Politischer Zoff-Thread oder so

  • Ja , das verbot von zwangsarbeit wird im grundgesetz meines wissens genau so benannt. vielleicht kann ja mal jemand die entsprechende stelle raussuchen. oder ich selbst.


    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 12

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    3 Mal editiert, zuletzt von Calogero81 ()

  • Ja , das verbot von zwangsarbeit wird im grundgesetz meines wissens genau so benannt. vielleicht kann ja mal jemand die entsprechende stelle raussuchen.

    Das du jetzt mit dem Grundgesetz ankommst schlägt dem Fass den Boden aus.... meine Güte was ein Schwachsinn .

  • was hast du für ein problem ? ich habe doch nur korrekt zitiert. wenn du der meinung bist, diese wortwahl sei unangemessen ist das doch dein gutes recht. du hast allerdings suggeriert die bezeichnung sei irgendwie völlig abwegig und nicht gebräuchlich. ein blick ins GG beweist das Gegenteil. nicht mehr oder weniger wollte ich aufzeigen. warum du jetzt auf mich losgehst kapiere wer will.

    Einmal editiert, zuletzt von Calogero81 ()

  • Art 12 (2) ist dann wohl eher die Öffnungsklausel des Wehrdienstes. Und da liegen dann auch die Zweifel mit der Wehrgerechtigkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von finky ()

  • Artikel 4 der Menschenrechtskonvention verbietet – außer Sklaverei und Leibeigenschaft – die staatlich angeordnete oder geduldete Zwangsarbeit sowie eine staatlich angeordnete oder geduldete Arbeitspflicht.

    ...

    Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

    ...

    1. eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienst­verweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;

    ...


    Soweit dazu.



  • Um Mal festzuhalten, weder unser Grundgesetz definiert, Wehrpflicht als Zwangsarbeit, noch die Menschenrechtskonvention, die subsummiert es unter staatlich angeordneter Arbeitspflicht.

    P.s.: Ich beziehe mich auf unser Wehrpflichtgesetz. In Eritrea sieht es dann wohl anders aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von finky () aus folgendem Grund: Zufügungen

  • Um Mal festzuhalten, weder unser Grundgesetz definiert, Wehrpflicht als Zwangsarbeit, noch die Menschenrechtskonvention, die subsummiert es unter staatlich angeordneter Arbeitspflicht.

    Danke


    ...


    Was 570.000 Uiguren auf chinesischen Baumwollfeldern machen müssen ist Zwangsarbeit... oder Millionen Juden in der NS Zeit in deutschen Fabriken.

  • Um Mal festzuhalten, weder unser Grundgesetz definiert, Wehrpflicht als Zwangsarbeit

    das interpretiere ich etwas anders , nämlich das Zwangsarbeit verboten ist, es aber ausnahmen gibt. nämlich die in absatz 2 erwähnte dienstleistungspflicht, sowie die absatz 3 erwähnte arbeit im knast.

    Einmal editiert, zuletzt von Calogero81 ()

  • Um die Begrifflichkeit zu klären, zitiere ich mal den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages:


    RedSchorse, du magst den Begriff in dem Kontext nicht mögen. Okay.

    Aber unterstelle mir keine Verharmlosung oder Relativierung von menschlichen Leid.

    Einmal editiert, zuletzt von Birnensaft () aus folgendem Grund: Doofe Vertipper

  • Eine Wehrpflicht im Sinne der bisherigen Ausgestaltung in Deutschland, steht im Einklang mit dem GG und der Menschenrechtskonvention. Das mag für dich entsetzlich sein... ok.. deine Meinung. Ohne zu differenzieren es dann begrifflich mit den übelsten Auswüchsen der Vergangenheit und Gegenwart gleichzusetzen... muss man wollen.

  • Birnensaft Ich unterstelle dir keine Verharmlosung oder Relativierung des menschlichen Leids und finde deinen Beitrag auch gut. Losgelöst von juristischen Definitionen. Arbeitspflicht und Zwangsarbeit wirken bei mir in den Ohren halt anders. Und Mustermann hat recht, im Kriegsfall sähe ich es anders. Leib und leben riskiere ich nicht mit einer Arbeitspflicht, aber bei einer Zwangsarbeit kann ich es mir vorstellen. Nur das hat wenig mit einer Wehrpflicht als Grundwehrdienstleistender zu tun, im Falle des Falles können alle (Männer) herangezogen werden. Du siehst es an der Ukraine.

    Einmal editiert, zuletzt von finky ()

  • Ich möchte aber wirklich darauf hinaus, warum die Ukraine ihre Männer (im wehrfähigen Alter) im Land festsetzen darf. Ohne darauf hinauszuwollen, dass da Frauen ohne Kinder auch im Land bleiben müssten, ich finde das nicht richtig!

    Warum darf nicht jeder Ukrainer vor dem Krieg fliehen?

  • Eine Wehrpflicht im Sinne der bisherigen Ausgestaltung in Deutschland, steht im Einklang mit dem GG und der Menschenrechtskonvention. Das mag für dich entsetzlich sein... ok.. deine Meinung. Ohne zu differenzieren es dann begrifflich mit den übelsten Auswüchsen der Vergangenheit und Gegenwart gleichzusetzen... muss man wollen.

