Alltagsfragen

  • Wie lange haben Zugtickets ihre Gültigkeit ?


    Hab von meiner Oma zwei 3 Zonen Tickets bekommen vom 31.03.04 die noch nicht entwertet worden sind. Bin auch noch nicht dazu gekommen irgendeinen Bahnangestellten zu fragen..

  • Zitat

    Original von tob
    Wie lange haben Zugtickets ihre Gültigkeit ?


    Hab von meiner Oma zwei 3 Zonen Tickets bekommen vom 31.03.04 die noch nicht entwertet worden sind. Bin auch noch nicht dazu gekommen irgendeinen Bahnangestellten zu fragen..




    Fahrplanwechsel im Großraum-Verkehr Hannover 1.12.05


    Übergangsregelung bei Tickets


    Alle Ermäßigungs-, Kurzstrecken-, Einzel-, Sammel- und TagesTickets, die bis zum 10. Dezember 2005 gekauft werden, gelten unbegrenzt auch über den 11. Dezember 2005 hinaus. Dies gilt nicht für Tickets, die zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet aus den Automaten gezogen wurden. Sie werden nicht zurückgenommen, umgetauscht oder anders erstattet.




    Weiter reicht das Pressearchiv des GVH nicht zurück. Denke aber nicht, dass das zum Fahrplanwechsel im Jahr 2004 anders behandelt wurde.

    2 Mal editiert, zuletzt von Red Storm ()

  • zugtickets..drei-zonen...na, was denn nun? üstra/gvh?
    die üstra dürfte seit märz 04 geschätzte 27 mal die tarife 'angepasst' haben..


    ich rate zur entsorgung.

  • wieso? red storm hat doch zitiert. demnach sind die tickets noch gültig. zur not die stelle vom zitat mit ausdrucken, wenn mit der karte gefahren wird, damit auch die kontrolleure überzeugt sein können und gut ist.
    entsorgen würde ich die auf keinen fall!

  • hab neulich nen handy gefunden und da kam mir folgende frage in den sinn:
    ist man verpflichtet gefundene sachen abzugeben?


    (bevor hier gerüchte aufkommen, habe das teil ordnungsgemäss zum fundbüro gebracht (kann ich beweisen, ihr penner!!!)...1. bin ich nen samariter, 2. nen schisser und 3. wegen kosmisches gleichgewicht und so...)

  • Zitat

    Original von obk die Zweite

    ist man verpflichtet gefundene sachen abzugeben?


    Im Sozialismus ist jeder Bürger verpflichtet, die Allgemeinheit vor Betrügern zu schützen.

  • hier hab ich (bzw. google wars) was gefunden, jetzt frag aber nicht, welches gesetzbuch das ist:



    § 965 Anzeigepflicht des Finders


    (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.


    (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

  • edit:


    Und im Paragraphen 971 heißt es wörtlich:


    "Der Finder kann vom Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen". Das Gesetz sagt auch was zur möglichen Höhe des Finderlohns. Beträgt der Wert des Fundgegenstandes bis zu 5OO EURO, dann sind fünf Prozent eben dieses Wertes als Finderlohn angesagt. Ist der Wert höher, dann sind es drei Prozent.


    ps: steht so im bgb!

    Einmal editiert, zuletzt von tluebke ()

  • Zitat

    Original von tluebke
    hier hab ich (bzw. google wars) was gefunden, jetzt frag aber nicht, welches gesetzbuch das ist:


    edit, is schon erledigt

    Einmal editiert, zuletzt von Sagna ()

  • ich wusste, dass mazurek nen zweitaccount hat.


    edit1: oh mann, da wird ehrlichkeit ja richtig belohnt...tzzzz
    edit2: ey sagna, nicht kneifen.
    edit3: danke für die bemühungen.

  • Zitat

    Original von tluebke
    (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.


    Dann soll dir mal einer beweisen, dass das Handy mehr wert war... :lookaround:

  • Zitat

    Original von obk die Zweite
    ich wusste, dass mazurek nen zweitaccount hat.

    :nein:


    "Das Original" freut sich, Dir mitzuteilen, dass Du nach Ablauf der Wartefrist (6 Monate) sogar das Eigentum an dem Handy beanspruchen kannst, wenn sich innerhalb dieser Frist kein Eigentümer beim Fundbüro meldet.

  • war das nicht dann so, dass die sachen versteigert werden? oder müssen die dir vorher bescheid geben, dass keiner die fundsache abgeholt hat?