Politischer Zoff-Thread oder so

  • Wenn es dafür eine Abrechnungsziffer geben wird, wäre das ja schon mal etwas. Davon habe ich aber noch nichts gehört, sondern nur die Hausärzte könnten ja.... regelmäßig... zum Beispiel bei...

  • Bronco


    Demnächst werden die Einwohnermeldeämter zu Photogeschäften, da kannst du in die Software auch noch eine Frage mit drei Häkchen einpflegen.


    Am Ende hättest du eine staatliche Datenbank mit Spendern und möglichen Empfängern und kannst die abgleichen.


    Ich habe ein Notfallband am Arm da steht unter anderem auch Orhanspender drauf... hoffentlich schneidet das im Fall des Falles kein Sanitäter zu früh ab.


    Und übrigens: wo registrierst du denn Widersprüche und wie prüfst du im Zweifel unter Zeitdruck, ob der da vor dir, der nicht mehr reden kann, nicht doch widersprochen hat?


    Ich sehe das übrigens auch für Typisierungen so: ein bisschen Einsatz für die Allgemeinheit verlange ich eigentlich von jedem.

  • Es gäbe ja auch eine Datenbank, die man abrufen kann. Auch eine Speicherung auf der Gesundheitskarte wäre möglich. Und die andere Initiative ist ja auch noch nicht beschlossene Sache. Vielleicht kommt am Ende gar nichts.


    Zeitdruck gibt es in der Regel nicht. Eine Organypende von der Identifikation eines potentiellen Spenders über die Hirntoddiagnostik bis hin zur Organentnahme dauert meist mehrere Tage.

  • Es ist in meinen Augen unglaublich viel wichtiger, Menschen zu retten als Tote nicht zu entmündigen, bzw. ihnen die Menschenwürde zu rauben (wie ich als Argument contra Widerspruchsregelung beim DLF hören durfte).

    Ich habe vernommen, dass viele Angehörige ein großes Problem damit haben, wenn der gerade verstorbenen Person aus dem Familienkreise z.B. div. Organe entnommen werden, da die Leiche dann nach der Entnahme halt nicht mehr so aussieht, wie vorher. Und es geht bei den Todesfällen nicht nur um ältere Menschen, sondern auch um das eigene Kind im jungen Erwachsenenalter z.B. Das sollte nur als weiteres contra dienen. Es spiegelt nicht meine Denkweise wieder.


    Zur Ergänzung: das kann natürlich auch eintreten, wenn der oder die Verstorbene einen Ausweis bei sich hätte, aber es wird ja befürchtet, dass Organentnahme durchgeführt wird, nur weil kein Widerspruch eingelegt wurde - und nicht, weil die oder der Verstorbene es so gewollt hat.

  • (...)

    ...

    @all: ich werde zum Entenessen einen Stapel blanko Organspendeausweise der DSO (Hartplastik, Scheckkartenformat) mitbringen. Sprecht mich einfach an, wenn ihr einen haben wollt.

    Und wer nicht an dieser VA teilnimmt, kann sich selbst einen Ausweis bestellen:

    https://www.organspende-info.d…wnload-und-bestellen.html

    Grundsätzlich ein guter und richtiger Hinweis.

    Seit gestern ist allerdings der Server überlastet (durch zu viele Zugriffe, was ich als positives Zeichen für die Aufmerksamkeit betrachte, die das Thema verdient).


    Dennoch kann man über die Startseite auch jetzt schon bzw. noch viele gut aufbereitete Informationen zum Thema finden (inkl. Informationen zur Patientenverfügung etc.), u. A. auch in dieser Broschüre, die man als PDF herunterladen kann.


    Auch die Checkliste zum Ausfüllen des Ausweises

    (einschließlich aller Möglichkeiten, von Zustimmung über teilweise Zustimmung bis zum Widerspruch),

    die man ebenfalls bestellen oder als PDF herunterladen kann, ist sehr lohnend, selbst wenn man schon einen Ausweis hat (oder beim Entenessen bekommt).


    Den Ausweis kann man im Übrigen auch per E-Mail bestellen oder (wenn der Server wieder stabil läuft) online und (dann auch wieder) online ausfüllen (
    und ausdrucken).

  • hätte ich eigentlich die möglichkeit, einem familienmitglied oder einer anderen person, die mir nahe steht, zb eine niere zu spenden, wenn diese person dringend darauf angewiesen ist?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hoffe du hast das nicht persönlich genommen.

    Nein, natürlich nicht - keine Sorge.

    Vielleicht liegt's an meinem abweichenden Sinn für Prioritäten, aber ich kann nicht verstehen, wie die Unversehrtheit eines toten Körpers höher zu werten ist als der Nutzen der Organspende für einen kranken Lebenden.

    Das ist ja auch nicht so. Bzw, das sehe ich ja auch nicht so.

    Der, dessen Recht ich bei der Widerspruchslösung über Gebühr angegriffen sehe, ist ja auch der noch lebende potentielle Spender.

