Die nächste Frage, wäre doch, ob demnächst überhaupt noch ein qualifizierter Mietspiegel existiert. Der letzte ist 2017 erstellt worden, danach nur fortgeschrieben worden. Nach 4 Jahren müsste nach 558d BGB ein qualifizierter Mietspiegel neu erstellt werden, also dieses Jahr. Problem dabei, es werden nur Wohnungen aus dem freien Wohnungsmarkt herangezogen, es gab aber durch die rückwirkende Festschreibung der Mieten (18.06.2019) seitdem für Wohnungen Bj. vor 2014 keinen freien Wohnungsmarkt. Berlin möchte jetzt den Mietspiegel indexbasiert fortschreiben. Sollten sie damit nicht durchkommen, entfällt der Mietspiegel und damit auch die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Dann ist nicht mal eine "Modernisierung" von Nöten.
War alles vorher bekannt, wollte man bei R2G aber nicht einsehen.