Politischer Zoff-Thread oder so

  • Ich finde den Kerl eigentlich ganz lustig - bin aber auch der Meinung, dass er hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist.

  • Wie tief kann man der Türkei eigentlich noch in den Arsch kriechen?


    Eine angemessene Reaktion zeigte heute - ausgerechnet - Mathias Döpfner per offenem Brief:

    Zitat

    [...]
    Da müssen Sie verstehen, Herr Böhmermann, dass die deutsche Bundesregierung sich bei der türkischen Regierung für Ihre unsensiblen Bemerkungen entschuldigt. Diese sind – Kunstfreiheit hin oder her – in der gegenwärtigen Lage schlicht "nicht hilfreich".


    Man könnte das Ganze auch einfach Kotau nennen. Oder wie Michel Houellebecq es in seinem Meisterwerk über die Selbstaufgabe des demokratischen Abendlandes im Titel formuliert hat: die Unterwerfung.
    [...]


    Solidarität mit Jan Böhmermann!

  • Zitat

    Ich finde den Kerl eigentlich ganz lustig - bin aber auch der Meinung, dass er hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist.


    Viel wichtiger ist in meinen Augen aber, dass man das doof und unlustig finden darf, aber doch bitte nicht strafrechtlich relevant und verboten.

  • bin aber auch der Meinung, dass er hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist.


    Sehe das auch so. X3 hat das besser gelöst. Fakt ist allerdings, das Erdogan eine ganz üble Person ist. Schade für das Bild der Türkei, der ich eigentlich positiv gegenüberstehe.

  • Böhmermanns Beitrag baute doch auf dem Beitrag von extra 3 und Erdogans Reaktion darauf auf. Da kann man schlecht von "besser gelöst" sprechen.


    Ansonsten sehe ich das so wie Sasa.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mazurek ()

  • So wie ich das verstehe, hat Böhmermann die Grenze bewusst überschritten, ein Verfahren provoziert, um zu demonstrieren, dass in Deutschland sehr wohl eine Grenze zwischen Meinungsfreiheit (-> Satire) und Beleidigung existiert.
    Der §103 ist allerdings auch ein schickes Zugeständnis an die lieben Diktatoren in der Welt. Namentlich seinerzeit der Schah.

  • Ja, aber ich bezweifle stark, ob Erdogan und seine Anhänger so fein differenzieren wollen/können und das bei ihm und ihnen irgendeinen Lerneffekt auslösen könnte.

  • Wie schnell das geht ist der Wahnsinn: wenn man nach Stgb googelt, schlägt Google sofort Stgb 103 vor.


    Wenn ich den Paragraphen richtig verstehe findet der hier keine Anwendung, da sich Erdogan nicht in Deutschland aufhält. Bin aber kein Jurist.

  • Wo der sich aufhält, ist - so weit ich das verstanden habe - nicht der Punkt. Es geht wohl in erster Linie um die Handlungsfähigkeit der deutschen Regierung.


    Aus dem oben verlinkten Artikel aus der sueddeutschen:


    Der Grund für die heutige Strafbarkeit der Beleidigung ausländischer Staatschefs, so liest man in den Lehrbüchern, sei "das eigene staatliche Interesse an einem Mindeststandard korrekter Auslandsbeziehungen".

  • Ja, aber ich bezweifle stark, ob Erdogan und seine Anhänger so fein differenzieren wollen/können und das bei ihm und ihnen irgendeinen Lerneffekt auslösen könnte.


    Da bin ich bei Dir.
    Vielleicht ist es aber auch gar nicht notwendig, dass Erdogan das versteht. Es klärt zumindest innerhalb unseres Landes die entsprechenden Unterschiede.
    Böhmermann ist ganz klar oft Grenzgänger mit seiner Kunst. Aber wenn ich mir seine anderen Arbeiten, sein 'Gedicht' und die Reaktionen darauf anschauen, bin ich tatsächlich überzeugt, dass er diese Marke ganz bewusst gerissen hat.


    Der Paragraph gilt, so wie ich das verstehe, Rick. Aber dazu kann 4no1 wohl Substantielleres beitragen...
    Interessant ist in dem Zusammenhang, dass die Regierung einen Einfluss darauf nehmen kann, ob die Staatsanwaltschaft Untersuchungen beginnen soll oder nicht. Sie hat quasi eine Art Weisungsbefugnis dabei.

  • Für mich liest sich der 103 aber auch eben so, wie es da steht. Dass die Regierung dass jetzt anders interprieren kann/will, verstehe ich nicht.


    Ich fand das Gedicht nicht lustg, aber es juckt mich auch nicht. Die Welle wird doch jetzt nur aufgrund der derzeitigen "Flüchtlingskrise" gemacht.


    Der Kirchensong von Kebekus war vom Inhalt und Verleumdung gegenüber der katholischen Kirche mindestens genauso provokant und diffamierend.

  • Das mit dem Inland bezieht sich wohl nur auf die Regierungsmitglieder, nicht auf das Staatsoberhaupt, das sich überall beleidigt fühlen darf.
    Letzte Instanz in Strafsachen ist aber Mazurek.