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sind die Vorsänger im Nord-Oberrang eigentlich angeseilt (siehe Fotos)???
Ansonsten besteht dort meiner Meinung nach eine nicht tolerierbare Absturzgefahr (ca. 6m).
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Wenn dem so tatsächlich sein sollte, dann sollten sich die Stadionbetreiber mal dringend hinterfragen und zB mal §12 BGV C22 zur Unfallverhütung im Hochbau lesen.
Außerdem haften diese (ohne detaillierte Rechtskenntnisse zu haben) bei Unfällen in einer solchen Situation als Privatperson!!!
Die Geschichte musste ich einfach mal loswerden!! Ich hab entsprechende Sachkenntnis als BL und will mir keine Vorwürfe machen können, wenn da mal einer absegelt!!!