Alltagsfragen

  • Ja, das wird, der Einfachheit halber durch qm geteilt - alles.


    Am Beispiel Treppenhaus - wo will man da anfangen: "Du" im Erdgeschoß brauchst nur 10 Sekunden Licht, die Oma im 8. Stock 3 Minuten, "Du" hast nur 3 Stufen zu reinigen, die oben 96.


    Also zieh nach oben, und du wirst von den Mitmietern unter dir querfinanziert. :tuscheln:

  • In meiner alten Hochhauswohnung mussten wir alles mitbezahlen, obwohl wir in der ersten Etage lebten. Der Block hatte 16 Etagen und auf dem Dach einen Platz für Grillpartys. Den konnte man anmieten. Mit der Miete hat man die Reinigung bezahlt.

  • Also ich hab mal ein Haus in der Nähe gehabt, da wollte wohl einer die Mieterhöhung für den Anbau von Balkonen nicht tragen (das geht nämlich nach Kaltmiete, i.d. R. 50% der Fläche).

    Der hat dann keinen Zugang gehabt.


    Warum sollte der für die Sanierung mitbezahlen, wenn er den Balkon nicht nutzt?


    Du erinnerst dich vielleicht an die Pläne meines Vermieters damals, wo ich hätte nix zahlen müssen, wegen Zugang vom Treppenhaus. Was ja dann dazu führen sollte, dass diese Eckwohnungen keinen Balkon kriegen sollten, also wenn das gesamte Projekt nicht am Nebenhausbesitzer gescheitert wäre. Und wäre das nicht der Fall gewesen, hätte ich sicher Probleme damit, die Sanierung anderer Leute Balkone mit zu finanzieren.

  • Ja, das wird, der Einfachheit halber durch qm geteilt - alles.


    Am Beispiel Treppenhaus - wo will man da anfangen: "Du" im Erdgeschoß brauchst nur 10 Sekunden Licht, die Oma im 8. Stock 3 Minuten, "Du" hast nur 3 Stufen zu reinigen, die oben 96.


    Also zieh nach oben, und du wirst von den Mitmietern unter dir querfinanziert. :tuscheln:

    Deine Vergleiche hinken, weil ich im Erdgeschoss sowohl Treppenhauslicht benutze als auch die Treppe reinige. Im Gegensatz zur Benutzung eines Fahrstuhls. An meinem alten Wohnort war die Treppenhausreinigung im Erdgeschoss sogar flächenmäßig mehr als die der anderen Parteien, weil sie nicht nur die Absätze Hauseingang und Erdgeschoss sowie die Treppe zum Erdgeschoss, sondern auch die Treppe zu den Vorkellertüren und den Treppenabsatz zu selbigem beeinhaltete. Ganz zu schweigen von der zusätzlichen Fußmatte und dem ganzen Dreck, der in Hauseingangsnähe reingelatscht wurde.


    Ich habe noch nie von einem Haus gehört, in dem jeweils von der Wohnungseingangstür bis zur Haustür die Treppe geputzt werden muss. Wie soll das dann überhaupt ablaufen? In jeder Woche ist nur einer dran und der macht dann die Treppe nach obigem Schema? Das heißt, dass im 52. Stockwerk nur einmal im Jahr (multipliziert mit der Anzahl der Wohneinheiten pro Stockwerk) gewischt wird?


    Dass ich mich nach dem Mietvertrag richten muss, ist mir schon klar. Mich interessiert halt, ob es Usus bei den von mir definierten Bedingungen ist, dass Erdgeschossbewohnern völlig abstruse Kosten aufgebürdet werden und ob es tatsächlich Verzweifelte gibt, die das mit sich machen lassen.

    Das ist ja geradezu so, als müsse ich bei jedem Innenstadtbesuch Parkgebühren bezahlen, obwohl ich zu Fuß, mit dem Rad oder Öffis gekommen bin. "Tja, das wird auf alle umgelegt. Ist nun mal so. Wenn Schmorl und von Seefeld neue Fenster braucht, bezahlen Sie das ja auch mit. Bei Zweifeln oder Fragen wenden Sie sich bitte an den Herrn mustermann."

  • Komm mal runter.

    Und natürlich zahlst du für Umweltschäden von Pkws, auch wenns du selbst keins fährst.

    Du zahlst für Krankenhäuser, auch wenn Du da nicht schläfst.

    Ja!

  • Ich kenne keinen Fall, wo Menschen im EG keine Gebühren für den Aufzug zahlen müssen.

    Wenn dir das nicht passt, warum um Gottes Willen ziehst du da ein?

    Einmal editiert, zuletzt von erdinger ()

  • Ich kenne keinen Fall, wo Menschen im EG keine Gebühren für den Aufzug zahlen müssen.

    Wenn dir das nicht passt, warum um Gottes Willen ziehst du da ein?

    Vielleicht wurde er ja nachträglich angebaut. Wird bei uns im Sommer gemacht und wir haben bereits geklärt, dass wir im EG nichts dazu zahlen müssen.

  • Der Vermieter darf die Fahrstuhlwartungskosten, Fahrstuhlstrom, TüV, Telefon und Notdienst als Betriebskosten umlegen, das wird er so gut wie immer als Eigentümer machen, da im Normalfall er sie laut Teilungserklärung auch tragen muss (Ausnahme teils bei nachträglich eingebauten Fahrstühlen, wie oben beschrieben. Nach altem WEG- Recht war die Zustimmung aller Eigentümer notwendig . Die haben aber natürlich nur zugestimmt, wenn sie die Kosten nicht tragen mussten)

    Hier dazu vom Mieterbund das einschlägige BGH Urteil.

    Zitat

    Auch Erdgeschossmieter müssen sich an den Aufzugskosten beteiligen.

    (dmb) Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06) dürfen Vermieter die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses umlegen.

    https://www.mieterbund.de/inde…%20des%20Hauses%20umlegen.

    Interessanter ist, ob für den Fahrstuhl ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen wurde. Bei diesem sind auch Ersatzteile abgegolten. Das sind aber Reparaturen, für die der Mieter nicht aufkommen muss. Entsprechend muss der Mieter die Kosten eines Vollwartungsvertrages nur Anteilsweise tragen. Gibt es keine Anhaltspunkte wie die Kosten sich aus Instandhaltung und Wartung zusammensetzten, gehen Gerichte oft von einer Kostenhalbierung aus.

    Sollten die Kosten für den Fahrstuhl sehr hoch erscheinen, könnte in deinem Fall ein Vollwartungsvertrag vorliegen und du könntest die Kosten entsprechend mindern.

  • Keramik wird in Brennöfen hergestellt, die deutlich heißer sind als alles, was mein Küchenbackofen schafft. Wie kann es so etwas wie "nicht backofenfeste Keramik" geben? :grübel:

  • Ich vermute, daß es um die Fähigkeit gegen Temperaturschocks geht.

    Glas wird auch bei über 1000 Grad hergestellt. Wenn Du aber heißen Glühwein in ein stinknormales Sektglas oder Bierglas schütten würdest endet das üblicherweise in einer Sauerei.

    Wahrscheinlich fliegt Dir nicht backofenfeste Keramik um die Ohren, wenn Du die aus dem Backofen nimmst und in die nasse Spüle stellen würdest.

    Wennste die Keramik hingegen im Backofen von 20 Grad nach 250 Grad hochfährst, dann stundenlang rumschmorst und dann wieder langsam im Backofen auf 20 Grad abkühlst, kann das sicherlich jede Keramik ab.

    Einmal editiert, zuletzt von 96Weizen ()