    Bei Deiner Argumentation (die ich sehr wohl sehr sehr gut nachvollziehen kann) frage ich mich: Wo bleibt denn da eigentlich noch der Raum für einen Widerspruch? Will sagen: So gesehen dürfte niemandem das Recht eingeräumt werden, überhaupt zu widersprechen.

  • Naja, es ging ja um den Automatismus, den Du ablehnst.

    Natürlich kann ich als Lebender Widerspruch einlegen und damit dann meinen toten Körper davor bewahren, zerlegt zu werden.


    Ich wäre immer dafür, alles, was irgendwie von Nutzen wäre aus meinem Körper, an einen Menschen zu spenden, der ansonsten stürbe (oder meinethalben auch ein schwereres Leben hätte ohne das Organ), weil es mir tatsächlich egal ist, was mit meinem toten Körper passiert.

    Gleichzeitig kann ich mir Gründe vorstellen, die ein gegenteiliges Denken erzeugen.

    Aber dann sollten diese Menschen auch bitte der Organspende aktiv widersprechen.

  • Im Grunde ist es doch Jacke wie Hose, ob Du nun aktiv Ja zur Spende oder aktiv Widerspruch gegen die Spende einlegen mußt. Wichtig wäre, daß Du überhaupt zu einer Entscheidung gezwungen wirst, weil es nun einmal die Gesellschaft von Dir erwarten kann, daß Du Dich entscheidest - von mir auch aus mit der dritten Möglichkeit, unentschlossen zu sein und deswegen als Spender auszufallen.


    Und dann bitte regelmässig eine erneute Entscheidung, damit nicht jemand kommen kann und sagen kann, dass ist Alles schon zu lange her, jetzt hätte w/m/d sich anders entschieden.


    Alle schreien immer nach Hilfe durch die Gesellschaft, aber wenn sie mal selbst auch nur eine klitzekleine Entscheidung treffen müssen, dann ist immer FreiheitsMimimi! Ist so wie bei Wahlen: da hat man schlicht hinzugehen, man kann sich ja auch enthalten oder "Alle doof" oder "wählt mich" auf den Wahlzettel schreiben - aber nicht hingehen und dann die Legislaturperiode rumnölen, das ist zum Kotzen!

  • Unabhängig von der laufenden Diskussion möchte ich einmal sagen, dass eine Organentnahme nichts mit einer Zerlegung, Schändung oder Entstellung des Körpers zu tun hat.


    Den meisten von euch dürfte das klar sein, aber nur das da keinerlei Missverständnisse aufkommen.

  • hätte ich eigentlich die möglichkeit, einem familienmitglied oder einer anderen person, die mir nahe steht, zb eine niere zu spenden, wenn diese person dringend darauf angewiesen ist?


    In Ergänzung zu dem, was Kampi geschrieben hat: Eine Niere darf Dir nur für eine Spende an eine der folgenden Personen entnommen werden: Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen.


    Gibt natürlich noch weitere Voraussetzungen. So musst Du einwilligungsfähig sein und freiwillig eingewilligt haben. Über die Freiwilligkeit muss es ein Gutachten der nieders. Transplantationskommission geben. Die Spende muss dem Empfänger voraussichtlich nützen, Du musst als Spender geeignet sein und voraussichtlich nicht gesundheitlich schwer beeinträchtigt werden. Und es darf kein geeignetes Organ eines toten Spenders geben, das wäre vorrangig zu nehmen.


    Siehe § 8 Transplantationsgesetz (TPG).


    Bei Deiner Argumentation (die ich sehr wohl sehr sehr gut nachvollziehen kann) frage ich mich: Wo bleibt denn da eigentlich noch der Raum für einen Widerspruch? Will sagen: So gesehen dürfte niemandem das Recht eingeräumt werden, überhaupt zu widersprechen.


    Ohne die Widerspruchsmöglichkeit würde der Körper ja tatsächlich zum bloßen Mittel zum Zweck degradiert werden, was eben auch für den besten Zweck nicht sein darf. Die Widerspruchsmöglichkeit hielte hingegen zumindest die Freiheit offen, sich zu verweigern - und zwar ohne, dass dies irgendwie begründet werden müsste. Angesichts der Bedeutung finde ich es hier vertretbar, zu verlangen, aktiv nein zu sagen. Und bei Nichtäußerung zu entnehmen (siehe auch unten); es bedeutete m.E. auch ein positiveres Menschenbild, wenn man im Zweifel davon ausgeht, dass jemand dazu beitragen möchte, das Leben eines anderen zu retten. Es gibt ja letztlich zwei Möglichkeiten, gegen den Willen des Verstorbenen zu verstoßen: a) Spende, obwohl er nicht spenden wollte und b) keine Spende, obwohl er spenden wollte. Die Zustimmungslösung riskiert b), entspricht also gar nicht zwingend dem Willen des Verstorbenen. Es kann zig Gründe geben, warum jemand keinen Spenderausweis hat (oder vielleicht grundsätzlich schon aber im Ernstfall nicht dabei), aber trotzdem bereit wäre, zu spenden. Diese Chance wird ihm derzeit genommen bzw. zumindest eingeschränkt (siehe wiederum unten). Warum sollte dieses Risiko der Missachtung des Willens schlimmer sein als das Risiko, a) zu missachten?


