Alltagsfragen

  • Die Frist läuft erst ab dem nächsten Werktag, weil in der Tat eine Empfangsbereitschaft am Feiertag nicht vorausgesetzt werden kann.

  • Ich weiß gar nicht, wann meine letzte Mieterhöhung war. Aber ich meine da stand immer was, wenn bis zu einem bestimmten Termin nicht widersprochen wurde, dann gilt das als stillschweigende Zustimmung.

  • Vor allem, was soll passieren? Wenn der dich kündigt oder sonst was, wirst du wohl bei Fristsetzung von 0 Tagen vor jedem Gericht Recht bekommen. Also schreib ihm, dass du zustimmst (wenn du zustimmen willst) und fertig. Die Aufregung ist unbegründet.

  • Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass der sich beim Datum vertan hat. Das kann doch niemand ernst meinen, erst recht nicht an einem Feiertag.

  • Vielen Dank!

    Da sich die Mieterhöhung im gesetzlichen Rahmen befindet, werde ich auch zustimmen. Mich hat nur die Art und Weise irritiert.

  • Ich weiß gar nicht, wann meine letzte Mieterhöhung war. Aber ich meine da stand immer was, wenn bis zu einem bestimmten Termin nicht widersprochen wurde, dann gilt das als stillschweigende Zustimmung.

    Also in dem Schreiben meiner Wohnungsgenossenschaft über die aktuelle Erhöhung steht


    - das ich nach §558 Abs. 1 BGB zur Erteilung der Zustimmung verpflichtet bin


    - Schweigen oder Zustimmung unter Vorbehalt als Ablehnung gewertet wird.


    Was passiert wenn ich nun ablehne / nicht reagiere steht da nicht.

  • Vielleicht ist es auch sinnvoll, den Vermieter / die Vermieterin einfach anzurufen und nachzufragen. Wenn das nicht gerade Gerd und Gabriele Geldhai sind, lassen sich die Dinge vermutlich schnell klären.

  • Was passiert wenn ich nun ablehne / nicht reagiere steht da nicht.

    Dann kann der Vermieter Deine Zustimmung vor Gericht erzwingen.
    Und das kostet. Anwalts- und Gerichtskosten.
    Wenn also die Erhöhung innerhalb der gesetzlichen Parameter ist, rate ich zuzustimmen.

  • Euch auch danke.

    Ich vermute, dass er sich geirrt hat. Ich habe ihm bereits per E-Mail zugestimmt und ihm noch eine Extra-Mail geschickt und freundlich nachgefragt. Nebenkosten-Nachzahlung habe ich bereits überwiesen.

    Für meine Zustimmung hat er sich sofort bedankt und mir auch noch einen guten Rutsch gewünscht.

    Da ich eine Langzeit-Mieterin bin (seit 2007), die stets ihre Miete pünktlich zahlt und auch sonst keinen Ärger macht, kann er sich eigentlich nur freuen.

    Ansonsten ist dies ein Haus mit ständigem Mieterwechsel. Alles junge Leutchen, die ausziehen, wenn die Ausbildung/das Studium beendet ist und/oder sich Nachwuchs einstellt.

  • Was passiert wenn ich nun ablehne / nicht reagiere steht da nicht.

    Dann kann der Vermieter Deine Zustimmung vor Gericht erzwingen.
    Und das kostet. Anwalts- und Gerichtskosten.
    Wenn also die Erhöhung innerhalb der gesetzlichen Parameter ist, rate ich zuzustimmen.

    Wobei Du in der ersten Instanz keine Anwälte brauchst. Die Gerichtskosten sind angesichts der bei Erhöhungen anfallenden Streitwerte überschaubar.


    Auf einem anderen Blatt steht, dass ich auch bei Verfahren ohne Anwaltszwang privat immer dazu rate, sich der Hilfe einer Anwältin oder eines Anwalts seines oder ihres Vertrauens zu bedienen.


    Richtig teuer werden Mieterhöhungsproresse nur dann, wenn man wegen einer Differenz von z.B. 50 Euro nicht zu einer Einigung kommt und das Gericht einen Sachverständigen beauftragt.

  • Ok, da die Erhöhung grade mal 2,3 % sind passt das schon. Hatte mich nur etwas gewundert, dass in dem sonst recht umfangreichen und viel erläuterndem Schreiben halt die Folgen bei Nichtzustimmung nicht drinstanden.

  • Wobei Du in der ersten Instanz keine Anwälte brauchst.

    Ja. Aber die Gegenseite wird einen haben.

    Nichtsdestotrotz gebe ich Dir recht: Bei Rechtsstreitigkeiten einen Anwalt/eine Anwältin konsultieren.

  • Viele Vermieter haben keine Rechtsschutzversicherung, da sie für Vermieter relativ teuer ist. Die probieren es schon mal ohne RA, wobei sie dann häufig aus formalen Gründen scheitern.