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Alltagsfragen
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Zitat
Original von Mehrtürer
moin, kann mir jemand sagen, was dass hier ist:
[Blockierte Grafik: http://img407.imageshack.us/img407/9989/dsc017342ws8.jpg?s=1]
Das Teil wurde in einer Küche aufgefunden aber niemand weiß wofür es gut ist. Der Hersteller ist "Fackelmann". Bin für jede Idee dankbar!wenn das jemand weiß , dann axel schulz.
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oder wie wäre es mit einer mail an fackelmann?
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Gemüsekorb für den Grill
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ich hätte auf friteusensieb für den kochtopf getippt.
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Glaub's ...
... es ist ein sogenannter Gemüsekorb für den Grill. In irgendeinem der hiesigen Küchenschränke fliegt sowas auch noch rum, wie das Teil zum Grillen von Fischen auch.
Gillmäßig ist hier 'ne Vollausstattung vorhanden.
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gemüse schließt sich in verbindung mit grill in unserem haushalt aus.
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Mal ne juristische Frage:
Der Depp, der in dem Mietshaus, in welchem ich wohne, im Erdgeschoss sein Büro eingerichtet hat, der hat sich in seinem Vorgarten eine Überwachungskamera installiert, womit er jeden beobachten kann, der das Haus (nicht sein Haus, er ist auch nur Mieter) betritt. Ist sowas rechtens? Mich regt das total auf, dass der in seinem Büro sitzt und mich täglich beobachten kann, wie und wann ich ein- und ausgehe!
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Habe das hier bei wiki gefunden:
ZitatIm privaten Bereich ist eine Videoüberwachung und -speicherung (z. B. durch Überwachungskameras an und in Wohnhäusern) nur dann zulässig, wenn der davon unmittelbar betroffene Personenkreis (z. B. alle Mieter) dieser Maßnahme zugestimmt haben. Andernfalls stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar, was stets einen zivilrechtlichen Unterlassungssanspruch und in Einzelfällen sogar Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche begründen kann (§§ 823, 1004 BGB).
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Geil, genau DAS wollte ich hören! Danke!
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Deine Sig ist ja geil
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Anschlussfrage: Muss man, wenn man als Unternehmer sein Geschäft mit Kameras überwacht, darauf hinweisen oder liegt das im eigenen Ermessen?
Edit: Hinweis muss wohl sein.
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ich hatte mal eine zeitlang eine webcam im fenster, die den eingang beobachtet hat. die hat alle 30 sek. ein bild ins netz verschickt. hat sich aber keiner drüber beschwert.
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Zitat
Original von timbo
Anschlussfrage: Muss man, wenn man als Unternehmer sein Geschäft mit Kameras überwacht, darauf hinweisen oder liegt das im eigenen Ermessen?Edit: Hinweis muss wohl sein.
jop.
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mit sicht auf die kameras würde mich mal gerne die üstra interessieren. in den ganzen bahnen und bussen hängen doch jetzt auch kameras. will die üstra mir weiß machen, dass sie wirklich nur den innenraum der wagen/busse filmen, oder wird konstant auch ein teil außerhalb der bahnen gefilmt.
das wäre dann doch eigentlich illegal, oder? -
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Zitat
Original von Svennypenny
Glaub's ...... es ist ein sogenannter Gemüsekorb für den Grill. In irgendeinem der hiesigen Küchenschränke fliegt sowas auch noch rum, wie das Teil zum Grillen von Fischen auch.
Gillmäßig ist hier 'ne Vollausstattung vorhanden.
Der Mann hat recht! Hatte tatsächlich auch bei Fackelmann per e-mail nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
ZitatSehr geehrter Herr XXX,
Es handelt sich um einen Grillkorb für Gemüse etc. zum Auflegen auf den Grillrost.
Mit freundlichen Grüßen
Robert van Loosen
Marketing
Werner-von-Siemens-Str. 6
91217 Hersbruck
Tel. 09151 / 811-125
robert.van.loosen@fackelmann.de
http://www.fackelmann.deFanmag war mal wieder schneller...
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Zitat
Original von tluebke
mit sicht auf die kameras würde mich mal gerne die üstra interessieren. in den ganzen bahnen und bussen hängen doch jetzt auch kameras. will die üstra mir weiß machen, dass sie wirklich nur den innenraum der wagen/busse filmen, oder wird konstant auch ein teil außerhalb der bahnen gefilmt.
das wäre dann doch eigentlich illegal, oder?
Nein, das ist nicht illegal, dennZitatIm privaten Bereich ist eine Videoüberwachung und -speicherung (z. B. durch Überwachungskameras an und in Wohnhäusern) nur dann zulässig, wenn der davon unmittelbar betroffene Personenkreis (z. B. alle Mieter) dieser Maßnahme zugestimmt haben. Andernfalls stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar, was stets einen zivilrechtlichen Unterlassungssanspruch und in Einzelfällen sogar Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche begründen kann (§§ 823, 1004 BGB).
Ausserdem glaube ich, dass man darauf hingewiesen wird. Zumindest am Hbf wird man das mit Kamerasymbolen am Eingang. -
das meine ich doch garnicht.
beispiel: ich fahre mit dem auto neben einer stadtbahn auf der straße. wäre es nicht möglich, dass ich gefilmt werde, weil die kameras auch einen ausschnitt außerhalb der stadtbahnen filmen?
dann würden sie doch ihren "zulässigkeitsbereich" verlassen und öffentliches gelände filmen, obwohl sie das nicht dürften. so ist das auch bei kameras in privatbesitz! -
In welchem Kaufhof in der Innenstadt bekomme ich Hannover-Scorpions-Lizenzprodukte?
Hatte es nicht einmal einen Wechsel gegeben? -