Wo und wie wohnt ihr ?

  • Oh. Die Zeiten sind hart. Da sieht man jahrelang Fanta als leuchtendes Vorbild, jetzt ist er ein knallharter Eigentümer, der die Leute bei knapp vor Frost auf die Straße setzt. Bitter.

  • Bringt mir nur nichts. Kann dem Mieter erst kündigen, wenn ich richtig im Grundbuch stehe.


    Richtig, theoretisch ist das so.
    Scheint jedoch nicht selten vorzukommen (in meinem Falle war es z.B. so), dass der neue Eigentümer direkt nach dem Notartermin die Kündigung raushaut, so nach dem Motto "Wir wissen, dass wir das noch nicht dürfen, aber versuchen kann man es ja mal".
    Bei uns kam die Kündigung Ende Juli (Datum der Kündigung entspricht Notartermin), Grundbuch war 1. September.


    Sind dann Ende Oktober bereits ausgezogen, da sich noch eine gütliche Einigung herbeiführen ließ. Hätten wir uns quergestellt, hätten wir noch zwei Monate länger gehabt.


    Die Kündigungsfrist richtet sich übrigens auch danach, wie lange der Mieter da schon drin wohnt. Wohnt er da schon 8 Jahre oder länger drin, ist die Frist ganze 9 Monate.


    Du fragtest auch nach der Begründung und wie genau das geprüft wird. Du musst ja lediglich darlegen, warum die aktuelle Wohnung nicht mehr ausreicht. Ist bei Euch nicht Nachwuchs unterwegs? Wäre dann doch die perfekte Begründung!

  • Wenn ich als Mieter Wohneigentum erwerbe (und beabsichtige, das selbst zu nutzen), dann ist das doch hoffentlich Begründung genug.

  • Richtig. Insofern hat Denyo nicht ganz recht, dass ich begründen muss, wieso meine MIETwohnung nicht mehr ausreiche.


    In der Praxis würde die Gegenseite natürlich das genau hinterfragen. Es bedarf aber keiner Darlegung, weshalb ich von Miete auf Eigentum umsteigen möchte.

  • Wenn ich es richtig verstanden habe nicht. Die Interessen des Mieters spielen ja durchaus auch ne Rolle. Wenn ich wegen Eigenbedarf kündige und das kommt vor Gericht und der Richter hält meine jetzige Wohnaituation für ausreichend, hab ich ein Problem.

  • Das wage ich zu bezweifeln.


    Der Richter wird dieses Thema u. U. aufgreifen, aber er müsste nach Recht eigentlich darauf entscheiden, dass Du in Deine Wohnung/Eigenheim kommst. Die soziale Härte (der aktuelle Mieter findet keine neue Wohnung usw.) wird natürlich auch immer ins Spiel gebracht. Hättest Du weiteres Eigentum, würde geprüft werden, ob nicht ein anderer Deiner Mieter das Feld räumen könnte. Es ist aber hier selbstverständlich immer auch ein bisschen vom Richter abhängig.


    Dieses thema Eigenbedarfskündigung ist aber immer wieder schwer anzugehen, weil es in der Praxis eben diverse Möglichkeiten gibt, das ganze durch den Mieter in die Länge zu ziehen.


    Wie gesagt, cih würde ggf. schon sagen, dass Du dort einzihen willst. Das ist doch auch immer eine Sache der Kommunikation.

  • dass ich begründen muss, wieso meine MIETwohnung nicht mehr ausreiche.


    "Gürtel- und Konfektionsgröße haben bei mir alterungsbedingt zugenommen, dies zeigt eindeutig den sich stetig erhöhenden Platzbedarf auf."

  • schwierig wird es meist nur dann wenn man nicht selber als eigentümer die wohnung nutzen möchte. für entfernte verwandte kann es problematisch werden, ebenso für hilfspersonal die dort wohnen sollen


    viel interessanter sind die infos zu den jetzigen mietern:
    - wie lange dauert das mietverhältnis an?
    - frau schwanger?
    - mieter gerade bei der diplom, doktorarbeit
    - mieter steinalt und gebrechlich...

  • Hättest Du weiteres Eigentum, würde geprüft werden, ob nicht ein anderer Deiner Mieter das Feld räumen könnte.


