Politischer Zoff-Thread oder so

  • Zitat

    Original von aschi
    Zudem möge man beachten wer die Opfer der RAF waren.


    Da es nicht Ulbricht, Honecker und von Schnitzler waren, erübrigt sich eine weitere Betrachtung.


    [96jung-Modus OFF]

  • Mord ist aber in der Praxis nicht lebenslänglich. Von daher nochmal die Frage: Wie viele sitzen denn Strafen von einer Länge von mehr als 20 Jahren ab? Doch wohl niemand in Deutschland außer RAF-Leuten.


    Wenn Sexualstraftäter länger nicht freikommen, dann wohl doch wegen Sicherheitsverwahrung, also einem besonderem Schutzinteresse. Das dürfte bei den RAF-Leuten wegfallen.

  • sollte nicht wegfallen. die folgenden talkshowtouren und bücher vorstellungen sind nämlich unerträglich.

  • Das sehe ich wie ExilRoter.
    Die RAF-Leute sitzen doch nur solange weil sie RAF-Terroristen sind. Da liegt die Unverhältnismäßigkeit.

  • Zitat

    Original von ExilRoter
    Frage: Wie viele sitzen denn Strafen von einer Länge von mehr als 20 Jahren ab? Doch wohl niemand in Deutschland außer RAF-Leuten.


    Ich kenne keine genauen Zahlen, aber es sind definitiv nicht nur die RAF-Leute.

  • Zitat

    Original von aschi


    Aber ich stimme dir dennoch zu. Zudem möge man beachten wer die Opfer der RAF waren.


    Und? Das rechtfertigt oder relativiert dann einen Mord? Oder, um es konkret zu sagen, Lynchjustiz? Eigenartige Rechtsauffassung, Aschi. Auf die gleiche Weise haben sich übrigens auch die rechtsradikal motivierten Mörder der zwanziger Jahre gerne gerechtfertigt.


    Ansonsten hat Mazurek ja alles gesagt. Im Übrigen glaube ich, dass nach den verdienten 25 Jahren Haft diese Ex-Terroristen psychisch mindestens stark angeknackst sind. Und wie jemand anders schon sagte, werden sie wohl für de Rest ihres Lebens observiert werden. Sie sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Gefahr mehr für die Gesellschaft.

  • Hier nochmal etwas zu EXilRoters Frage, auch wenn es schon über zwei Jahre alt ist:



    Lebenslang wird immer länger


    Noch werden durchschnittlich 17 Jahre einer lebenslangen Haft verbüßt, doch die Zeiten sollen wieder härter werden.


    Die Zahl der Strafgefangenen, die eine lebenslange Haft verbüßen, nimmt derzeit drastisch zu. Waren es vor zwanzig Jahren noch etwa tausend Personen, sind es heute schon rund 1.800. Dabei ist die Zahl der Verurteilungen mit 50 bis 100 pro Jahr relativ konstant geblieben. "Das ist ein klares Indiz dafür, dass die Lebenslänglichen immer später entlassen werden", sagt Hans-Jörg Albrecht, Direktor des Max-Planck-Instituts für Kriminologie in Freiburg. Für ihn ist das der Ausdruck eines neuen "Strafbedürfnisses" seitens der Gesellschaft.




    Ursprünglich war die lebenslange Freiheitsstrafe wirklich als solche gemeint. Und nur ein Gnadenakt des jeweiligen Ministerpräsidenten konnte zu einer vorzeitigen Entlassung führen. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch 1977 entschieden, dass die Menschenwürde nur gewahrt wird, wenn auch der "Lebenslängliche" eine Perspektive auf ein Lebensende in Freiheit hat.


    Der Gesetzgeber legte deshalb die Mindestverbüßungszeit auf 15 Jahre fest. Anschließend ist eine Entlassung auf Bewährung möglich, wenn von dem Gefangenen keine weiteren Straftaten zu erwarten sind. Dies gilt allerdings nicht, wenn das Strafgericht im Einzelfall eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hat. Dann legt das Gericht eine höhere Mindestverbüßungszeit fest, in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren.


    Doch auch nach deren Ablauf ist dem Gefangenen die Entlassung nicht sicher. Denn davor prüft ein Vollstreckungsgericht, ob eine Gesamtwürdigung des Täters die weitere Vollstreckung der Haft erfordert. Dabei wird auch das Verhalten während der Haft berücksichtigt.


    Derzeit sterben etwa neun Prozent der "Lebenslänglichen" in der Haft. Die durchschnittliche Verbüßungsdauer liegt nach Angaben von Generalbundesanwalt Kay Nehm momentan noch zwischen 16 und 17 Jahren. Zu diesem niedrigen Schnitt trägt auch die Abschiebung von ausländischen "Lebenslänglichen" vor der vollen Verbüßung ihrer Strafe bei. Die Vollzugspraxis ist dabei regional sehr unterschiedlich. So dauert das "Lebenslänglich" in Bayern mit durchschnittlich an die 22 Jahre schon jetzt deutlich länger.



    (..........)


