Alltagsfragen

  • bin ich auch dafür, dann gibt es wenigstens im abendlicht keine idioten mehr, die meinen trotz dunkeltheit es nicht nötig zu haben ihr lich t einzuschalten. ich selbst fahre auch immer mit licht.

  • Das wäre mal was sinnvolles, man sieht die anderen viel früher, gerade beim überholen macht man sich doch schon sehr bemerkbar. Fahre meistens auch am Tag mit Licht.

  • Zitat

    Original von IlStajner96
    Was ist eigentlich der Sinn für das verpflichtende Fahren mit Abblendlicht am Tage, wie z.B. in Skandinavien.
    IM Stolpe will das ja auch hier einführen, obwohl er ja bald gar nicht mehr Minister ist.


    "IM Stolpe", also manchmal gehen echt die Pferde mit Dir durch... :nein: :kopf:


    Wenn man schon mal in Dänemark, Schweden etc. mit dem Auto unterwegs gewesen ist, weiß man, wie nützlich das Fahren mit Abblendlicht am Tag ist. Man sieht andere Autos einfach viel eher und kann entsprechend vorausschauender fahren.

  • Zitat

    Original von Nils
    Wieviel Promille darf man als Fahrradfahrer haben? Der Wert ist doch höher als für's Autofahren, oder? 1,0?


    Hab mal bisschen gegoogelt:


    Zitat


    Grenzen für Fahrradfahrer


    Die Vorschriften des § 24a StVG gelten zwar nicht für Fahrradfahrer, da diese nur Kraftfahrzeuge betrifft. Jedoch gelten Fahrräder als Fahrzeuge im Sinne der § 315c und § 316 StGB. Der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt mit 1,6 Promille etwas höher als bei den Fahrern eines Kraftfahrzeugs. Und obwohl das Fahrradfahren mit der Fahrerlaubnis in keinem direkten Zusammenhang steht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Denn "...auch wer betrunken Fahrrad fährt, kann den Führerschein entzogen bekommen, wenn aufgrund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens der Anlaß zu der Annahme besteht, daß der Inhaber der Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist. Bei einer Person, deren Blutalkoholwert über 1,6 Promille liegt (Anm. d. Verf.: Manche Gerichte gehen von 1,5 Promille aus, vgl. NZV 1992, 292; NJW 1992, 992; NZV 1991, 334), kann von einer dauerhaft ausgeprägten Alkoholproblematik ausgegangen werden, weshalb auch Zweifel bestehen, ob die Person zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist." (BVerwG, Az. 11 C 34.94)


    http://www.sakowski.de/newsletter/recht017.html


    Wenn man in einen Unfall verwickelt wird, kann es aber auch auf dem Fahrrad schon bei 0,3 Promille Folgen haben, soweit ich weiß!

  • Was meinst Du wohl, was an meiner Zivildienststelle (=Lebenshilfe) vor Wahlen unter den Betreuten an Debatten so abging! Und zwar nicht, weil die das toll fanden, sondern weil sie (also die meisten von ihnen) wählen dürfen!
    :lookaround:

  • Zitat

    Original von Mr. Mo


    Wenn man in einen Unfall verwickelt wird, kann es aber auch auf dem Fahrrad schon bei 0,3 Promille Folgen haben, soweit ich weiß!


    Ab 0,3 reichen sogar schon alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, zB wilde Schlangenlinien, mehrfaches Umfallen usw.. Zu einem Unfall muss es gar nicht kommen. Es liegt dann die sog. relative Fahruntüchtigkeit vor.


    Ab 1,6 (in einigen OLG-Bezirken 1,5) liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dann macht man sich auch ohne Ausfallerscheinungen strafbar, wenn man Fahrrad fährt.


    Als Autofahrer ist man ab 1,1 absolut und ab 0,3 relativ fahruntüchtig.

  • 1.) Wann ist das letzte Mal ein Flugzeug einer deutschen Fluglinie abgestürzt? (Egal, ob Fracht- oder Personenflugzeug.)


    2.) Wo kann man hier in der Nähe gut Paddeln fahren? Was kostet das in etwa?

  • Zitat

    Original von 96jung



    2.) Wo kann man hier in der Nähe gut Paddeln fahren? Was kostet das in etwa?


    Womit und worauf möchtest du denn paddeln?

  • wie öffnet man eine "3gp" Videodatei. Ist vom Handy aufgenommen. Kann mit den gängigen Programmen irgendwie nicht abspielen...


    Edit: erledigt

    Einmal editiert, zuletzt von Tobias F. ()