Bei EU-Verordnungen kommt in der Nummerierung erst die Nummer und dann die Jahreszahl, bei EU-Richtlinien ist es andersrum.
Ist das eigentlich tatsächlich immer so?
Das war bis vor ein paar Jahren so. Neuerdings ist es bei Verordnungen und Richtlinien gleich: Zuerst die Jahreszahl.
Recht hat er. Relevant ist das Veröffentlichungsdatum (vor oder ab dem 1. Januar 2015) und die Reihe, in der veröffentlicht wurde, daher Obacht:
„Die Nummerierung und Referenzierung von Dokumenten, die vor dem 1. Januar 2015 oder in einer anderen Reihe des Amtsblatts veröffentlicht wurden, ändern sich nicht.“ Und die Celex-Nrn bleiben auch gleich.
Siehe z.B.
http://eur-lex.europa.eu/content/tools/elaw/OA0614022DED.pdf
oder
http://publications.europa.eu/code/de/de-110202.htm