Natürlich ist das ein Videobeweis, der vom VAR (und im Falle eines "Review" auch vom Schiedsrichter) genutzt wird.
So ist es richtig. VAR ungleich Videobeweis. Also kein Synonym. Daher ist die Verwendung zu prüfen, also was ist eigentlich gemeint: Meint man die Videobilder, die zur Entscheidungsfindung beitragen können, oder die Institution VAR.