    Das ist natürlich ein entscheidender Punkt. Wenn aber als bisheriger Mieter ein(!) Haus gekauft wird, dann ist die Begründung meinetwegen "Altersvorsorge". Ich bin aber sicher, dass das in dieser Situation nicht notwendig sein wird.


    Nichtsdestotrotz empfehle ich aber auch offene Kommunikation ;)

  • Kampi will eben auf die soziale Härte hinaus. Aber auch die gibt es nur bedingt.


    Mit der sozialen Härte wird eher immer dann argumentiert, wenn es in normalen Mehrfamilienhäusern durch den Vermieter/Hausverwaltung die böse Modernisierungserhöhung geben soll. Oder eben auch dann, wenn der Mieter sich im Mietrückstand befand, dann folgte die Kündigung, der Mieter weigert sich aber raus zu gehen.

  • Richtig. Insofern hat Denyo nicht ganz recht, dass ich begründen muss, wieso meine MIETwohnung nicht mehr ausreiche.


    Aha.
    Dann schau mal in den § 573 (2) Nr. 2 BGB.
    Da steht drin, dass man die vermieteten Räume benötigen muss. Und die Gründe, weshalb man sie benötigt, sind in der Kündigung darzulegen, gemäß (3).
    D.h. darlegen wie man aktuell wohnt und warum die aktuelle Wohnsituation nicht mehr ausreicht.

  • ...nimm mal ein paar Euro in die Hand und geh für ne Stunde oder 2 zum Fachanwalt für Mietrecht (am besten einen, der normalerweise die Mieter vertritt) und lass dir dort eine wasserdichte, begründete (auch evtl. vor Gericht verwertbare...in case of) Kündigung (vor)schreiben.


    Sollte sich der Mieter auf die Hinterbeine stellen, hast du was vor Gericht verwertbares.


    Offene Kommunikation hin oder her !
    (OT: Ich bin schon mal vom Mieter richtig verprügelt worden; ok der hatte vorher 8 Jahre wg. Totschlag gesessen. Ich bin ja so schlecht nicht, aber der war richtig brutal. Wir mussten hinterher noch den Umzug bezahlen, wegen sozialer Härte usw. Der Richter meinte, die Großgrundbesitzer können das ruhig bezahlen; also Richter war auf "Mieterseite". Aber das ist ein anderes Thema.)

  • Danke. Genau das habe ich erwartet und mir nach Lektüre im Netz gedacht. Ist die Bude nicht leer, lass ich die Finger davon. Und der Mieter kann mir in einem Gespräch das Blaue vom Himmel erzählen, wenn er dann schlussendlich doch auf einmal nicht mehr ausziehen will, hab ich das o.g. Generve doch wieder.


    Ich sollte dazu vielleicht noch erwähnen, dass ich diese Regelung grundsätzlich durchaus begrüße.

  • Wir haben grad eauch eine Eigenbedarfskündigung laufen und hoffen, dass die Mieterin uns das Haus, wie gewünscht am 31.1., übergibt. Solche Leute wie Menace benötige ich also nicht auf der Gegenseite! :kloppen:

  • Gerade nochmal die Info bekommen, dass der jetzige Mieter keinerlei Interesse hat auszuziehen. Damit lasse ich schön die Finger davon.

  • Weiss nicht Fanta....wenn die Finanzierung stimmt und die Mieterträge ok sind und noch Kohle überbleibt, sollte man drüber nachdenken; muss ja nicht drin wohnen.


    So als "Absicherung", die Hypothek zahlt ja der Mieter.
    Schreib mir mal, wo das ist...ich/wir suche noch Betongeld/Absicherung für unsere Rückkehr nach Hannover; irgendwann.

    • Offizieller Beitrag

    die Hypothek zahlt ja der Mieter.

    Wenn er zahlt! Sowas sollte man meiner Meinung nach nur machen, wenn es nicht wirklich schlimm ist, wenn die Miete ausbleibt. Ist man aber darauf angewiesen, kann das bitter in die Hose gehen.
    Und sich darauf verlassen, dass man ja zur Not das Grundstück noch verkaufen könnte, kann auch schief gehen. Wer kann schon wirklich vorhersehen, was kommt.


    Wie gesagt: Gute Idee, wenn man das Geld über hat. Wenn nicht, dann eher nicht.