Alltagsfragen

  • :kichern:


    Probier es mal aus, wenn du voll unter Strom stehst. Es ist einfach total erfrischend. Ist ähnlich, wie wennte dir eiskaltes Wasser beim Sport über die Rübe kippst.

  • Was blüht einem Ladenbesitzer, wenn er indizierte und beschlagnahmte Medien (Spiele, z. B. Manh**t, Filme, z. B. Dawn of the D**d oder Athopo***gus) in seinem Laden offen verkauft? Dieser Laden ist völlig frei zugänglich.
    Frage aus reinem Interesse.

  • Zitat

    Original von Bonez
    Ist es verboten, den Namen indizierter und beschlagnahmter Medien auszuschreiben?


    Keine Ahnung. Will nur Aufmerksamkeit erregen ;).


    Hylla:
    Frage wirklich nur aus Interesse. Mir ist es egal, was irgendein Laden verkauft (in dem einen oder anderen Fall könnte einem das sogar entgegenkommen, dass das Soritment ein wenig ausgefallener ist).



    Und aus gegebenen Anlass noch eine Frage:
    Meine Frau und ich waren bei einem recht bekannten, recht großen Supermarkt einkaufen. Dort hätten wir fast eine Marmelade eingeholt, deren MHD 12.2005 geendet hat.
    In wie weit kann man diesen Scheißladen belangen, wenn man wirklich mal so ein Teil erwischt, davon isst und man eine ausgewachsene Lebensmittelvergiftung o. ä. davonträgt?


    PS
    Die Jungs in dem Laden waren peinlich beführt, ja sogar stinksauer (Zitat: "Warum bezahlen wir Leute dafür, dass die das kontrollieren") und haben uns besagt Marmelade (noch haltbar! oh Wunder) für umsonst mitgegeben.

  • um welche geschmacksrichtung/marke handelte es sich denn? scheint ja reißenden absatz zu finden...
    vielleicht solltest du bei deinem horror-händler mal ins marmeladenregal schauen. der hat ja sonst auch ein ausgefallenes angebot.


    ansonsten:


    § 21 Straftaten
    (1) Wer eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht ist, oder eine der in § 6 bezeichneten Schriften
    1. entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 einem Kind oder Jugendlichen anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
    2. entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 2 an den dort bezeichneten Orten ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3. entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 3 im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs einem anderen anbietet oder überläßt,
    3a. entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 4 verbreitet, bereithält oder sonst zugänglich macht,
    4. entgegen § 4 Abs. 1 in den dort bezeichneten Fällen vertreibt, verbreitet, verleiht oder vorrätig hält,
    5. entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 an die dort bezeichneten Personen liefert,
    6. entgegen § 4 Abs. 3 einzuführen unternimmt oder
    7. entgegen § 5 Abs. 2 anbietet, ankündigt oder anpreist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer
    1. entgegen § 5 Abs. 1 geschäftlich wirbt oder
    2. die Liste zum Zwecke der geschäftlichen Werbung abdruckt oder veröffentlicht.


    (3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.


    (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte die Schrift einem Kind oder Jugendlichen anbietet, überläßt oder zugänglich macht.


    (5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 bis 3 absehen, vwenn der Täter, der die Schrift einem Kind oder Jugendlichen angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht hat, ein Jugendlicher oder ein Angehöriger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches ist.


    (6) Hat ein Kind oder Jugendlicher die Schrift einem anderen Kind oder Jugendlichen angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht, so leitet das Jugendamt die aufgrund bestehender Vorschriften zulässigen Maßnahmen ein. Der Vormundschaftsrichter kann auf Antrag des Jugendamtes oder von Amts wegen Weisungen erteilen.


    § 21a Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1. entgegen § 4 Abs. 2 Satz 2 einen Abnehmer nicht auf die Vertriebsbeschränkungen hinweist oder
    2. entgegen § 7a Abs. 1 Satz 1 einen Jugendschutzbeauftragten nicht bestellt oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht verpflichtet.

  • Und noch eine Frage (aus mir sprudelt es, ich kann nix dafür):
    An sehr vielen Autobahntankstellen wird pornografisches Material (DVDs, Happy Weekend etc.) verkauft. Warum dürfen die das?
    Gilt für die eine Art Sieben-Meile-Zone?

  • Zitat

    Original von Hylla
    um welche geschmacksrichtung/marke handelte es sich denn? scheint ja reißenden absatz zu finden...
    vielleicht solltest du bei deinem horror-händler mal ins marmeladenregal schauen. der hat ja sonst auch ein ausgefallenes angebot.


    :rofl: Danke für die Antwort.
    Bei der Marmelade handelt es sich um Gartenerdbeere. Die ist besonders reich an Frucht.
    Das Komische war, dass dort ein Konglumerat an MHD zu finden war. Von 12.2005 über 06.2006, 08.2006, 03.2007 bis zu 01.2008. Ein Wunder, dass der Deckel der 12.2005er-Auslese nicht völlig verrostet war.
    Vielleicht hätten wir die doch kaufen sollen. Mit ein bisschen Glück hätten wir dann konzentriete, hochprozentige Erdbeerbowle machen können...

  • Ich hab noch eine Panzerfrage (die Privatarmee, ihr wisst schon....) :
    Werden Panzer, die in mehreren Laendern gefahren werden, auch als Recht- und als Linkslenkerversion gebaut? Oder ist die Steuerung (haben die Dinger eigentlich ein Lenkrad? Hab so ein Teil noch nie von innen gesehen) eh mittig angeordnet?

  • Ich traue Lebensmitteln nicht, deren MHD schon seit neun Monaten abgelaufen ist? Deshalb sage ich dem Laden Bescheid.
    Sind Krabben auch vakuumverpackt. Bzw. würdest Du Krabben essen, deren MHD um zwei Wochen abgelaufen ist? (war auch so ein Fall, nur anderer Laden)

  • zu den panzern:


    gibt es eigentlich am truppenübungsplatz an der langenforther straße noch diese panzer auf die in den 70ern immer geschossen wurde?
    hab da mal drin gesessen. an die sitzposition kann ich mich jedoch nicht erinnern, geschweige denn, was für ein panzer das war.
    panzergeräusche haben mir als kind immer angst gemacht. heute gibt es ja diese wehrübungen ja wohl kaum noch. wozu gibt es afghanistan?

  • ne, bei krabben, fisch, ei ist der spass vorbei.
    bei marmelade konserviert der ganze zucker,da kriegste maximal scheisserei.


    edit: gib es zu, du willst damit doch nur nen paar euro sparen. das nimmste doch von zu hause mit.

  • Habe auch mal in so einem Ding gessen. Keinen Plan, wo das "Steuer" war.
    Meine mich aber erinnern zu können, dass die so ein Monster mit zwei Stangen gelenkt haben. Waren britische Tanks, Anfang der 80er.


    Der hier hat aber eine Art Lenkrad:
    [Blockierte Grafik: http://www.xdreamholidays.at/efza/panzer/bueffel_innen.jpg]


    obk die Zweite die Zweite:
    Hä hä, genau das habe ich meiner Frau auch vorgeschlagen. Wir kaufen ein Sortiment an feinsten Lebensmitteln, warten, bis das MHD abgelaufen ist und bekommen die dann umsonst.
    Sie fragte mich, ob ich grenzdebil sei. Da wir keinen Gewinn machen (gezahlt haben wir ja schon für die Ware und abgelaufenes Zeugs essen?).


    Alternativ könnte man natürlich einige geschickt verstecken und sie zu gegebener Zeit...