Alltagsfragen

  • Für Rehe darf man wohl bremsen, da diese durch ihre Größe die Verkehrssicherheit durchaus beeinträchtigen. Da würde es wohl auf Schuld für den Auffahrenden wegen fehlendem Sicherheitabstand hinauslaufen. Eventuell mit einer Teilschuld für den Bremsenden, wenn er unverhältnismäßig stark gebremst hat.

  • "Rechtlich gilt hier allgemein: Wer auffährt, hat Schuld."


    "Doch diese Faustregel triftt nicht immer zu und die Sachverständigen und Gerichte entscheiden differenzierter. In der Regel wird vorausgesetzt, dass ein Auffahrunfall durch zu hohe Geschwindigkeit und zu geringen Abstand zum Vordermann verursacht wird."


    "Als Idealfahrer und Idealfahrerin muss man sich vorausschauend im Straßenverkehr bewegen und einen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten, der es noch erlaubt, auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren."


    "Wenn der Vorfahrende zum Beispiel völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht und das zu einem Auffahrunfall führt, dann ist die Schuldfrage von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
    Wer eine Vollbremsung riskiert, weil eine Taube, ein Igel oder andere kleine Tiere über die Straße laufen, muss unter Umständen die Hälfte des Schadens tragen. Anders verhält es sich beim Abbremsen für große Tiere, da hier eine Kollision gefährliche Folgen für den Menschen haben könnte."



    Quelle: http://www.hr-online.de/websit…standard_document_1055434

  • Zitat

    Original von Mustrum Ridcully
    Kommt drauf an. Wenn Du einen "Ich bremse auch für Tiere"-Aufkleber am Heck kleben hast, dann darfst Du bremsen (und der Drauffahrer muss zahlen). Wenn nicht, dann bist Du schuld.

    Was für ein Unsinn!
    Es wird von keinem Autofahrer verlangt, die Aufkleber des Vordermanns zu lesen.

  • Zitat

    Original von Mustrum Ridcully
    Weil Du es nicht kannst :p.

    Und, muss ich das können? :kopf:


    Es gab mal vor ein paar Jahren ein Grundsatzurteil diesbezüglich.
    Es kommt nicht auf irgendwelche Aufkleber an, sondern darauf ob ein abruptes Bremsen angemessen ist oder nicht.


    Einem Motoradfahrer z.B kann bereits eine kleine Katze zum Verhängnis werden, einem Autofahrer wohl eher nicht.

  • Dann müßte der Aufkleber ja auch in türkisch,polnisch,russsich,swahili,klingonisch usw. angebracht sein (wegen gleichheitsgrundsatz usw.) viel spaß beim kleben :D

  • Natürlich muss der Aufkleber eine gewisse Größe haben bzw. muss die Schrift in mindestens 14pt., Arial, selbstleuchtend (für Nachtfahrten), ausgeführt sein. Die Farbe der Schrift muss RAL 9014 sein. Der Aufkleber muss gut sichtbar im Bereich des Rückfensters, minimal jedoch 1,25 m, maximal 1,75 m über Grund angebracht sein.
    Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist der Verursacher nicht schuld. Ähnliches gilt für "Ich bremse auch für Frauen", "Ich bremse auch für Saddam" (nicht mehr gültig) etc.
    Momentan wird in den entsprechenden EU-Gremien diskutiert, ob Aufkleber wie z. B. "Vorsicht fährt besser" für Schleicher und Bummler anzuwenden ist.


    simak4ever: Natürlich ist der Aufkleber in der jeweiligen Landessprache des Ortes der Zulassung auszuführen.

  • Zitat

    Original von simak4ever
    Dann müßte der Aufkleber ja auch in türkisch,polnisch,russsich,swahili,klingonisch usw. angebracht sein (wegen gleichheitsgrundsatz usw.) viel spaß beim kleben :D


    Auf Niedersachsens Straßen habe ich bislang wenige Klingonen am Steuer gesehen.

  • Hallo Käpt`n. Schön dass du wieder da bist. Du würdest uns ganz doll überraschen, wenn wir jetzt nach hause fahrn.

    Einmal editiert, zuletzt von Discostu ()

  • wenn in einem mietvertrag steht, das die wohnung im "besenreinen" zustand zu übergeben ist, beinhaltet dies dann auch das streichen der einzelnen räume?