Alltagsfragen

  • "Porto zahlt Empfänger" darf man jedenfalls nicht einfach so auf den Umschlag oder das Paket schreiben.


    Firmen dürfen das, wenn sie den Hinweis direkt in den Umschlag eindrucken, aber auch nur dann, wenn es zum Beispiel um eine Rückantwort zu einer Umfrage, einem Gewinnspiel o.ä. geht.


    Ansonsten halt einfach mal am Postschalter nachfragen.

  • Zitat

    Original von Denyo96


    In meiner Frage ging es mir eigentlich in erster Linie darum, ob man Pakete einfach so zur Post geben kann mit dem Hinweis, dass das Porto vom Empfänger gezahlt wird.


    Bei Paketen ist das möglich. Am besten Paketaufkleber drauf (gibt's in jeder Postfiliale) und das Feld "unfrei" ankreuzen sowie beim Abgeben am Schalter darauf hinweisen, dass Du es unfrei abschicken willst.



    Besser ist es allerdings schon, vorher mit dem Versandhaus zu kommunizieren, damit die Dir einen Retourenaufkleber schicken oder Dir zusichern, die Annahme des unfrei verschickten Paketes nicht zu verweigern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mazurek ()

  • das kostet den empfänger, wenn er keine sonderkonditionen hat, 12,-- euro zusätzlich zum normalpreis. und wenn er die annahme verweigert, wird es für den absender noch teurer.

  • strunz hat es schon erwähnt, "unfrei" ist teu(r)er. Von daher bitten auch viele Anbieter darum, daß man das Paket frei macht, um einem danach das Porto zu erstatten. Warte einfach die Reaktion der Apotheke ab.

  • Aaaah.....


    Zitat

    Sehr geehrter Herr ****, ich lasse Ihnen heute per Post einen Rücksendeschein plus Aufkleber zukommen. Damit können Sie uns die fehlerhafte Sendung kostenfrei zurück senden. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Vielen Dank.

  • Früher gab es für Nachtspeicheröfen noch Nachtstrom für ca 5 Cent.
    Da es den aber so nicht mehr gibt ist das heute sehr teuer geworden.


    Ich würde den Vermieter mal fragen was er für den Nachtstrom zahlt.


    Hier ein Artikel dazu.

  • Zitat

    Original von Nils
    Aha, danke erstmal! Was ist denn langfristig gesehen schlauer? Ich nehme fast an, drauf zu verzichten und jetzt erstmal mehr zu zahlen, richtig? Kommt es für den Arbeitgeber denn aufs gleiche raus oder ist dem eine der beiden Varianten lieber?
    Bin übrigens Student, falls das relevant ist...


    Hier kannst Du Dir ausrechnen lassen, was es Dir bringt. Dem liegen allerdings noch die alten 7,5 % Aufstockung zugrunde, heute sind es meines Wissens 4,9 %. Bei 400 € wären das also nicht wie angezeigt 30 €, sondern 19,60 €, die Du monatlich selbst zahlst. Für den Arbeitgeber macht das keinen Unterschied. Ich selbst habe im letzten Jahr aus dem von strunz genannten Grund nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Aber ob das schlauer ist muss jeder für sich selbst entscheiden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Fanta
    teurer


    Zitat

    Original von Steini
    Früher gab es für Nachtspeicheröfen noch Nachtstrom für ca 5 Cent.
    Da es den aber so nicht mehr gibt ist das heute sehr teuer geworden.


    Ich würde den Vermieter mal fragen was er für den Nachtstrom zahlt.


    Hier ein Artikel dazu.


    Oh-oh! Das wäre ein richtiger Reinfall geworden! Die haben tatsächlich gar keinen Nachtstrom! Ich danke Euch!

  • Eine Frage zu Arcor:


    Wenn ich einen Umzug beantrage, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit dann wieder auf 24 Monate? Ich habe dieses Online-Formular ausgefüllt und nicht angekreuzt, dass ich eine neue Anschlussart wünsche. Dennoch werden mir einige neue Tarife angezeigt, von denen ich eins auswählen muss. Fehler der Software oder normal bei Arcor?

  • Ist normal bei Arcor, bei Umzug, Tarifwechsel etc schließt man wieder einen neuen 2 Jahresvertrag ab. Ich würde es mir 2 mal überlegen.


    Bei Alice gab es letzte Woche 300 Euro wenn man einen 2 Jahresvertrag abschließt. Leider schon abgelaufen die Aktion.

  • Zitat

    Original von Nils
    Vielen Dank für die profunden Informationen. Ich habe dann jetzt erstmal auch nicht drauf verzichtet. Zum einen ist es ohnehin nicht für sooo lange gedact und zweitens kann ich ja später immer noch verzichten, richtig? Nur andersrum, also erst verzichten und dann doch nicht mehr, geht nicht, wenn ich das richtig verstehe.


    Genau ("der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft und bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend.", § 5 II 2 SGB VI).