Zitat„Es besteht keine Notwendigkeit für Sie, für Ihre Berichterstattung das Gelände zur Erlangung von Informationen zu betreten“, schreibt das Polizeipräsidium Recklinghausen. Denn: „Die Pressestelle der Polizei steht Ihnen außerhalb des Verbotsbereichs für Fragen zur Verfügung.“
Die Argumentation ist Weltklasse!
Edit: Ich stelle mir gerade vor wie ein Durchsuchungsbeschluss mit dem Argument verwehrt wird, die Polizei müsse ja nicht nachschauen, sondern könne auch einfach fragen.