Alltagsfragen

  • Zitat

    Original von Lokutus
    Steige jetzt auf W-Lan um. Sind W-Lan-USB-Adapter empfehlenswert? Was gilt es zu beachten? Je mehr Mbit desto besser?


    Kauf einfach eine W-Lan-USB-Adapter und fang an. Stand hier schon 100 mal. ;)

  • Kann es sein, dass diverse Lebensmittel in dieser Woche teils massiv teurer gewordern sind?
    Milchschnitte, 5er Pack: 0,99 > 1,29
    Saupiqet Thunfisch: 2,29 > 2,49
    5 Minuten Terrinen von Maggi: durch die Bank 0,99 > 1,19

  • Moin moin,


    hab eine kleine Rechtsfrage an euch:


    Ich habe Anfang letzter Woche eine fristgerechte Kündigung per Einschreiben an die Telekom geschickt. Da nichts zurückkam, habe ich mich bei der Post erkundigt und erfahren, dass es bei der Telekom regelmäßig vorkommt, dass "niemand angetroffen" wurde, und somit der Brief 7 Tage zur Abholung bereit liegt und anschließend zu mir zurückkommt.
    Problem ist dann allerdings, dass wenn ich ihn nun per Fax sende, er nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist ankommt (dafür müsste er am 18. bei denen sein).


    Meine Frage:
    Wäre es rechtlich haltbar, wenn ich den Poststempel nutze um nachzuweisen, dass ich die Kündigung rechtzeitig eingeschickt habe um die Kündigung trotzdem rechtzeitig wirksam machen?



  • Du hast doch die Quittung für das Einschreiben, außerdem ergibt sich die Absendung direkt aus dem Original-Briefumschlag (den Du ja evtl. wieder zurückerhältst).
    Behalte deshalb einfach den Original-Brief (nicht öffnen!!), der ja beweisen kann, daß Du versucht hast, zu kündigen, und daß es im Bereich der Telekom lag, daß die Kündigung nicht empfangen wurde. Notfalls kann ja das Gericht dann den Brief öffnen, wenn die Telekom bestreiten sollte, daß darin ein Kündigungsschreiben ist.

  • Zitat

    Original von Hanilein
    ich hab auch noch was rechtliches?


    Meine Mutter hat vor ein paar Tagen eine Münze zugeschickt bekommen, die sie nie bestellt hatte. Auf meinen Anruf hin, wurde mir gesagt, dass es sich um eine telef. Bestellung handelte. Da ich die Bestellung nicht gemacht habe, wurde die Münze unfrei an den Empfänger zurückgeschickt. (so besprochen)


    Nun 2 Fragen:
    1) Hätte ich die Rücksendung überhaupt veranlassen müssen? Oder hätten die sich den Scheiß selbst abholen können?


    Nein. Scheiß selbst abholen.
    Es sei denn, Deine Mutter handelt gewerblich mit Münzen.

  • Auch wenn Herr Hedemann das sicherlich eloquenter ausdrücken könnte:


    Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Erwerbs bestanden haben. Wenn etwas während der Nutzung kaputt geht, nützt die Gewährleistung wenig. Da ist dann die Garantie gefragt.

  • Hach, die Frage, ob ein Mangel schon bei Vertragsschluß bzw. Übergabe vorlag, sich aber erst später zeigte, gehört zu den geilsten überhaupt...
    Im Grunde hat der vielwissende Capitano aber auch hier recht.


    Wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, braucht man diese Frage aber eh nicht zu stellen.
    Diese Frist beträgt nach dem Gesetz 2 Jahre. Es kann aber eine kürzere Verjährungsfrist vereinbart werden. Dafür müßte man den Vertrag kennen, den Deine Ma geschlossen hat. Zwischen Gewerbetreibenden bis auf ein Jahr.
    Der schöne Vorteil eines Verbrauchers ist in der Regel, daß in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kaufgegenstands der Verkäufer (wenn er gewerblich arbeitet) beweisen muß, daß der Mangel nicht schon von Anfang an bestand. Nur so nebenbei.


    Richtig ist: Garantie dürfte u.U. das Zauberwort sein.

  • *schüttel* In meinen Alpträumen wache ich hin und wieder auf und bin Fußpfleger. Zivildienst im Altenheim prägt einen fürs Leben.


    Meinen Respekt an die Mutter und Ex-Kuse-moi (pun intended) fürs OT.

  • Zitat

    Ex-Kuse-moi (pun intended) fürs OT.


    Häh?


    Den Respekt verdient die auch meinerseits. Für mich ist das auch nichts, vorallem wenn ich die Gestalten sehe, die da manchmal klingeln *würg* Da reicht es wenn ich das Gesicht sehe und nicht die Füße.


    EDIT. ja, jetzt hab ichs auch gerafft...

    Einmal editiert, zuletzt von Hanilein ()


  • Genau daher kündige ich per Einwurfeinschreiben. Ich habe einen Einlieferungsbeleg und die Gewissheit, dass das Schreiben ankommt und die Abholung nicht verweigert werden kann.

  • Zitat

    Original von strunz


    Genau daher kündige ich per Einwurfeinschreiben. Ich habe einen Einlieferungsbeleg und die Gewissheit, dass das Schreiben ankommt und die Abholung nicht verweigert werden kann.


    Steht in deren Verträgen, dass die Kündigung rechtzeitig abgesandt werden musste, reicht der Nachweis über die Einlieferung des Einschreiben.


    Steht dort das die Kündigung eingegangen sein muss, könnte es schwierig werden. In diesem Fall doof stellen und einfach sagen du hättest rechtzeitig gekündigt und die Kopie des Beleges beifügen. Geht sich in den meisten Fällen durch.

  • also kündigungen müssen eigentlich immer fristgerecht eingegangen sein. bei vertragswiderrufen reicht hingegen die rechtzeitige absendung.

  • Weiß jemand, wo man in Hannover und Umgebung Butangas Kartuschen für Campingkocher herbekommt? Modell MSF-1a. Gibts die auch im Baumarkt?