikel ist urheberrechtlich unbedenklich, solange dadurch nicht ein wesentlicher Teil des gesamten Online-Mediums übernommen wird (Datenbankschutz) und der Link korrekt dargestellt wird (kein Framing; siehe dazu Kapitel Linkrecht).
    Bei der Übernahme der Titel handelt es sich dabei um ein sogenanntes kleines Zitat nach § 46 Z 1 UrhG; diese Bestimmung gilt für alle Sprachwerke, also auch für Kommentare und wissenschaftliche Artikel.


    6. Haftung von Beteiligten
    6.1. Haftet ein Forenbetreiber für Urheberrechtsverletzungen von Teilnehmern?


    Werden in Diskussionsforen oder Web-Blogs Texte oder Bilder abgelegt, die fremde Urheberrechte verletzen, haftet der Foren-Betreiber nicht, solange er nicht davon weiß. Seine Verantwortlichkeit ist nämlich durch Art. 16 E-Commerce-Gesetz beschränkt. Er muss allerdings sofort tätig werden, wenn er von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird, ansonsten kann er selbst geklagt werden.

  • Zitat

    OGH-Entscheidung meischi.at
    BGH-Entscheidung vom 11.7.2002


    ist das österreichisches recht?

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • nochma ich.. aus zuverlässiger quelle habe ich gehört, dass es möglicherweise auch ein online-abo geben wird. ist in planung.. lassen wir uns überraschen.