Deine Link-Überschrift ist irreführend. Hast Du da den Artikel evtl. fehlinterpretiert?
Der Prozess in Koblenz ist gerade nicht eingestellt worden (schon gar nicht gegen Geldzahlung), sondern leider schlichtweg geplatzt, so dass er - wie TheMenace richtig vermutet - von vorne beginnen muss.
Bei der Sache in Weimar kann man ohne Aktenkenntnis auch nur mutmaßen. Aber offenbar ist da nach Jugendstrafrecht verfahren worden, da die Angeklagten zur Tatzeit zwischen 18 und 20 gewesen sein dürften. Vor diesem Hintergrund ist die Einstellung gegen eine Geldbuße jedenfalls nicht völlig ungewöhnlich. Es kommt halt sehr auf den Einzelfall an: Sind sie vorbelastet, gab es von Reue getragene Geständnisse usw. usw..