"Leiche ermordet" gibt es nicht?
Doch, das geht:
Der Mann wurde vor dem Auffinden seiner Leiche ermordet.
Schlagzeilen aus der Region
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Betrunkener klettert am Anzeiger-Hochhaus
Einen riesigen Schutzengel hatte in der Nacht zu Sonntag ein 23-Jähriger aus Stadthagen. Mit 2,82 Promille im Blut kletterte er um 0.35 Uhr an der Fassade des Anzeiger-Hochhauses an der Goseriede hoch.Als Polizei und Feuerwehr kurz danach eintrafen, hatte er bereits die fünfte Etage erreicht und versuchte gerade in luftiger Höhe vergeblich, eine Scheibe einzutreten.
Die Feuerwehr stellte ein Sprungkissen auf. Polizisten versuchten von einem Fenster im sechsten Stock aus, den leichtsinnigen Kletterer zur Aufgabe zu überreden. „Der Mann hat aber auf nichts reagiert und ist einfach weiter geklettert“, sagt Polizeisprecher Lothar Zierke. Erst in der achten Etage, in 51 Metern Höhe, konnten die Beamten den Mann auf das Dach ziehen und durch eine Luke in Sicherheit bringen. Den Rest der Nacht verbrachte er in einer Ausnüchterungszelle. Angaben zu seinen Motiven machte der Mann nicht.
Nach Polizeiangaben hatte er zuvor in verschiedenen Clubs im Steintorviertel allein getrunken. „Der Täter ist kein Sportkletterer“, sagt Zierke. „Er hatte einfach Glück.“ Gestern Vormittag wurde er wieder entlassen. Jetzt muss er nicht nur den Einsatz der Polizei und der Feuerwehr bezahlen, sondern ihm droht auch noch ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs.
Quelle: HAZ
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Späte Abrechnung
Eher ungewöhnlich ist ein Kellner eines Restaurants in der List vorgegangen. Nachdem die Gäste das Lokal verlassen hatten, erhielten sie daheim einen Anruf von ihm. Der Mitarbeiter, dem die Telefonnummer durch die Tischreservierung bekannt war, fragte Tanja P., ob es sein könne, dass sie den halben Liter Wein nicht bezahlt habe, den sie mit ihrer Freundin getrunken habe. Frau P. sagte, sie habe die Rechnung nicht geprüft, gehe aber davon aus, dass der Wein in den 35 Euro enthalten gewesen sei.
Kurze Zeit später habe der Kellner erneut angerufen, berichtet Frau P. Er habe den Wein tatsächlich falsch verbucht und dem Nachbartisch zugeordnet, teilte er mit. Er bekomme gerade mal 40 Euro für den Abend und müsse nun auch noch die Kosten des Weins tragen. Frau P. fragte ihn, warum er mitten in der Nacht seine Buchführung klären wolle. Danach gab wohl ein Wort das andere. Eine Viertelstunde vor Mitternacht rief ein leitender Mitarbeiter des Restaurants an. Ihr Klärungsversuch sei wiederum jäh unterbrochen worden, sagt Frau P. Dann habe sie Hausverbot bekommen.
Im Restaurant hat man eine andere Sicht der Dinge. Der Geschäftsführer nennt das Verhalten des Kellners einen „menschlichen Versuch, an die Vernunft des Gastes zu appellieren“. Schließlich arbeite der Kellner für die elf Euro, um die es ging, zwei Stunden lang.
quelle: haz vom 21.10.05...würde mich interessieren in welchem "edelrestaurant" das war
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Hawar Y. packte seine Freundin Ivonne* im Flur der gemeinsamen Wohnung und zwang sie, mit ihm zum Auto zu gehen. Dann fuhr er mit ihr bis zum Altwarmbüchener See. An eine Stelle, an der das Auto nur schwer zu sehen war, weit ab von allen Wegen, damit niemand die Schreie der 18-Jährigen hören konnte. Hawar holte ein Abschleppseil aus dem Kofferraum und fesselte Ivonne damit an den Beifahrersitz. Dann zog der 19-Jährige einen Totschläger aus der Tasche und schlug so lange auf die junge Frau ein, bis sie bewusstlos war. Anschließend band er sie los, fuhr mit ihr zurück in die Wohnung und zwang sie, sich zu schminken, damit man die Verletzungen nicht sah. „Wir gehen noch in die Diskothek“, sagte Hawar zu Ivonne, die sich kaum auf den Beinen halten konnte. Sie ging mit. „Was sollte ich denn machen?“
Vier Tage war die 18-Jährige Hawar hilflos ausgesetzt. Sie wollte ihn verlassen – aber das ließ er nicht zu. Wohl täglich verprügelte er sie, einmal wurde sie vergewaltigt, und ihr Peiniger ritzte ihr den Anfangsbuchstaben seines Namens mit einem Schraubendreher in den Oberarm. „Hätte das Ganze nur einige Tage länger gedauert, wäre Ivonne jetzt tot“, sagt Rechtsanwältin Anemone Wiehe-Faßhauer, die die junge Frau in dem Gerichtsverfahren gegen Hawar vor wenigen Wochen als Nebenklägerin vertrat. Sie habe noch nie einen Fall erlebt, wo sich „ein Mensch derart gegen die Wurzeln des Rechtsstaates stellt, selbst bei Mördern nicht“, sagt die Juristin. Die Reaktion beinahe aller Prozessbeteiligten nach dem Studium der Akten war ein und dieselbe: „Der Junge muss krank sein.“ Also wurde ein Sachverständiger beauftragt, Hawar zu untersuchen. Er ist aber nicht krank: Der Sachverständige stellte keinerlei Auffälligkeiten fest, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen könnten. Das ist wohl das Erschreckendste an diesem Fall: Hawar wusste offenbar genau, was er tat.
