Absolut richtig.
Der mögliche erste Gedanke eines Angehörigen mag durchaus der sein, sich den (gar qualvollen) Tod des Täters zu wünschen und soweit reicht dann auch die Vorstellungskraft derjenigen, welche das entsprechende Argument für die Todesstrafe formulieren.
Mehr als dieser emotional geprägte Gedankenansatz ist es aber nicht und daher empfinde ich dieses Argument auch stets als besonders schwach.