In diesem Fall hat aber der Veranstalter den Einsatz der Fahne untersagt. Das wiederum kann er in der Tat erstmal; das dürfte bereits die AGBs hergeben:
ZitatEs ist möglich, einem Gast den Zutritt zu verweigern, bzw. diesen vom Veranstaltungsort zu entfernen, wenn er sich nicht an diese Verhaltensregeln und alle anderen am Veranstaltungsort geltenden Regeln und Sicherheitsvorkehrungen hält oder (z.B. unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen verhaltensverändernden Substanzen) die Veranstaltung oder das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Zuschauer stört. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen.
Es ist verboten, die nachstehenden Gegenstände am Veranstaltungsort zu verwenden, bei sich zu führen oder dorthin zu verbringen: Waffen jeglicher Art sowie Gegenstände, die als Waffen gebraucht werden können; Gegenstände, Stoffe und Inhalte, die geeignet sind, eine Bedrohung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung darzustellen oder den Ablauf des Spiels zu stören oder Personen- oder Sachschäden zu verursachen; Geschosse jeglicher Art wie Bolzen, Holz- oder Metallstücke, Steine, Gläser, Büchsen, Flaschen; entflammbare oder explosive Stoffe, Flüssigkeiten oder Gase, Feuerwerkskörper jeglicher Art; alkoholische Getränke, Betäubungs- oder Aufputschmittel; Glasbehältern, PET-Flaschen, Tetra-Packs, Isolierkannen, Dosen, sperrige Gegenständen, Tonbandgeräten, Foto-Film- oder Videokameras; Spruchbänder oder Schilder mit Texten oder Botschaften kommerziellen, anstößigen, böswilligen, provokativen, politischen, ideologischen oder religiösen Inhalts; Fahnen, Spruchbänder, Abzeichen, aufblasbare Gegenstände oder Symbole, die geeignet sind, Sicherheit und Ordnung zu stören oder die Sicht anderer Zuschauer zu behindern; Tiere (sofern nicht ausdrücklich freigegeben); kommerzielle und Werbeartikel und -materialien jeglicher Art, insbesondere Schriften, Handzettel, Abzeichen, Schilder, Symbole und Spruchbänder; andere von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes und/oder anderen entsprechend ermächtigten Personen ausgemachte Objekte, die die Sicherheit und/oder den guten Ruf der Veranstaltung möglicherweise beeinträchtigen.
Da bleiben eigentlich nicht viele Fragen offen. Es kann alles verboten werden, wenn jemand Anstoß nimmt oder möglicherweise der "gute(n) Ruf der Veranstaltung beeinträchtigt wird".
So ergibt sich also die Frage: Was ist eigentlich erlaubt? Die stellt die Fanszene ja auch, aber ich glaube kaum, dass es eine Art Positivkatalog geben wird.
Also bleibt doch nur noch, dass man sich auf eine zukünftige Verfahrensweise einigt.
Mir scheint jedoch, dass das Aussprechen des Hausverbots absehbar war.