96 Liedgut + Texte
-
-
-
oh fortuna ist klasse ja, aber leider ne bauern kopie, das hamse in münchen ..
das star wars gefällt mir..
und die hexe ist tot würd ich eher als tormusik nehmen
-
Zitat
Original von Hylla
neues von der "alte liebe"-front:96 scheint zumindest gesprächsbereit. ein gespräch mit einem herrn rosz von 96 sales & service machte zumindest einen vernünftigen eindruck. bei sportfive ist man auch schon nervös, dass es mit "alte liebe" schwierigkeiten gibt. gut so.
nun muß und wird verhandelt werden.
(und dete kuhlmann hat sich auch bei mir gemeldet. was doch ein bericht in der bild so bewirken kann...)
so, 96 ist nicht verhandlungsbereit und sind der ansicht, dass die autoren den slogan "96 - alte liebe" nicht verwenden dürfen und der songtitel nicht markenrechtlich geschützt ist.
wir haben ihnen angeboten, den song und slogan für eine saisonale summe x (von beträgen war noch gar keine rede) plus je 2 dauerkarten pro autor nutzen zu können. exklusiv. zudem wollten wir an gewinnen, die mit
"96 - alte liebe"-fanartikeln erzeilt werden, prozentual beteiligt werden. auch da war von beträgen keine rede.
würde 96 den slogan an werbepartner übertragen wollen, wollten wir das wissen und ggf. zustimmen.wie ich finde, ein ganz normales angebot für eine eingeführte werdekampagne. abgelehnt.
zudem wird es "96 - alte liebe" wohl im stadion nicht mehr geben.
zitat:
"wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass eine weitere verwendung des liedes nicht erfolgen wird, wenn nicht sämtliche offenen urheberrechtsfragen zur vollsten zufriedenheit von hannover 96 gelöst werden können."
ich denke, wir werden jetzt hannover 96 die verwendung des claims untersagen und nach neuen, von 96 unabhängigen, partnern suchen.
schade, aber auf der nase lassen wir uns dann doch nicht herumtanzen.
(ps: unter horst-fredo hätte es sowas nicht gegeben)
[Blockierte Grafik: http://img31.imagevenue.com/loc769/th_94136_96_schreiben_123_769lo.JPG]
§ 5 MarkenG - Geschäftliche Bezeichnungen(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.
(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.
§ 15 MarkenG - Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung; Unterlassungsanspruch; Schadensersatzanspruch
(1) Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
(3) Handelt es sich bei der geschäftlichen Bezeichnung um eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung, so ist es Dritten ferner untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
(4) Wer eine geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen entgegen Absatz 2 oder 3 benutzt, kann von dem Inhaber der geschäftlichen Bezeichnung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
(5) Wer die Verletzungshandlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der geschäftlichen Bezeichnung zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
(6) § 14 Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden.
-
siehe mein avatar.
-
Sehr schade und für mich als Markenrechtslaie äußerts unverständlich.
Irgendwie stimmt mich das jetzt traurig, aber ich verstehe und unterstütze Euren Weg.
-
Zehntausende Rote wollen an jedem Spieltag "96 Alte Liebe" im Stadion hören und mitgrölen, dass Ihr das versagt indem Ihr doch recht hoch pokert find ich schade.
-
Ich glaub, du solltest noch mal ein wenig in diesem Thread stöbern und dann urteilen, wer hier wem was versagt. Meines Wissens nach gibt es kein Verbot von Hylla, das Lied im Stadion zu spielen. 96 droht aus freien Stücken damit, es nicht mehr zu tun.
-
Genau so ist es.
-
Zitat
Original von Hylla
ich denke, wir werden jetzt hannover 96 die verwendung des claims untersagen und nach neuen, von 96 unabhängigen, partnern suchen.schade, aber auf der nase lassen wir uns dann doch nicht herumtanzen.
Partner für was? Die dann "96 - Alte Liebe" gegen Bezahlung verwenden dürfen?
Und kann man nicht irgendwie einen Kompromiss finden? Diese "alles oder nichts"-Taktiken beider Seiten können doch nicht gutgehen. Zum Beispiel könnte man doch die Rechte fürs Lied vollständig an S&S übereignen, dafür aber für die Verwendung des Slogans bei merchandising-Produkten die Zahlung einer Summe x vereinbaren. Da muss es doch eine Einigung geben!
-
-
Lies doch mal, was alles schon geschrieben wurde. Das Lied darf jeder spielen, der Gema bezahlt, das kann niemand verhindern, auch die Autoren nicht.