Hawar, so meint Anwältin Wiehe-Faßhauer, folgt nur seinen eigenen Regeln. Seine Eltern sind irakische Kurden, die 1997 nach Deutschland kamen und mittlerweile als Asylberechtigte anerkannt sind. Unter Asylbewerbern spricht sich schnell herum, in welcher Stadt man am schnellsten eingebürgert wird. Flensburg war Ende des vergangenen Jahres ein Geheimtipp, die ganze Familie zog dorthin – nur Hawar blieb in Hannover. „Er hat hier seine ganzen Freunde und wollte bleiben“, sagt Ivonne, die den jungen Mann zu jener Zeit kennen lernte. Damals wusste sie nichts davon, dass er schon einmal die Schlagzeilen beherrscht hatte. Im Jahr 2002 hatte er zwei Jugendliche immer wieder um Geld erpresst. Als die beiden zur Polizei gingen, terrorisierte Hawar sie tagelang, dass sie die Anzeige zurücknehmen sollten. So sollte es später auch bei Ivonne laufen, als Hawar alle Freunde und Verwandte von Ivonne bedrohte, damit sie die Anzeige gegen ihn zurücknimmt.
Aber am Anfang sei er ganz anders gewesen, erzählt die junge Frau, ganz der Herzensbrecher. „Die ersten zwei Monate“, so erinnert sich Ivonne, „waren perfekt.“ Hawar sei charmant und witzig gewesen. Zwar habe er die meiste Zeit mit seinen Freunden verbracht – aber Ivonne glaubte, ihn ändern zu können und versuchte ihn zu überzeugen, dass er lieber regelmäßig zur Schule gehen sollte. Sie wusste nicht, dass Hawar genau das nie akzeptieren würde: eine starke Frau mit eigenem Kopf an seiner Seite. Irgendwann begann er Ivonne vorzuschreiben, was sie anziehen sollte. Und irgendwann auch, wann und mit wem sie sich treffen durfte. Um Silvester herum schlug er sie nach einem harmlosen Streit zum ersten Mal.
„Da wurde mir langsam mulmig“, sagt die 18-Jährige die bis zu jenem Zeitpunkt eine hervorragende Schülerin gewesen war und kurz vor ihrem erweiterten Realschulabschluss stand – doch je schwieriger die Beziehung zu Hawar wurde, desto mehr verlor sie auch den Anschluss in der Schule.
Als er sie ein zweites Mal verprügelte und ihr dabei einen Zahn ausschlug, war ihr klar, dass die Beziehung keine Zukunft hatte. „Aber ich habe in den Wochen und Monaten gelernt, dass Hawar eine Trennung von meiner Seite aus nicht akzeptieren würde“, sagt sie, „also habe ich einen Weg gesucht, mich irgendwie im Guten zu trennen. Um zu verhindern, dass er ausflippt.“ Aber das gelang nicht: Als sie Anfang März das erste Mal von Trennung sprach, begann die schlimmste Zeit ihres Lebens. Vier Tage lang misshandelte Hawar seine Freundin auf unvorstellbar grausame Art. Als sie am fünften Tag wieder zur Schule ging, informierte sie dort ihre Schwester – und die half ihr während des Unterrichts aus der Schule zu fliehen. Ivonne versteckte sich bei Bekannten, die ihr Freund nicht kannte und von denen er auch nie gehört hatte. Nur dort war sie sicher – denn der 19-Jährige begann sofort nach ihr zu suchen, um sie gewaltsam zur Rückkehr zu zwingen. Hawar drehte jeden Stein um, bedrohte alle Bekannten von Ivonne. Er schreckte nicht einmal davor zurück, mit ihrem 14-jährigen Cousin auf den Friedhof zu gehen, an das Grab eines Babys, das eine Verwandte des Cousins vor kurzem verloren hatte – und dem Jungen zu sagen, dass er genau so enden würde, wenn er nicht verrate, wo Ivonne ist.
Am Ende nützte ihm das aber alles nichts: Nachdem Ivonne sich einigermaßen gefasst hatte, ging sie zur Polizei und zeigte ihren Freund an. Kurz darauf nahmen die Beamten Hawar fest. Fünf Monate saß er in Untersuchungshaft, bevor er vor dem Amtsgericht erneut einen dreisten Auftritt hinlegte. Ja, er habe das wohl alles getan, erklärte er, aber die fünf Monate Untersuchungshaft seien genug, und er sei nun ein anderer Mensch. „Neues Spiel, neues Glück“, sagte er in seinem Schlusswort – aber er hatte die Rechnung ohne Amtsrichter Stefan Joseph gemacht, der ihn zu fünf Jahren Haft verurteilte. Das bedeutet, dass Hawar abgeschoben wird, ein Automatismus bei mehr als zwei Jahren Haft. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da er in Berufung geht.
