@Hoschi:
unentschuldigtes fernbleiben ist sogar ein Kündigungsgrund...ohne Abmahnungen
ZitatAlles anzeigenKann unentschuldigtes Fehlen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen?
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Ja. Fehlt aber der Arbeitnehmer nur einmal unentschuldigt, ist eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich nicht gerechtfertigt.
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Quelle: Bundesarbeitsgericht
24.11.1983
AP BGB § 626 Nr. 76