Alltagsfragen

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    Original von Bonez
    Aber andere Frage:
    Welchen Grund hat das, dass ich im rechten Aussenspiegel die Autos weiter weg sehe als im linken?


    auf der fahrerseite (links) ist ein asphärischer außenspiegel.


    Zitat

    Asphärische Außenspiegel besitzen eine zweigeteilte, teilweise gebogene (konvexe) Spiegelfläche. Dadurch vergrößert sich die Sichtfläche des Rückspiegels. Die korrekte Einstellung der Seitenspiegel auf die Sitzposition des Fahrers verringert beim asphärischen Außenspiegel den toten Winkel fast vollständig.
    Alle Modelle aus der Volkswagen Pkw-Palette sind mit asphärischen Außenspiegeln auf der Fahrerseite ausgerüstet.


    quelle: volkswagen


    http://www.fvv-trier.de/abgesc…kte/abgeschl_Projekte.htm

  • Bei Taxifahrern vermute ich ein "Netzwerk" an Stammplätzen, wo sie sowieso während der Wartezeit regelmäßig nen Kaffee trinken, ne Zeitung kaufen, ne Bratwurst essen. Da kennt man sich dann und kann auch die Toilette benutzen.

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    Original von Oberstudienrat
    an den endhaltestellen der bahnen gibt es glaub ich toiletten.


    und den endhaltestellen der busse auch.

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    Original von Mustrum Ridcully
    Zu DPF und Vollkasko: Einfach einnehmen, dass Land und dafür sorgen, dass es einfach so ist. Basta! Bist Du Mann oder Maus?


    Ich arbeite ja an subtileren Strategien - einfach nur einnehmen ist doch langweilig.


    Aber mal im Ernst: Ist die Bundeswehr eigentlich versichert im Kampf? Wenn jetzt in Afghanistan ein Spähpanzer oder so abgeschossen, gibts dann Geld zurueck? Ich gehe mal davon aus, dass Taliban-Panzerfaustschuetzen keine Haftpflicht haben - wuerde ja eh nicht greifen, ausser, wenn sie versehentlich auf den Abzugshelbel kommen ;)


    Edit: Danke an die Beantworter der Aussenspiegel-Frage!

    Einmal editiert, zuletzt von Bonez ()

  • Ich sehe, Du wendest die Kind-Taktik an: Einlullen, verschleppen, loben, über Dritte gehen - und dann eiskalt zuschlagen!


    Zur Versicherung: Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Irgendwo muss doch ein bischen Nervenkitzel bleiben.

  • Steht doch da alles:


    http://www.bahn.de/-S:PtVORN:e…card/cityticket_faq.shtml



    Zitat

    6. Wie lange und in welchem Umfang kann ich City-Ticket im Stadtgebiet nutzen? Warum muss ich mich im Normalpreis auf ein Rückfahrdatum für City-Ticket festlegen?


    City-Ticket gilt für eine Anschlussfahrt im öffentlichen Verkehr des Stadtgebiets vom Bahnhof bis zur Zieladresse (bei der Hinfahrt) bzw. für eine Zubringerfahrt von der Zieladresse bis zum Bahnhof bei der Rückfahrt. Daher ist für die Nutzung von City-Ticket die Angabe eines Rückfahrtdatums erforderlich. Die Geltungsdauer Ihrer DB-Fahrkarte, im Normalpreis 1 Monat für die Rückfahrt, bleibt davon unberührt.

    Einmal editiert, zuletzt von philisco ()

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    Original von Nils
    Okay, danke. Kann man dann den ganzen Tag lang (also mit Betriebsschluss) wie man will in Hannover rumfahren oder wirklich nur zum Reiseziel?


    Theoretisch nur zum Reiseziel, nur steht auf der Bahnfahrkarte ja kein konkretes Ziel drauf, da heisst es nur Hannover City. Deshalb kannst Du theoretisch vom Bahnhof weg schon beliebig oft fahren, nur in Richtung Bahnhof dürfte es schwierig sein. Es sei denn, die Rückfahrt ist für den gleichen Tag terminiert, dann ginge es wirklich beliebig oft hin und her.
    Und mit Bahncard 100 hättest Du eine Jahreskarte für den Nahverkehr in allen City-Gebieten.

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    Original von sodapop
    Wo gehen die Bus- bzw. U-Bahn-Fahrer der Üstra während ihrer Schicht eigentlich auf Toilette?
    Gleiche Frage für Taxifahrer.


    Ein Freund von mir hat als Student als Taxifahrer gejobbt. Der hat immer vor den besseren Hotels geparkt und ist dreist und schnurstracks zu den Toiletten in der Lobby gelatscht.

  • Angenommen, ich bestelle im Internet irgendetwa. Da per Internet bestellt, habe ich das Recht, das bestellte innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuschicken.
    Das Päckchen wird bei einem anderen Hausbewohner abgegeben.
    Wer muss haften, wenn ich das Päckchen innerhalb dieser Frist nicht erhalte, weil ich den Hausbewohner nicht erreiche? Keiner (bzw. in diesem Fall ich), der Hausbewohner oder der Überbringer (z. B. Post)?

  • ach so..ich dachte 0,79 und du wolltest die welle machen.
    wenn es dir jedoch nur "in den sinn gekommen ist", ist es ja eh nicht allzu wichtig.
    am besten haust du dem nachbarn einen in die zwölf, ist immer gut.
    dann vermackelst du noch den paketboten und widerrufst rückdatiert bei dem händler.
    irgendwas wird schon funktionieren!


    ansonsten meldest du dich beim "c't-magazin" und münch und schnurer regeln das für dich!


    [Blockierte Grafik: http://www.heise.de/ct/tv/bilder/wasmirliebist.jpg]


    (der münch sieht ja immer ein bissel tuntig aus...weiß da jemand näheres??)

    Einmal editiert, zuletzt von Hylla ()

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    Original von Hylla
    (der münch sieht ja immer ein bissel tuntig aus...weiß da jemand näheres??)


    Ja, aber das behalte ich für mich.


    @mustrum:
    Der von Dir geschilderte Fall ist ein "Klassiker" bei der Vorbereitung aufs erste juristische Staatsexamen.... ich habe jetzt aber irgendwie nicht den Nerv, mir die Lösung zusammenzubasteln (mache seit Jahren kein Zivilrecht mehr). Gehe aber stark davon aus, dass die Post jedenfalls nicht haften wird.