    Bitte was?!
    Ich muss mich gerade um ehrlich zu sein ziemlich zusammenreißen. Das ist ein ganz schöner Hammer, den du da schreibst.


    1. Ich habe die Legitimation für Zwangsdienste (als Ersatz für die Wehrpflicht) dargelegt.

    2. Ich habe die Sinnhaftigkeit dieser Wehrpflicht in modernen Armeen hinterfragt.

    3. Ich habe festgehalten, warum ich gegen die Einführung eines Gesellschaftsdienstes bin.

    4. Ich habe eine Begrifflichkeit verwendet, die sowohl in der Wissenschaft, als auch in der politischen Debatte in diesem Kontext verwendet wird, für ersteres habe ich einen Beleg angeführt. Als Beispiel für politische Debattenbeiträge mit dieser Begrifflichkeit ließe sich Jan Korte anführen (u.a: https://www.jankorte.de/de/art…haft-nicht-vereinbar.html)


    Ich habe mit keiner Silbe einen möglichen Sozialdienst mit Sklaverei oder anderen schlimmen systematischen Ausbeutungen von Menschen gleichgesetzt. Und schon gar nicht mit dem unbeschreiblichen Leid der Juden im Nationalsozialismus.


    Mir das zu unterstellen ist unglaublich.


    Es gibt Abstufungen und Differenzierungen bei Begrifflichkeiten. Nur weil ich eine Form einer Sache kritisiere, heißt es nicht, dass ich sie mit der schlimmsten Form der Sache gleichsetze!

  • Warum darf nicht jeder Ukrainer vor dem Krieg fliehen?

    Schwieriges Thema. Es ist richtig, dass Frauen, Kinder und Alte, in dieser Situation, zuerst das Land verlassen sollten. Es ist aber auch richtig, dass alle tauglichen Frauen und Männer ihre Heimat, ihre Werte und ihr Leben verteidigen müssen. Es darf nicht jeder vor dem Krieg fliehen, denn wenn du nicht kämpfst, hast du schon verloren.


    Krieg ist Scheisse!

  • Ich bin um ehrlich zu sein entsetzt, wie einfach und unbekümmert manche Leute über das Leben anderer Menschen verfügen möchten.


    "Zwangsarbeit verstößt gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Aber klar, legitimieren wir unsere Zwangsarbeit mit einer Wehrpflicht, die zur Landesverteidigung soviel beiträgt wie Schatzschneider zum Aufbau einer guten Scouting Abteilung."

    ...sehr wissenschaftlich...

    "Ohne zu differenzieren es dann begrifflich mit den übelsten Auswüchsen der Vergangenheit und Gegenwart gleichzusetzen"

    Du hast nicht differenziert und du hast es begrifflich gleichgesetzt.

    Bitte deine und meine Beiträge genau lesen, bevor du dich aufregst.


    Deine aufgeführten 4 Punkte sind sachlich und verständlich.

  • Bzgl. Lesekompetenz:


    "Ich habe eine Begrifflichkeit verwendet, die sowohl in der Wissenschaft, als auch in der politischen Debatte in diesem Kontext verwendet wird, für ersteres habe ich einen Beleg angeführt."

    Aufgrund der Tatsache, dass ich einen extra Post geschrieben habe, indem ich den wissenschaftlichen Dienst zur Klärung des Begriffes zitiert habe, sollte der Kontext dieser Aussage klar sein.

    Kann natürlich falsch einordnen, aber

    muss man wollen.

    Bzgl Differenzierung: Dass ein Zivildienst in keinster Weise mit NS Verbrechen zu gleichzusetzen ist, ist Gesprächsgrundlage.

    Soll ich, bevor ich über Zivildienst rede jetzt sämtliche Zwangsdienste aufzählen, die schlimmer waren als Zivildienst?

    So Vater Unser mäßig?


    Einen Begriff in einer Situation zu verwenden bedeutet nicht keine Gleichsetzung mit Situationen, indem der Begriff ebenfalls verwendet wurde. Wo bleiben denn sonst auch deine Differenzierungen und Abhandlungen über die schlimmsten Kriege der Menschheitsgeschichte, wenn du das Wort Krieg verwendest? Wie kommst du denn dazu die momentane Lage als Krieg zu bezeichnen, ohne differenziert Darzustellen, was es noch für üble Kriege gab? (Achtung: Rhetorische Frage)


    Ich habe einen vollkommen legitimen Begriff verwendet. Wenn dir bei der Verwendung dieses Begriffes unwohl ist, du dir nicht sicher bist, wie ich es meine, hättest du nachfragen können.

    Du hättest auch konstruktive Kritik äußern können, aber ein "merkt ihr eigentlich was ihr da schreibt" ist natürlich zielführender.

    Ob du mir eine Gleichsetzung oder eine Gleichsetzung der Begriffe unterstellst ist irrelevant.Die implizite Aussage dahinter geht gar nicht.


    Und das war es jetzt auch für mich, ich bin raus. Das muss ich mir nicht geben.

  • Zitat

    Ich bin um ehrlich zu sein entsetzt, wie einfach und unbekümmert manche Leute über das Leben anderer Menschen verfügen möchten.

    Ich möchte nicht über ein Leben verfügen und es ist auch nicht unbekümmert, aber so handeln Länder, die mit allen Mitteln einen Verteidigungskrieg führen.

    Einmal editiert, zuletzt von finky ()