1. Von Mohnhaupt und Klar geht keine Gefahr mehr aus.
2. Klar saß länger im Gefängnis als als die meisten wegen Mordes verurteilten.
3.Zur Parole "Lebenslang soll auch lebenslang bedeuten".
Sehe ich nicht so.Imo sollte jeder Verurteilte grundsätzlich die Chance auf eine Rückkehr in die Gesellschaft haben.Real lebenslange Strafen ohne die Chance auf Entlassung sind imo menschenunwürdig und genauso abzulehnen wie die Todesstrafe.Täter,die auf unabsehbare Zeit extrem gefährlich bleiben,müssen aber inhaftiert bleiben,zur Not bis ans Lebensende.Das sollte jedoch die Ausnahme sein.
4.@ Axelhornstreetcrew: Nur wenige der Ex-Raf Leute sind durch Talkshowauftritte oder irgendwelche Bücher an die Öffentlichkeit getreten.Sehe da keine große Gefahr.Das kann nicht der Maßstab für eine Haftentlassung sein.
5.@ Mazurek: Meines Wissens haben sich fast alle Freigelassenen der RAF von ihren Taten distanziert oder Reue gezeigt.Dass ein Straftäter vll. in Wirklichkeit etwas anderes denkt,kann doch kein Kriterium sein,weil es sich so oder so nicht nachprüfen lässt.
6.mMn. ist eine Haftentlassung richtig und angebracht.