Der Börse Fachsimpelthread

  • Jetzt mal etwas völlig anders
    Weltgrößte Bitcoin Börse Mt.Gox pleite.


    Zitat

    Mt.Gox habe Schulden von rund 6,5 Milliarden Yen (46,6 Millionen Euro), hieß es am Freitag auf einer Pressekonferenz in Tokio, wie die japanische Nachrichtenagentur Kyodo berichtete.


    Handelsplatform mit fast 47 Milliarden Euro Verlust. Das scheit doch nach Lug und Betrug.

    Einmal editiert, zuletzt von Flyer96 ()

  • Ich habe einen thesausierenden Fonds letztes Jahre verkauft. Hierbei wurden noch einmal Abgeltungssteuer für den Veräußerungsgewinn abgeführt, da mein Freistellungsauftrag nicht mehr hoch genung war. Da ich aber jedes Jahr eh Steuer auf die Gewinne zahlen musste (bzw nicht wegens des Freistellungsauftrages) handelt es sich doch um eine Doppelbesteuerung und ich kann mir die Steuern über die Steuererklärung zurückholen oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Leon ()

  • Die Besteuerung der Fondserträge während der Haltedauer und die Besteuerung des Veräußerungserfolgs (Verkauf minus Kauf) sind zunächst mal zwei Paar Schuhe.


    Ich nehme an, dass es ein ausländischer Fonds war (bei inländischen ist das vglw. einfach, weil da die Fondsgesellschaft schon Steuern auf die zugeflossenen Erträge abführt). Hier bekommst Du von Deiner Depotbank jedes Jahr eine Benachrichtigung über die thesaurierten Erträge (das sind z.B. Dividenden der im Fonds enthaltenen Aktien). Die musst Du in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres angeben.


    Der Wertzuwachs des Fonds besteht aber nicht nur aus diesen Erträgen. Man geht ja davon aus, dass die im Fonds enthaltenen Wertpapiere ebenfalls im Kurs steigen. Deine Bank besteuert also beim Verkauf zunächst mal den Verkaufserlös abzüglich der Kaufaufwendungen (= Veräußerungserfolg), bereinigt das aber um den Betrag, den die während der Haltedauer angefallenen thesaurierten Erträge ausmachen, damit diese nicht doppelt besteuert werden. Es gibt also an der Stelle keine Doppelbesteuerung in dem Sinne, dass die zugeflossenen Erträge zusätzlich zu einem Veräußerungserfolg besteuert würden, in dem sie bereits enthalten sind.


    Jetzt wird es aber spannend: Der Fiskus misstraut Dir erstmal von vornherein und unterstellt, dass Du die Erträge während der Haltedauer nicht angegeben hast. Neben der Besteuerung des (um die Erträge bereinigten) Veräußerungserfolgs wird der Bank daher auferlegt, auch die während der Haltedauer zugeflossenen Erträge beim Verkauf nachträglich nochmal zu besteuern (was dann dazu führt, dass de facto doch der komplette Veräußerungserfolg besteuert wird – aufgeteilt in einen Teil „Veräußerungserfolg abzüglich Erträge“ und einen Teil „Erträge“).


    Wenn die Erträge bereits während der Haltedauer angegeben wurden, dann hat man hier – rein auf diese Erträge bezogen – tatsächlich eine Doppelbesteuerung und bekommt über die Steuererklärung eine Erstattung.


    Rechenbeispiel:


    Fonds bei Kurs 100 im Jahr x gekauft, Fonds bei Kurs 120 im Jahr x+1 verkauft. Nach dem Kauf hat der Fonds noch im Jahr x Erträge von 5 thesauriert, der Rest der Differenz setzt sich aus den Wertsteigerungen der enthaltenen Papiere zusammen. Im Jahr x hast Du einen Beleg über die Thesaurierung der 5 bekommen.


    Beim Verkauf rechnet die Bank:


    120 - 100 = 20 Veräußerungserfolg


    20 - 5 = 15 bereinigter Veräußerungserfolg


    Es werden 15 als Veräußerungserfolg besteuert und 5 als nachgelagerte Besteuerung für die thesaurierten Erträge (wie gesagt - die Bank wird vom Fiskus gezwungen zu unterstellen, dass Du die nicht angegeben hast).


    Wenn Du bei der Steuererklärung für das Jahr x die 5 angegeben hast, bekommst Du über die Steuererklärung für das Jahr x+1 die beim Verkauf auf diese 5 abgeführten Steuern erstattet.


    Ist natürlich stark vereinfacht; da sind jetzt keine Zwischengewinne berücksichtigt, die Thesaurierung muss nicht in voller Höhe steuerpflichtig sein, und es gibt noch verschiedene andere Größen, um die der Veräußerungserfolg mglw. bereinigt wird.

