Moment. Ganz so einfach ist es nicht. Das ganze dauert genauso lange wie vorher und wird natürlich auch gerichtlich geklärt. Das wäre ja komplett absurd wenn sowas ohne Rechtsweg stattfinden könnte. Der Ausspruch der Disziplinarmaßnahmen wird lediglich nach vorne gezogen um dann danach seine gewohnten Gang durch die Verwaltungsgerichte zu gehen. Wir haben also im Prinzip eine schnelle Verurteilung ohne zeitgleiche Rechtssicherheit, diese wird dann in Nachgang erlangt. Oder eben auch nicht…
Eigentlich haben wir doch keine schnelle Verurteilung, sondern die Möglichkeit den Beamten über das Disziplinarverfahren zeitweilig aus den Dienst zu ziehen, wenn das Gericht es anders beurteilt bei vollen Bezügen, oder nicht? Kann jedes private Unternehmen auch machen.
Ok, wohl nicht