    CHRISTIAN RATH


    taz vom 18.9.2004, S. 12, 110 Z. (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH

  • Zitat

    Original von aschi
    Das sehe ich wie ExilRoter.
    Die RAF-Leute sitzen doch nur solange weil sie RAF-Terroristen sind. Da liegt die Unverhältnismäßigkeit.


    Ob nun RAF Leute im Gefängnis zu lange sitzen oder andere Leute zu kurz, ist doch defacto egal, Fakt ist: Wer jemand umbringt, dürfte in meinen Augen keinen Anspruch haben, nach dursch. 17 Jahren wieder auf "freien Fuß" zu kommen. Die Person sollte, wenn sie Lebenslang bekommt, auch Lebenslang im Gefängnis bleiben.

  • Zitat

    Original von aschi
    Aber ich stimme dir dennoch zu.


    Du stimmst nicht Mustrum Ridcully, sondern den Leuten, die er beschreibt, zu. Da dürfte ein Unterschied bestehen.

  • Zitat

    Original von philisco
    Fakt ist: Wer jemand umbringt, dürfte in meinen Augen keinen Anspruch haben, nach dursch. 17 Jahren wieder auf "freien Fuß" zu kommen.


    Fakt ist, dass es diese Anspruch nicht gibt.

  • - Eine Entlassung auf Bewährung ist nicht nur üblich, sondern allgemein im deutschen Strafrecht die Regel, und zwar bei zeitlichen Strafmaßen nach 2/3 der Strafe.
    - Durch die von Mazurek zitierten Längen der empirisch verbüßten lebenslangen Strafen fühle ich mich bestätigt. 24 Jahre ist außergewöhnlich lang. (Die Anzahl der lebenslange Haft verbüßende Gestorbener sagt übrigens allein nicht viel aus, kann ja schnell gehen. Und nur aus Prinzip: Dass hier jemand länger aus Strafgründen sitzt, als die, bleibt erstmal nur eine Behauptung, wenn auch von jemand für gewöhnlich gut informierten, will ich ja gar nicht bestreiten. )
    - Wir diskutieren hier doch nicht um Ansprüche, niemand hat behauptet, dass die einen Anspruch hätten, freigelassen zu werden, d.h. es Unrecht im juristischen Sinne wäre, wenn sie nicht freikämen. Einige könnten mal etwas auf den Boden zurückkommen.
    - Ist eine außergewöhnlich lange Haftstrafe hier gerechtfertigt bzw angebracht? Daran scheiden sich wohl die Geister. Außer dem Sühneprinzip kann ich keine Gründe sehen, warum das überhaupt der Fall sein sollte. Und was das angeht, kann man jetzt natürlich drüber streiten, ob ein Mord aus politischen Gründen oder aus Habgier schlimmer ist. Ein bisschen absurd ist das schon.


    Ein besonderes Verwahrungsinteresse besteht meiner Meinung nach nicht. Die Morde waren extrem kaltblütig, aber dafür haben sie auch extrem lang gesessen. Diese Haftstrafen kann man ruhig zur Bewährung aussetzen. Ist meine bescheidene Meinung, und damit habe ich fertig.

  • Zitat

    Original von Mazurek
    [...]Dies gilt allerdings nicht, wenn das Strafgericht im Einzelfall eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hat. Dann legt das Gericht eine höhere Mindestverbüßungszeit fest, in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren.
    [...]taz vom 18.9.2004, S. 12, 110 Z. (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH


    diese wurde bei den inhaftierten terroristen vom gericht festgestellt (soweit ich das noch aus einem anderen artikel in erinnerung habe). damit läuft doch alles so, wie sich das bverfg vorgestellt hat - nicht zu lang, nicht zu kurz.
    das einzige was mir mit der eventuell baldigen entlassung nicht schmeckt, ist die möglichkeit der erneuten vermarktung ihrer geschichte... eklig, das die fürs damalige morden, dann (wieder?) geld kassieren könnten.

    Einmal editiert, zuletzt von pasza ()

  • Dann räumen die bei Weiland im UG wohl bald die US-Weltmachtanspruchsundunterdrückungs-Bücher weg und die gesamte RAF-Palette wird wieder entstaubt und feilgeboten. Na ja, kann ja nicht lange dauern - bis zum nächsten schweren Sturm. Dann werden die Wirtschaftsunternehmensinddieschwerstenumweltverschmutzerundsoweiter-Naturbücher wieder rausgeholt.

  • Zitat

    Original von ExilRoter
    24 Jahre ist außergewöhnlich lang.


    Sicherlich richtig, aber zunächst hattest Du ja vermutet, dass sonst niemand 24 Jahre lang im Knast sitzt, und das ist sicherlich falsch.


    pasza:
    Das trifft es ziemlich gut.

  • demnächst tritt der trottel boock wieder irgendwo im fernsehen auf und erzählt der welt nochmal wie es wirklich war.

  • Zitat

    Original von Mustrum Ridcully
    Dann werden die Wirtschaftsunternehmensinddieschwerstenumweltverschmutzerundsoweiter-Naturbücher wieder rausgeholt.


    Die liegen da noch. Ich war vor ner halben Stunde dort.