Alltagsfragen

  • Aber gerade bei psychiatrischen Erkrankungen, kann es doch durchaus sein, dass man einen Willen äußert, dieser aber keine Beachtung findet, da man entmündigt ist (unter bestimmten Bedingungen natürlich).

    • Offizieller Beitrag

    Entmündigungen gib es nicht mehr. Seit 1992. Da wurde aus der Vormundschaft (für Erwachsene) die Betreuung.

    Jeder hat das Recht dazu, sich selbst das Leben schwer zu machen. Und den Nachbarn. ;)


    Natürlich kann jemand der/die eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt zwangsweise in eine Klinik gebracht werden. Das macht aber der/die Richter:in, nicht die Betreuer. Letztere können dies aber natürlich unter Umständen in die Wege leiten.

  • Danke! Also angenommen ein/e solche/r jemand sollte von Klinik A nach Klinik B verlegt werden oder in eine andere Einrichtung, dann müsste jedes mal erneut ein/e Richter/in entscheiden und es genügt nicht die Einwilligung der betreuenden Person?

  • Der Betreuer kann die Aufenthaltsbestimmung vornehmen, wenn dies für seinen Aufgabenkreis angeordnet ist. Ist aber nicht automatisch der Fall. Bsp.: Mein Onkel war unter Betreuung (Berufsbetreuerin), das Aufenthaltsbestimmungsrecht lag aber bei der Familie (seiner Schwester und mir als Nichte).

  • Danke euch für die Ausführungen! Sehr interessant zu hören, wie das so geregelt ist. Das ganze eskaliert hier gerade ein wenig, was irgendwie auch ganz gut ist. Gestern, nachdem die Polizei den Vorabend da war, hab ich die Nachbarin dann angetroffen und ihr ein Verbot für unser Grundstück und auch ein Verbot anzurufen ausgesprochen. Im Nachgang erwies sich das für uns als recht effektiv. Denn in der letzten Nacht hat sie uns in Ruhe gelassen. Dafür aber drei andere Nachbarn wach geklingelt. Ein mal um ein Uhr nachts ein mal um viertel vor vier. Jetzt sind leider noch Anschuldigungen dazu gekommen, die ich so nicht mehr hinnehme. Ich versuche angeblich bei ihr einzubrechen (oder hab es schon getan, man weiß es nicht) und habe bei ihr im Badezimmer eine Kamera installiert, Nacktbilder gemacht und diese ins Internet gestellt. Zusammen mit meinem Bruder. Nachdem mich heute morgen die Nachbarn aufgeregt darauf angesprochen haben, bin ich dann zur Polizei. Die wussten bei dem Nachnamen gleich worum es geht, denn sie waren auch die letzte Nacht vor Ort. Die Beamten waren super nett, so richtig Freund und Helfer. Jedenfalls hatten die bereits mit irgendeinem Verwandten Kontakt aufgenommen und den gebeten, etwas zu tun. Ob meine Anzeige überhaupt etwas bewirken kann, klären sie gerade, da die Frau ggf. nicht zurechnungsfähig ist oder so. Naja. Mal schauen...

    • Offizieller Beitrag

    Danke! Also angenommen ein/e solche/r jemand sollte von Klinik A nach Klinik B verlegt werden oder in eine andere Einrichtung, dann müsste jedes mal erneut ein/e Richter/in entscheiden und es genügt nicht die Einwilligung der betreuenden Person?

    Nein. Wenn der/die Betreuer:in (oder ein:e Bevollmächtige:r des/der Betroffenen) der Ansicht ist, der/die Betroffene müsste in einer Klinik o.ä. untergebracht werden weil Gefahr für Leib und Leben (Selbst oder Fremd) besteht (nur dann ginge es überhaupt), dann muss er/sie das beim Betreuungsgericht beantragen. Dort kann ein:e Richter:in das dann genehmigen.

    Wenn der/die Betreuer:in das:

    Der Betreuer kann die Aufenthaltsbestimmung vornehmen, wenn dies für seinen Aufgabenkreis angeordnet ist.

    hat, kann er/sie frei entscheiden, welche Klinik oder Einrichtung. Und auch Verlegungen zustimmen oder veranlassen.

    Ausgenommen wäre der Fall, im Beschluss stünde explizit drin, dass die Unterbringung in der XY-Klinik in B-Stadt genehmigt wird. Dann bräuchte der/die Betreuer:in fürs Verlegen lassen tatsächlich eine neue Genehmigung. Macht man aber so meist nicht.

    Wer keine:n Betreuer:in hat, kann natürlich bei Gefahr für sich oder andere (immer: Für Leib (schwere gesundheitliche Schäden) und Leben) auch untergebracht werden. Auch durch den/die Richter:in aber nach anderen gesetzlichen Voraussetzungen.

  • niedersachse1896: Ich wünsche dir und euch eine schnelle und nachhaltige Lösung der Situation!


    Ich kann mir einigermaßen vorstellen, wie es sich anfühlen muss, wenn man so eine Person „am Hacken“ hat.


    Ist ja nicht so, dass momentan sowieso alles total töfte und entspannt ist.

  • Anglizismus halt. :ahnungslos:


    Bescheuert in dem Zusammenhang finde ich jedoch die ganzen Corona-Kreationen wie "Lockdown", "Click + Collect", "Click + Meet" etc. Was soll sowas?! Das klingt nichtmal cool...

  • Gut, ein Anglizismus, aber woher kommt das? Eine Mode hat doch immer einen Ursprung. Gibt es irgendeinen besonders coolen Vorreiter, für den alles Safe ist?

  • Mag wohl sein. Mein Arbeitgeber sagt mir aber, dass ich ein aktuelles Kulturbild der Bundesrepublik Deutschland vermitteln soll. Manchmal ist das echt schwer, siehe Corona und so.