    Und ich denke eben, dass man ein Recht auf Unentschlossenheit hat. Auch wenn's Scheiße ist.


    Man sollte dabei aber auch bedenken, dass man ohne eine klare schriftliche Aussage die Entscheidung dem nächsten Angehörigen aufbürdet (§ 4 TPG). In einer Extremsituation, in der dieser gerade vom Tod eines (hoffentlich) geliebten Menschen erfahren hat.


    Schließlich dürfte man ja auch bei einer Widerspruchslösung weiter unentschlossen sein - nur eben dann mit der Folge, dass man als Spender in Betracht käme, ohne dass eine Angehörigenzustimmung erforderlich wäre. Eine Widerspruchslösung könnte ja spiegelbildlich zum jetzigen § 4 TPG auch ein Widerspruchsrecht des nächsten Angehörigen beeinhalten. Dann wären die möglichen Folgen:


    1. Toter hat zu Lebzeiten "ja" gesagt - Spende

    2. Toter hat zu Lebzeiten "nein" gesagt - keine Spende

    3. Toter hat zu Lebzeiten nichts gesagt, nächster Angehöriger sagt "ja" - Spende

    4. Toter hat zu Lebzeiten nichts gesagt, nächster Angehöriger sagt nichts - Spende

    5. Toter hat zu Lebzeiten nichts gesagt, nächster Angehöriger sagt "nein" - keine Spende

    6. Toter hat zu Lebzeiten nichts gesagt, kein nächster Angehöriger ist greifbar - Spende.


    Anders als jetzt wären nur die Fälle 4. und 6. Ich weiß nicht, wie realistisch 6. überhaupt angesichts dessen ist, dass es regelmäßig mehr als einen nächsten Angehörigen gibt (siehe zur Definition in diesem Sinne § 1a Nr. 5 TPG). Man könnte diesen Fall auch noch bei einer Widerpruchslösung zur Nichtspende führen lassen. Dann hätten immer mindestens zwei Betroffene - der Verstorbene zu Lebzeit und der nächste Angehörige nach dem Tod - die Chance "nein" zu sagen. Ebenso könnte man die jetzige Regelung des § 4 Abs. 2 S. 3 zweiter Hs. beibehalten, dass bei mehreren gleichrangigen Angehörigen jeder widerspruchsbefugt ist. In Betracht auf den Bedarf und den Nutzen der Spende hielte ich diese Schutzmechanismen für ausreichend, nicht gewollte Spenden zu verhindern. Und noch einmal betont: auch die erzwungene Nichtspende trotz Bereitschaft ist eine Willensmissachtung. Man kann jetzt natürlich einwenden, der Wille sei dann aber zumindest nicht so groß gewesen, dass man es geschafft hätte, ihn zu dokumentieren. Ich halte es aber z.B. gar nicht für ganz unrealistisch, dass jemand, der sich mit diesem Thema bislang nicht befassen wollte und es verdrängt hat, nun aber unmittelbar vor seinem Tod steht, dann durchaus den klaren Willen verspürt, wenigstens anderen noch helfen zu können, dies dann aber nicht mehr klar artikulieren kann.

  • Was ein Toter zu Lebzeiten gesagt hat sollte egal sein - Spende.


    Was das für Angehörige sind, die lieber jemanden sterben lassen, bloss damit der Verstorbene noch gut genug für sie aussieht, mag ich mir nicht ausmalen.

  • Nochmal. Damit das nicht untergeht. Die Organentnahme ist KEINE entstellende Prozedur. Man kann anschließend problemlos am offenen Sarg trauern!

  • Und ich denke eben, dass man ein Recht auf Unentschlossenheit hat. Auch wenn's Scheiße ist.

    Wärst du dann auch unentschlossen, ob du ein neues Organ nehmen würdest, wenn du es bräuchtest?


    Der richtige Weg nach dieser bedauerlichen Entscheidung wäre, die Leute jetzt ungefragt mit Ausweisen zuzuscheißen. Jetzt ist das Thema gerade omnipräsent, daraus sollte Kapital geschlagen werden.

  • die Leute jetzt ungefragt mit Ausweisen zuzuscheißen. Jetzt ist das Thema gerade omnipräsent, daraus sollte Kapital geschlagen werden.

    @ Bronco:

    kommst du da einfach ran?

    Wenn ja, kannst du mir auch mehr als einen mitbringen.

    Dann würde ich das im Freundeskreis und unter den Mitarbeitenden streuen!

    Danke!