Fanmobbing 2.0 - Kollektivstrafen und mögliche Folgen?!

  • Ist die Fanhilfe biliger als andere Anwälte? :lookaround:


    Nicht die Anwälte lassen sich auf Vergleiche ein, sondern die beteiligten Personen, also die Parteien.
    Natürlich berät man die als Anwalt, klar. Aber die Entscheidung trifft der Mandant.


    Für einen Vergleich spricht keineswegs in erster Linie, dass man als Anwalt dadurch mehr verdient.
    Die Empfehlung, in die nächste Instanz zu gehen, wäre ja ggf. lukrativer. Da fallen noch mehr Gebühren an.
    Aber genau diese weitere finanzielle Belastung muss man im Auge haben.
    Außerdem muss man abschätzen, wie der Streit enden kann. Wenn ich befürchten muss, dass einer zu 100% verurteilt wird - etwa weil das Gericht das sehr deutich ankündigt -, dann ist doch jeder darunter liegende Vergleich ein Gewinn für den Mandanten, oder?! Und weitere Kosten fallen dann nicht mehr an, und vor allem ist dann auch endlich mal Schluß, ein nicht zu unterschätzender Faktor. Es nützt u. U. nichts, wenn man sich im Recht wähnt, man dies aber trotzdem nicht bekommt. Gegen die (vermeintliche) Ignoranz des Gerichts kann man nicht allzuviel machen. (Und möglicherweise bekommt ein Schuldner bei einem Vergleich Zahlungserleichterungen, die ein Urteil eben nicht aussprechen kann. Und ein Gläubiger ist froh, von finanziell schwachen Schuldnern wenigstens ein paar Piepen zu bekommen - der sonst unpfändbar wäre -, also Spatz-in-der-Hand-Prinzip.)


    Das ist ein bisschen so wie bei 96. Wenn man die Führung für schlimm hält, kann man als Fan u. U. doch nix dagegen tun, bei aller vermeintlchen Ignoranz. Bevor nun aber einzelne Bratwurstesser "siehste!" sagen: Irgendwann wird so eine Einstellung zum massiven Eigentor.
    Rückübertragen auf die Justiz bedeutet das: Die Justiz muss sich darüber im Klaren sein, dass willkürliche, faule, arrogante, unsoziale und inkompetente Richter zwar genauso unabhängig sind wie ihre positiveren Kollegen, aber eine Häufung schlechter Entscheidungen führt dann irgendwann dazu, dass man sich sein Recht in anderer Weise holt. Und dann ist es echt spät.

  • ja die zahlen stimmen, aber um Fakten geht es schon lange nicht mehr , sondern um "Emotionen" . das ist wie die alte Dame die angst hat abends alleine auf die Straße zu gehen, weil sie dort überfallen wird.

  • Stimmt das, was der Kommentator sagte?
    Dass 96 der erste Verein ist, der die eigenen Fans wegen Ersatzes der Strafen verklagt hat?
    Dann sind wir ja doch mal Vorreiter! :)

  • Hedemann, wie siehst Du den Hinweis des Gerichts auf §823 BGB? Wird dadurch eine Klärung des Themenkomplex Verbandsstrafen und deren Weiterreichung ausgehebelt?

  • Zumindest wird in der Pressenotiz von Fahndungserfolgen im Zuge der Hausdurchsuchungen gesprochen, oder? Vielleicht ist ja doch was gefunden worden....


  • Ist das so?
    (Also in diesem Fall jetzt).

    So lange der/die Betroffene nicht für die dem SV zugrunde liegenden Vorwürfe des Ermittlungsverfahrens rechtskräftig verurteilt worden ist, ist es auf Verdacht ausgesprochen.
    So wie jedes SV, welches nur aufgrund des Einleitens eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen wird, bevor der Ausgang des Verfahrens abgewartet wird.

  • Zumindest wird in der Pressenotiz von Fahndungserfolgen im Zuge der Hausdurchsuchungen gesprochen, oder? Vielleicht ist ja doch was gefunden worden....


    Welcher "Fahndungserfolg" kann dann bitte zweifelsfrei die Schuld eines einzelnen belegen?


    Ein Kleidungsstück?
    Ein Bengalo?
    Eine Eintrittskarte?



    in dubio pro reo!