Schlagzeilen aus der Region

  • Das macht mich traurig.


    Wo soll ich denn jetzt noch mal spontan ein neues, kühles Bier probieren, ohne mich dafür irgendwo hinsetzen zu müssen?

  • Das macht mich traurig.


    Wo soll ich denn jetzt noch mal spontan ein neues, kühles Bier probieren, ohne mich dafür irgendwo hinsetzen zu müssen?

    Craft Beer Kontor in der Südstadt.

    Bleibt aber natürlich scheisse, so einen guten Laden zu schließen.

    Gerade im Moment

  • Darf doch erstmal unter Auflagen weiter öffnen.


    Und mal ernsthaft. Wer als Gewerbe Schreibwaren anmeldet und dann Bier verkauft, dem ist auch nicht zu helfen. Schön blöd, eine solche Angriffsfläche zu bieten.

  • Was Stephan sagt. Das ist eher so Rubrik deutscher Amtsschimmel.


    Für neue Biersorten käme noch Getränkekult oder Probierkiosk in Frage.

  • Hier drehen sich auch die Schlagzeilen ums Baurecht:

    Für wolfssichere Zäune braucht es einen Bauantrag - den können derzeit aber nur Landwirte und gewerbliche Züchter stellen.

    Die meisten Pferde gehören aber Privatleuten, die solche Zäune nicht bauen dürfen.

    Minister Lies sagt, dass er sich kümmert - das aber nicht von heute auf morgen geht.


    https://www.marktspiegel-verla…fe-aufhalten-d139058.html

    Einmal editiert, zuletzt von Musuri ()

  • Baurecht ist halt schon eine spezielle Materie. :besserwisser:

    Aber nochmal konkret zu dem Kiosk-Fall: man kann sicherlich kritisch fragen, warum die städtische Bauaufsicht da gleich den "Vorschlaghammer" mit Untersagungsverfügung ausgepackt hat, und bei einem schon so lange bestehenden - rechtswidrigen - Zustand nicht erstmal eine sog. Anhörung durchgeführt hat. Dabei wäre der Betreiber schriftlich auf den Sachverhalt hingewiesen worden, mit Frist zur Nachbesserung. Kommt er dem nicht nach, folgt natürlich die Anordnung. Bei dieser Kritik gehe ich aber davon aus, dass es wie in unserer Superpresse berichtet so war, dass das vorher nicht passiert ist.

    Ansonsten ist so ein Fall natürlich wie gemalt, um mal wieder über die (vermeintliche) Bürokratie den Kopf zu schütteln. Aber Baurecht (und zugehörig auch das Bauplanungsrecht) sind ja kein behördlicher Selbstzweck. Sie regeln, was wo in welchem Umfang zulässig ist, auch unter drittschützenden Aspekten, und was halt nicht. Es ist halt nicht möglich, an jeder beliebigen Stelle jede Art von gewerblicher Tätigkeit aufzunehmen, auch nicht mit einem Kiosk.

    Ein Gewerbetreibender muss sich schon zumuten lassen, zu klären, ob er sein Gewerbe in Art und Umfang an der Stelle ausüben darf, an der er es will, bzw was zu tun wäre, um es möglich zu machen. Dafür gibt es nun wirklich genug Beratungsstellen, wenn man das selber nicht weiß, bei der Stadt, bei den Kammern... Die Gewerbeanmeldung hat damit zunächst mal nichts direkt zu tun, sie schafft allein die gewerberechtliche und in der Folge die steuerliche Grundlage.


    Ich verkneife mir jetzt mal im weiteren in Bezug auf den Betreiber und seine kommunalpolitischen "Aktivitäten" weitere Gedanken, weil das in der Sache grundsätzlich ja keine Rolle spielt.