Für Ivonne ist das die wichtigste Nachricht: dass Hawar Deutschland verlassen muss. Die junge Frau kann endlich wieder in Ruhe leben, schreibt wie früher Einsen in der Schule, denkt über ein Studium nach. Die Aussicht, Hawar nie mehr begegnen zu müssen, hat ihr wieder Hoffnung gegeben. „Dürfte er hier bleiben, wäre ich mein Leben lang auf der Flucht.“
quelle: haz vom 21.10.05...was für ein a****loch
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das arme mädchen. was sie durchgemacht hat, weiß keiner von uns und aknn sich meines erachtens auch niemand wirklich vorstellen.
wenn man bedenkt, dass das 5 jahre sind und ein "raubkopierer" die gleiche strafe kriegt mir fehlen dort irgendwie die relationen!
hauptsache er kommt weg von hier!
war das nicht auch der kerl, dessen familie so einen terz im gerichtssaal gemacht hatte? -
Bin echt sprachlos über den Typen.
Edit: Möchte keine Diskussion lostreten.
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@Newsmaker, stammtischniveau, mehr fällt mir zu deinem beitrag, bei aller liebe, nicht ein
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Original von tluebke
wenn man bedenkt, dass das 5 jahre sind und ein "raubkopierer" die gleiche strafe kriegtDa stimmt doch überhaupt nicht. Bitte nicht irgendwelche vom Gesetz vorgesehenen Höchststrafen als Maßstab nehmen.
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ja, ich weiß, dass es hier um höchststrafen geht, aber warum hat der andere kerl "nur" 5 jahre bekommen? zur ausweisung reicht es zwar, aber mildernde umstände sind da bei mir nicht zu erkennen!
wie gesagt, manchmal stimmen die relationen nicht, dass kinderschänder nach 2-3 jahren wieder auf freiem fuß sind, während für betrug oder ähnlichem eine höhere strafe verhängt wird.
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Original von Newsmaker
Bin echt sprachlos über den Typen.Edit: Möchte keine Diskussion lostreten.
@Newsmaker, man gut dass einem die editierfunktion zur verfügung steht
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Zumindest gibt es gewisse Taten, bei denen ich kein Verständnis für "mildernde Umstände" habe!
Scheissegal, ob einer 'ne Macke hat; man vergreift sich z.b. einfach nicht an Kindern!
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Original von ramazzottionice
@Newsmaker, man gut dass einem die editierfunktion zur verfügung steht
Ich stehe dazu, was ich geschrieben habe, nur habe ich keine Lust, wieder über den Sinn/Unsinn der Todesstrafe zu diskutieren und daher hab ich es editiert.
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jetz hast du das editieren aber wieder sinnlos gemacht.
genauso sinnlos wie die todesstrafe zu fordern.
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War auch von mir bewusst geschrieben, damit er sein Recht bekommt.
Und zur Todesstrafe: Ansichtssache, ob sie in diesem Fall zu 100% richtig ist, kann man drüber streiten, aber warum soll als Beispiel ein Mörder nicht sterben, anstatt nach 20 Jahren wieder in unserem tollen Rechtssystem auf freien Fuß zu kommen? So, das nur als Anregung zum Nachdenken. Ende.
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Original von Newsmaker
So, das nur als Anregung zum Nachdenken. Ende.das kommt jetzt aber ein bisschen arrogant rüber.
wieso bist du der meinung du müsstest anderen leuten anregung zum nachdenken geben, aber hast es selber nicht mehr nötig und ziehst dich mich einem einfachem ende aus der affäre? -
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Das Problem ist doch, wenn ich jetzt hier weiter diskutiere, dann haben wir nen Thema für die nächste Woche und das im falschen Thread. Mach nen Thread im Offtopicbereich auf, dann können wir da gerne reden, daher sagte ich Ende.
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"keiner hat das recht über das leben eines anderen zu entscheiden!"
aber das prob ist, dass die strafen viel zu gering ausfallen. wenn ich mir so überlege, was die täter gemacht haben (z.t. ganze leben zerstört), dann sollten es nicht nur ein paar jahre knast sein, sondern eine schöne zweistellige zahl!
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Mal zur Aufklärung über die "zu milde" Strafe:
Da der Kurde 19 Jahre alt ist, gehe ich davon aus, dass er als sog. Heranwachsender nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Und hierzu sagt § 18 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz:
(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.
Da ich nicht weiß, welche Straftatbestände das Gericht als erwiesen angesehen hat (dafür reicht der Zeitungstext nicht), gehe ich mal davon aus, dass er die Höchststrafe bekommen hat.
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Hat er sich mit seinem Plädoyer auch voll verdient.
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