Alltagsfragen

  • Ich möchte Essen bestellen über Lieferando (da ich einen Gutschein über 20€ habe).

    Der Laden bei dem ich bestellen möchte liegt Fußweg 3 Minuten von hier weg...


    Kann man das machen oder ist das zu "frech"?

    Mein jüngerer Sohn hat sich, als er noch in Deutschland wohnte, mehrfach Pizza von einem Pizzabäcker kommen lassen, der bei ihm direkt um die Ecke war (2 Minuten zu Fuß) Dagegen sind deine 3 Minuten schon ein Brett RoteAnna. Im übrigen: Warum solltest du nicht auch mal frech sein?

    Wenn du ihm dann noch ein Trinkgeld gibst, machst du den Lieferanten glücklich. 😉

  • Ab 2023 wird ja Immobilien vererben teurer für den Erbenden. Wie ist denn das wenn die Person im August verstorben ist aber das Amtsgericht so lange braucht dass der Bescheid erst 2023 kommt, welches Datum gilt dann?

  • finky

    entstehen die Pflichtteilsansprüche denn nicht auch mit dem Tod? Oder ist das zwar meist so, aber es kann auch welche geben, die aus anderen Gründen später entstehen?

  • Zitat

    https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__9.html


    Die Steuer entsteht 1.bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers, jedoch.....

    b) für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung,

    §9 (1) Nr. 1 b ErbStG

    In diesem besonderen Fall entsteht die Steuer erst mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Es ist ja niemand verpflichtet seinen Pflichtteil bei den Erben einzufordern:-)

  • Ach, na klar. Ein Kind hätte ja glaube ich Anspruch wenn das erste Elternteil verstirbt, fordert aber üblicherweise nicht ein.

    Aber was wäre denn in dem Fall der "Zeitpunkt der Geltendmachung", wenn man ein Schriftstück beim Amtgericht vorlegt, oder wenn dieses Schriftstück irgendwann mal bearbeitet ist?

  • Danke. Ja, geht um Pflichtteil. Also rechne ich dann mal mit 2023...

    Lass dich von einem Rechtsanwalt beraten, ich weiß nicht, wann du die Möglichkeit hast, deinen Pflichtteil geltend zu machen. Vielleicht ja noch dieses Jahr, auch weiß ich nicht, ob du bei der Geltendmachung schon eine konkrete Summe ausgerechnet haben musst.

    Du weißt aber auch, dass die familiären Freibeträge auch für Pflichtteilsansprüche gelten. Evtl. ist dann eine Bewertungsänderung, die ja auch noch in der Schwebe ist und gerade Gegenwind erhält, eventuell unproblematisch.

  • Ach, na klar. Ein Kind hätte ja glaube ich Anspruch wenn das erste Elternteil verstirbt, fordert aber üblicherweise nicht ein.

    Aber was wäre denn in dem Fall der "Zeitpunkt der Geltendmachung", wenn man ein Schriftstück beim Amtgericht vorlegt, oder wenn dieses Schriftstück irgendwann mal bearbeitet ist?

    Ich bin kein Rechtsanwalt, ich betrachte nur steuerliche Folgen.

    Dein erster Fall trifft z.B ein, wenn ein Berliner Testament vorliegt. Gesetzlich wäre das Kind automatisch Miterbe.


    Für den zweiten Teil kann ich dir keine Auskunft geben. s.o. :engel:

  • Zu meiner großen Freude hat mein Vermieter im Bad die Dauerelastische Fuge erneuern lassen. Die war schon gammelig, als ich dort vor 5 Jahren einzog.

    Damit sie so schön bleibt, möchte ich sie richtig pflegen. Was empfiehlt der Fachmann? Ich denke, unser Mann für alle Fälle Der Zweilinksfüssler weiß da bestimmt Bescheid…