Alltagsfragen

  • Dieses "Brille mit Spüli und warmem Wasser waschen" ist aber nur ein probates Mittel gegen das Beschlagen, wenn man es direkt vorm Supermarkt macht, ne?

    Es ist kein Mittel "gegen das Beschlagen" sondern verringert ein ganz klein wenig die Neigung zum Beschlagen. Das kennt man von Autoscheiben. Durch kleinste Ablagerungen auf der Innenseite der Scheiben (Staub, Partikel vom Zigarettenrauch etc.) steigt die Neigung zum Beschlagen. (Physikalischer Effekt, Stichwort Keimbildung) Reinigt man die Scheiben intensiv verringert sich dadurch die Neigung zum Beschlagen. Beschlagen komplett verhindern kann man nicht. Auch nicht mit irgendwelchen teuren Wundermitteln.

  • Man könnte ja am unteren Rand der Brille eine Art Rinne anbringen, die das abgeperlte Kondenswasser sammelt und zum Munde führt. So hat man freie Sicht, die Maske wird nicht feucht und man dehydriert nicht so schnell.

  • Man könnte ja am unteren Rand der Brille eine Art Rinne anbringen, die das abgeperlte Kondenswasser sammelt und zum Munde führt. So hat man freie Sicht, die Maske wird nicht feucht und man dehydriert nicht so schnell.

    :krank:

  • Was war Humor nochmal - und wofür?


    ---

    bjk Probier mal die Taschentuchnummer auf dem Nasenbein. Zusammengerollt zwischen Nase und Maske. Wird vielleicht nicht gut, aber besser.

  • Thema Steuererklärung. Ich möchte gerne versuchen mein Arbeitszimmer abzusetzen. Dazu habe ich schon diverse Artikel, Urteile etc gelesen und glaube, dass es in meinem Fall klappen könnte. Allerdings glaube ich auch, dass nur durch das bloße Auswählen des entsprechenden Eintrags bei Elster das nicht durchgehen wird. Ich habe keine Möglichkeit entdeckt, irgendwo eine Begründung einzugeben, warum das in meinem Fall ein berechtigtes Vorhaben ist (jedenfalls mMn :D). Ist das überhaupt vorgesehen oder läuft das Spiel so, dass man das auswählt, das Finanzamt einem das streicht und man dann beim Widerspruch eine Begründung liefern kann?


    Vielen Dank schon einmal :)

  • ich benutze derzeit dreimal im Jahr ein Produkt aus der Apotheke. Ist stark und speziell für Menschen mit überaktiven Schweißdrüsen unter den Achseln, Antitranspirant. Das mach ich nun seit ca. 8 Jahren. Anfangs eine Woche durchgehend einmal vorm Schlafen gehen (ja, die Haut war dann schon recht gereizt). Dann nach Bedarf, wenn die Aktivität wieder steigend ist, einmal anwenden. Im Laufe der Zeit werden die Abstände immer größer, daher jetzt nur noch dreimal pro Jahr. Deo ist seit dem nur noch äußerst selten in Verwendung, aber immer parfümfrei.


    Einziges Manko, das gibt es nur in einer Größe und es sollte ein Jahr nach Anbruch vernichtet werden. Da ich aber ungern nahezu volle Flaschen im Müll entsorge, halte ich mich nicht daran und habe noch keine Probleme deswegen gehabt. Derzeit die zweite Flasche in Verwendung, nachdem ich die erste halbvoll vor ca. 2 Jahren vernichtet habe. Es geht mir dabei definitiv nicht ums Geld (ca. 16,- € die Flasche). Sehr passender Name: Sweat off.

  • Zum Thema... Habe mal "irgendwo gelesen", dass es Erleichterungen beim Thema Absetzbarkeit von Home Office geben soll. Gibt's da was konkretes?


    Ich meine, ist halt nen Witz. Ich bin gezwungen (durchaus auch gern bereit) von zuhause zu arbeiten, habe aber kein extra Zimmer dafür. Geht meiner Frau genauso. Kann ja nicht Sinn und Zweck sein, nur diejenigen zu bevorzugen, die sich eine Bude mit explizit dafür eingerichtetem Arbeitszimmer leisten können. ZUMINDEST nicht jetzt. Und eigentlich ist das grundsätzlich son verkackter Anachronismus.

  • Wieso sollte man ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen können, wenn man kein Arbeitszimmer hat? Das macht mit und ohne Corona keinen Sinn. Und Arbeitsmaterial inkl. PC und Co. kannst du ja so oder so absetzen.

  • Ja, so wie ich das verstanden habe, soll es auf für Home Office ohne Arbeitszimmer was vom Finanzamt geben. Einfach die Kosten angeben, die z. B. für einen extra Schreibtisch, PC oder Anteil an Telefon- und Internetkosten entstanden sind.

  • Na klar jegliche real angefallenen (dienstlich veranlassten) Kosten kannst Du (wie schon immer) absetzen.

    Der Begriff "Arbeitszimmer absetzen" bezieht sich darauf, zusätzlich zu den obigen Kosten noch die Kosten "des Zimmers" abzusetzen. Also wenn das Arbeitszimmer 20% der Fläche der Gesamtwohnung hat, dann 20% Deiner gesamten Wohnungsmiete (und z.B. vermutlich auch 20% Deiner gesamten Heizkosten) abzusetzen.