Alltagsfragen

  • Nochmal die schon oft gestellte nach der Wohnungsrenovierung bei auszug.
    Unser Mietvertrag ist 17 Jahre alt, und hat starre Fristen wie es im buche steht, mit allen Drohungen bei Nichteinhaltung, die es nur gibt.


    Müssen wir nun garnichts machen?
    Wir haben die Wände teils farbig, kann auch das so bleiben?

  • Wenn da was von 'muss nach x Jahren das Klo gestrichen werden' steht, dann müsstet ihr nix machen. Steht da ein Weichmacher ('in der Regel' etc) sieht es anders aus.


    Ach, letzten Absatz nicht mehr gelesen: wie das mit bunt aussieht - keine Ahnung.

  • Was steht denn im Mietvertrag drin? Bei mir steht drin, dass die Wände "neutrale, deckende Farben" haben sollen. Damit kommt ja eigentlich nur weiß in Frage.


    Wände streichen fällt meines Wissens nach in den Bereich "Schönheitsreparaturen" und nicht unter "Renovieren". Da muss man auch nochmal drauf aufpassen.


    Ansonsten ist das hier gerade vom BGH entschieden worden. Ist nach 17 Jahren Miete aber vielleicht nicht mehr anwendbar.

    Einmal editiert, zuletzt von C96Brand ()

  • Die Wohnung muss in hellen Farben, die eine Weiter-/ NAchvermietung nicht erschweren, zurückgegeben werden.
    WENN sie nicht schon in bunt übernommen worden ist.
    Andernfalls gelten bunte Wände als Mangel, der zu beseitigen ist bzw. zum Schadensersatz verpflichten kann.
    Mit Schönheitsreparaturen hat das dann rechtlich m. E. nichts zu tun.
    Würde ich mal so aus dem Lameng sagen.

  • Von der Ausführung der Wände steht da nichts, nur die Jahresfristen gestaffelt nach Wohnraum, Küche, Bad.
    Nun meine ich ich aber, das sobald Fristen überhaupt auftauchen, der gesamte Vertrag bezüglich der Renovierungen ungültig ist, und der Mieter von all dem entbunden ist.


    Es ist übrigens alles top in Schuss. Türen , Fussleisten und Heizungsrohre wurden von uns mal komplett entlacktund neu gestrichen, die Dielen geschliffen, ... - die Wohnung ist in einem viel besseren Zustand als sie damals übernommen wurde. Die Frage ist einzig, ob die Wände von uns weiß übergeben werden müssen.

  • Das wäre eine Schande. Schonmal versucht, einfach mit dem Vermieter zu reden? Das Weiß zu streichen, wäre eine eindeutige Verschlimmbesserung.


    Vermietbarkeit der Wohnung in diesem Zustand und der Lage dürfte ja wohl überhaupt kein Problem sein.

  • Nein, es gab noch kein Gespräch mit der Vermieterin.
    Nur da Sie im Ruf steht, bei Auszug 'komisch' zu sein, hätte ich gerne Klarheit über unsere Rechte und Pflichten.
    Bisher lobte sie immer den Zustand unserer Wohnung, aber man weiss ja nie, und zudem würde ich mir gerne sparen das weiß überzulullern, wo die Anstriche ja in einem wirklich guten Zustand sind.


    Falls jemand zufällig eine 3-Zimmer Wohnung in der Calenbergerstraße sucht - frei Ende November ...

    Einmal editiert, zuletzt von mustermann ()

  • Irgendein Blödmann in Chile hat sich in meinen NetflixAccount geschummelt...


    Netflix hat mir eine Email geschrieben, dass ich mein Passwort ändern soll, wenn ich das nicht war
    Kann ich nicht, da die Email-Adresse auch geändert wurde....


    Und jetzt?

  • An meine...
    Aber wenn ich jetzt auf Passwort vergessen/ ändern gehe, bekomme ich keine Mail mehr...


    Und auf meinem Tablet kann ich mit der App auch sehen, dass alles geändert wurde. Da bin ich noch eingeloggt.
    Auf dem Fernseher nicht...

  • Nein, es gab noch kein Gespräch mit der Vermieterin.
    Nur da Sie im Ruf steht, bei Auszug 'komisch' zu sein, hätte ich gerne Klarheit über unsere Rechte und Pflichten.
    Bisher lobte sie immer den Zustand unserer Wohnung, aber man weiss ja nie, und zudem würde ich mir gerne sparen das weiß überzulullern, wo die Anstriche ja in einem wirklich guten Zustand sind.


    Falls jemand zufällig eine 3-Zimmer Wohnung in der Calenbergerstraße sucht - frei Ende November ...


    Ich dachte, du wohnst im Jammer?

  • Wenn du die Wohnung renoviert übernommen hast, musst du streichen, soviel ich weiß. Stehen in deinem Mietvertag sogenannte "starre Fristen", nicht. Solltest du vor kurzer Zeit(?) renoviert haben, musst du eventuell auch nichts machen, es sei denn, du hast coole Mustertapeten oder wilde Farben verarbeitet. Alles unter Vorbehalt!
    Man wundert sich allerdings, wie die Wände aussehen, wenn die Wohnung leergeräumt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Hirschi ()