Es geht um den Slogan "96 - Alte Liebe", der ja der Liedtitel ist. Der wird von 96 auf Merchandisingartikeln benutzt, ohne den Autoren vom Erlös was abzugeben, was die ungut finden. 96 will das aber nicht ändern.
Die Autoren denken deshalb daran, jemand anderes mit der Produktion und Vertrieb solcher Artikel zu beauftragen.Wenn 96 das Lied nicht mehr spielt, liegt es also nicht daran, dass die Autoren das untersagt hätten, was sie ja nicht können, sondern daran, dass Kind zeigen will, wer das Sagen hat.
Edit: Tatstatur hat schon Orkanschäden
-
Zitat
Original von tropy96
Partner für was? Die dann "96 - Alte Liebe" gegen Bezahlung verwenden dürfen?
genau die frage habe ich mir auch gestellt. wer soll den interesse haben, den slogan gegen bezahlung zu verwenden? es könnte ja nur jemand sein, der fanartikel herstellt für 96. da die aber lizensiert sein müßten, wird das wohl von 96 in diesem speziellen falle abgelehnt werden. so jedenfalls mein verständnis.
was mich aber noch mehr interessiert: 96 spricht in dem schreiben davon, daß "96" als marke geschützt ist und ihr (ihr autoren) demnach mit einem lied oder sonstigen artikeln, in dem "96" im titel oder im text vorkommt (und auch auf den verein bezogen ist) selber gar kein geld verdienen dürft. ihr dürftet quasi nur "alte liebe" verwenden, aber ohne "96".
lügt 96 oder was kannst du dazu sagen, hylla? würde mich wirklich interessieren.
-
Zitat
Original von Eisenfuß
Lies doch mal, was alles schon geschrieben wurde.
Das habe ich und bin verwirrter denn je. Für den Laien ist das alles schwer verständlich. -
Die Grundsituation hat Eisenfuß doch relativ übersichtlich dargestellt.
-
Zitat
Original von milovanovic
genau die frage habe ich mir auch gestellt. wer soll den interesse haben, den slogan gegen bezahlung zu verwenden? es könnte ja nur jemand sein, der fanartikel herstellt für 96. da die aber lizensiert sein müßten, wird das wohl von 96 in diesem speziellen falle abgelehnt werden. so jedenfalls mein verständnis.
was mich aber noch mehr interessiert: 96 spricht in dem schreiben davon, daß "96" als marke geschützt ist und ihr (ihr autoren) demnach mit einem lied oder sonstigen artikeln, in dem "96" im titel oder im text vorkommt (und auch auf den verein bezogen ist) selber gar kein geld verdienen dürft. ihr dürftet quasi nur "alte liebe" verwenden, aber ohne "96".
lügt 96 oder was kannst du dazu sagen, hylla? würde mich wirklich interessieren.
ach, man kann einfach so eine zahl als marke schützen?
dann werde ich mal gleich loslegen und alle leute verklagen die meine ziffern in ihren produkten anbieten oder damit geld verdienen.
",95" ist schon eine goldgrube. lasse ich dann in allen supermärkten verbieten.
ich bin mir nicht ganz sicher, aber die leute von copa haben für ihre trikots glaube ich auch keine cent an 96 zahlen müssen, oder? -
ob man sich die zahl 96 wirklich schützen lassen kann (bzw. wenn ja, in welcher verbindung) weiß ich nicht. deshalb frage ich ja genau.
sicher ist damit nicht gemeint, daß ein artikel nicht 3,96 euro kosten darf. aber wenn die zahl 96 deutlich in verbindung zu bringen ist mit dem club hannover 96, dann ja scheinbar schon. oder? würde es auch gerne genau wissen.
-
Wenn Du in der Zone absahnen willst, lass Dir die 88 schützen.
-
-
Zitat
Original von milovanovic
was mich aber noch mehr interessiert: 96 spricht in dem schreiben davon, daß "96" als marke geschützt ist und ihr (ihr autoren) demnach mit einem lied oder sonstigen artikeln, in dem "96" im titel oder im text vorkommt (und auch auf den verein bezogen ist) selber gar kein geld verdienen dürft. ihr dürftet quasi nur "alte liebe" verwenden, aber ohne "96".lügt 96 oder was kannst du dazu sagen, hylla? würde mich wirklich interessieren.
ich halte die rechtslage für eindeutig.
(ich frage mich gerade, wieviel 96 wohl für "ich bin 96" ausgegeben hat)
-
kannst du das mal etwas präzisieren, wie sich die rechtslage deiner sicht verhält?
-