  • Einfach aber Verständlich. Ich drucke mir die Bescheinigungen der letzten 10 Jahre aus und schicke die mit der Steuererklärung ans Finanzamt. Das macht ja Spaß, wenn man einen Fonds nach vierzig Jahren verkauft

  • Aber betrifft das nur die Erträge von im Ausland ansässigen Fonds, die eben nicht von sich aus die Ertragsteuer abführen?

  • Einfach aber Verständlich. Ich drucke mir die Bescheinigungen der letzten 10 Jahre aus und schicke die mit der Steuererklärung ans Finanzamt.


    Moment - hattest Du den Fonds schon länger als seit 2009? Dann hätte eigentlich keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen dürfen.


    Aber betrifft das nur die Erträge von im Ausland ansässigen Fonds, die eben nicht von sich aus die Ertragsteuer abführen?


    Inländische thesaurierende Fonds führen selbst Steuern ab. Dabei wird vom höchstmöglichen Satz ausgegangen (Abgeltungssteuer + Soli + KiSt). Wenn Du nicht kirchensteuerpflichtig bist oder noch ungenutzten Sparerpauschbetrag oder anwendbare Verlustvorträge hast, bekommst Du bei Deiner Depotbank eine Erstattung.


    Bei ausschüttenden Fonds wird die Steuerbelastung durch die Depotbank einbehalten, wenn sie die Ausschüttung gutschreibt.


    In diesen Fällen entfällt also die nachträgliche Besteuerung beim Verkauf und die resultierende Doppelbesteuerung.

  • Ich habe jetzt erst gesehen, dass es sich um einen ausschüttenden Fonds aus Deutschland handelt. Jetzt raffe ich gar nichts mehr :kopf:


    Kann es damit zu tun haben, dass ich dort VL eingezahlt habe?

    Einmal editiert, zuletzt von Leon ()

  • Ich habe jetzt erst gesehen, dass es sich um einen ausschüttenden Fonds aus Deutschland handelt. Jetzt raffe ich gar nichts mehr :kopf:


    Kann es damit zu tun haben, dass ich dort VL eingezahlt habe?


    Kannst Du Deine persönlichen Daten schwärzen und irgendwo ein Bild von der Abrechnung hochladen? Oder ggfs. die Posten auf der Abrechnung abtippen?

  • Wo ist denn jetzt das Problem?


    Denke mal die Ausgeschütteten Gewinne wurde wieder neu angelegt. Also neue Anteile gekauft. Die machen dann genauso Gewinn wie der Rest und das Finanzamt bedient sich.

  • Ich habe jetzt erst gesehen, dass es sich um einen ausschüttenden Fonds aus Deutschland handelt. Jetzt raffe ich gar nichts mehr :kopf:


    Kann es damit zu tun haben, dass ich dort VL eingezahlt habe?


    Kannst Du Deine persönlichen Daten schwärzen und irgendwo ein Bild von der Abrechnung hochladen? Oder ggfs. die Posten auf der Abrechnung abtippen?


    Bruttoertrag 622,37


    FSA (Inanspruchnahme) 355,01
    Quellensteuertopf (Inanspruchnahme) 18,76
    Netto Ertrag 248,60


    Kapitalertragssteuer 62,15
    Solidaritätszuschlag 3,41


    Und die 622,37 sind definitiv der Gesamtgewinn der letzten Jahre auf die ich ja dann schon Steuer gezahlt habe.

  • Anfangsbestand 2014 : 2694,93


    Verkauf 25.03.14 : 2713,36 abzgl 65,56 Steuer und 16,85 Depotgebühr: 2630,95

  • Wenn es ein ausschüttender Fonds ist, kommt eine nachträgliche Besteuerung der während der Haltedauer aufgelaufenen Erträge nicht in Frage, wie oben schon beschrieben. Die Steuerbelastung der Erträge erfolgt dann durch Abzug vom ausgeschütteten Betrag, und damit ist der Teil erledigt.


    Und wie ebenfalls schon geschrieben: Wenn Du den Fonds vor 2009 gekauft hast, kommt eine Besteuerung des Veräußerungserfolg ebenfalls nicht in Frage.


    Welcher Fonds war das, und wann hast Du die Anteile gekauft? Eventuell in mehreren Tranchen? Oder wie Per beschrieben hat, durch Wiederanlage von Ausschüttungen?

  • Monatlicher Sparplan bis Ende 2011 eingezahlt. Vermögenswerte Leistungen.


    Fonds is der Industria A.


    Habe jedes Jahr eine Steuerbescheinigung mit Angabe Höhe Kapitalerträge und Gewinn aus Kapitalerträgen erhalten. Wo liegt da eigentlich der Unterschied.