  • Man konnte dort ja anscheinend im Laden trinken, oder? Somit dann wohl auch Toilettenpflicht. Dann kann ich die Verquickung mit dem Baurecht schon verstehen, oder wer prüft dann solche Sachen wie Fluchtwege und sowas? Ist ja dann nicht wie ein Kiosk, wo man was vorn durch die Durchreiche nach draußen reicht. Da wäre es schon eher Amtsschimmel, wenn das Bauamt ins Spiel kommt wenn man statt Zeitschriften Bierflaschen nach draußen reicht.

    Aber klar, so oder so, Vorschlaghammer braucht es nicht gleich zu sein.

  • Als Ergänzung zu Wutzi96


    Bei Anträgen zu Nutzungsänderungen gehört i.d.R. ein Brandschutzkonzept bzw. - Nachweis mit Fluchtwegplanung dazu, gerade wenn bauliche Veränderungen geplant sind.

    Diese werden natürlich behördlich geprüft, die örtliche Feuerwehr kann hinsichtlich der potentiellen Brandbekämpfung (Anleiterbarkeit, Feuerwehrzufahrt...) weitere Maßnahmen vorschreiben.

    Solche Sachen werden schon zu Recht ernst genommen, ohne jetzt die angesprochene Situation zu kennen...

  • Man konnte dort ja anscheinend im Laden trinken, oder? Somit dann wohl auch Toilettenpflicht. Dann kann ich die Verquickung mit dem Baurecht schon verstehen, oder wer prüft dann solche Sachen wie Fluchtwege und sowas? Ist ja dann nicht wie ein Kiosk, wo man was vorn durch die Durchreiche nach draußen reicht. Da wäre es schon eher Amtsschimmel, wenn das Bauamt ins Spiel kommt wenn man statt Zeitschriften Bierflaschen nach draußen reicht.

    Aber klar, so oder so, Vorschlaghammer braucht es nicht gleich zu sein.

    So wie beim Dukes Burger in der Langen Laube? Der hat bis heute keine Toilette. Beim Onkel Olli hingegen war ich auf Klo obwohl er keine Tische/Plätze zum drinnen trinken hat.


    In der ganzen Diskussion ist auch interessant wie lange es den Kiosk in seiner jetzigen Form schon gibt, da steht die direkte Schließung meiner Meinung nach in keinem Verhältnis.

  • Wo wäscht man sich denn dann bei Duke die Hände? Ich meine, die Burger dort sind ja (wenn ich das recht erinnere) für aufe Hand. Und bevor ich etwas anpacke, was ich mir gleich in die Kiemen schiebe, hätte ich mir die Griffel schon ganz gerne gewaschen.

  • Als Ergänzung zu Wutzi96


    Bei Anträgen zu Nutzungsänderungen gehört i.d.R. ein Brandschutzkonzept bzw. - Nachweis mit Fluchtwegplanung dazu, gerade wenn bauliche Veränderungen geplant sind.

    Diese werden natürlich behördlich geprüft, die örtliche Feuerwehr kann hinsichtlich der potentiellen Brandbekämpfung (Anleiterbarkeit, Feuerwehrzufahrt...) weitere Maßnahmen vorschreiben.

    Solche Sachen werden schon zu Recht ernst genommen, ohne jetzt die angesprochene Situation zu kennen...

    die werden nicht nur ernst genommen, da werden sogar feuerwehren nicht von verschont. in luthe gibt es ein gerätehaus der ffw. im obergeschoß befindet sich ein versammlungsraum, manschaftsraum mit thekenbereich und allem was das herz begehrt. der feuerwehr wurde die weitere nutzung untersagt, weil ein zweiter fluchtweg fehlt. ob das baurecht 1986, im baujahr des gerätehaus, anders war weiß ich nicht. kann ich mir aber durchaus vorstellen, damals waren ja zb auch noch keine rauchmelder plficht. und irgendwie finde ich es sogar gut, dass es weiterentwicklungen gibt, wenn sie sinn machen, diese dann auch umgesetzt werden müssen und nicht unter dem deckmantel des bestandschutzes verwinden.