Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V (27.04.2015)

  • Da diese Versammlung einen größeren Diskusionbedarf erfordert als in den verschiedenen Themen (Martin Kind, Wem gehört hannover96 usw.) Sinn ergibt, würde ich gerne ein eigenes Sammelthema zu dieser Versammlung eröffnen.
    Ich werde dann im ersten Beitrag wichtige Dinge aufnehmen um eine einfache Übersicht zu haben.


    Infos:


    Eingereichte Anträge:

    Zitat

    Die eingereichten Anrträge können Mo-Fr 9-17uhr in der Geschäftsstelle (Rober-Enke-Straße 1, 1. Etage) eingesehen werden.

    Zitat

    Anträge von EXTC 1-2 3-6 7-14

    10 Mal editiert, zuletzt von Pepper () aus folgendem Grund: überarbeitet

  • Theoretisch reicht die schriftliche Bestätigung der Mitgliedschaft + Personalausweis um am 27. teilnehmen zu können. Folglich sollte es am gleichen Tag möglich sein wobei ich mittlerweile an der sauberen Ausführung solcher Vorgänge bei 96 zweifel und deshalb würde ich das ganze vllt ein paar Tage vorher sicherstellen.

  • Der Mitgliedsausweis wird einbehalten, man bekommt eine Kopie des Ausweises und die Bestätigung des Antrags. Der neue Mitgliedsausweis kommt innerhalb von 2 Wochen per Post, eventuell auch schneller.

  • Die passive Mitgliedschaft kostet 96€ im Kalenderjahr.Für 2015 also nur noch 72€


    Eine passive Familienmitgliedschaft (2 Erwachsene + eigene Kinder) kostet für das laufende Jahr übrigens noch 97,50 EUR.
    Pepper: Mach mal das Layout in deinem Beitrag wieder heile :D

  • Willkommen @all!


    In einigen Threads wird ja erfreulicherweise schon sehr konstruktiv diskutiert.


    Insbesondere knüpfe ich auch an den Thread an:" Wem gehört Hannover 96".


    Am 06.März habe ich 14 Anträge zur Mitgliederversammlung übersandt, am 10.März die endgültige Fassung.
    Nachdem der Vorstand des Vereins eine Veröffentlichung im Rahmen der Bekanntgabe der Tagesordnung abgelehnt hat, auch jeder inhaltliche Hinweis in der Einladung insbesondere auch auf gestellte Satzungsänderungsanträge fehlte, möchte ich diese Usern insbeondere aber Mitgliedern nicht vorenthalten, damit sie entscheiden können, ob ggf. die Teilnahme an der Versammlung wichtig sein könnte.
    Inwieweit wegen der Nichtveröffentlichung noch juristisch vorgegangen werden wird, lasse ich wegen einer dem Verein gestellten Abschlussfrist für kommenden Montag noch offen. Wer sich für verfahrensrechtliches interessiert, den verweise ich auf OLG Zweibrücken 3 W 149/12 und besonders OLG Frankfurt 20 W 147/11.


    Wegen der Behandlung der Anträge im letzten Jahr gab es ein Ehrenratsverfahren (siehe auch "Brief an Kind"). Das Verfahren endete erst im Januar 2015 ergebnislos. Die Bemerkung in der mündlichen Verhandlung: "Wir entscheiden doch hier nichts gegen Martin Kind" (der Vorsitzende) sagt genug. Da ein Klageverfahren länger andauern würde als die jetzt wieder stattfindende Versammlung, wurde es zunächst zurückgestellt.


    Dieses Jahr soll anders als im letzten Jahr beabsichtigt, eine Öffentlichkeit hergestellt werden. Daher gebe ich nachfolgend die bisher gestellten Anträge bekannt. Ob ggf. aufgrund eines Postings des Users winsley555 einige Anträge hinfällig sind oder umgestellt werden müssen bleibt abzuwarten. Ich habe noch keine gesicherte Information aus 1. Hand, dass die restlichen Anteile vom Vorstand tatsächlich verkauft worden sind.





    An den
    Vorstand des
    Hannoverschen Sportvereines von 1896 e.V.



    Sehr geehrter Herr Kind, sehr geehrte Vorstandsmitglieder,


    hiermit überreiche ich als Vereinsmitglied gem. § 12 Nr.1 c) der Satzung fristgerecht in schriftlicher Form meine Anträge und Fragen zur Tagesordnung betreffend der Mitgliederversammlung des Hannoverschen
    Sportvereins von 1896 e.V. am 27.04..2015. Fragen zur Wahrnehmung meines Mitgliedschaftsinformationsrechtes werden auch als Antrag bezeichnet.




    1.
    Antrag auf Änderung der Vereinssatzung in § 12 Nr. 2 b)


    § 12 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen


    Bisheriger Wortlaut § 12 2.b) der Vereinssatzung:


    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 % der volljährigen Mitglieder innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen.


    Neuer Wortlaut § 12 2.b) der Vereinssatzung:


    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats vom Vorstand einzuberufen, wenn dies mindestens von 1/10 oder jedenfalls von 250 der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand beantragt wird.


    Begründung: Die Satzungsänderung verbessert die Rechte der Vereinsmitglieder und gewährleistet den Minderheitenschutz. Die neue Regelung ist bei vielen Fußballvereinen gebräuchlich. Die vorgeschlagene Anzahl von 250 der
    stimmberechtigten Mitglieder des Vereines ist für den hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. angemessen. Der neue Wortlaut berücksichtigt gegenüber der bisherigen Regelung, dass nur stimmberechtigte Mitglieder antragsberechtigt sind. Der Besonderheit, dass im Verein mehr als die Hälfte der Mitglieder zwar volljährig aber nicht stimmberechtigt sind, wird mit der neuen Regelung Rechnung getragen.
    Der Antrag wird wegen nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe seines Inhaltes zur Mitgliederversammlung 2014 zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens nach ergebnislosen Schlichtungsverfahren vor dem Ehrenrat erneut zur Abstimmung
    gestellt.


    2.
    Antrag auf Änderung der Vereinssatzung in § 16 Nr. 3a)


    §16 Aufsichtsrat


    Bisheriger Wortlaut § 16 3.a) der Vereinssatzung:

    Einmal editiert, zuletzt von EXTC ()

  • 3. Sitzungen/Beschlussfassungen
    a)Aufsichtsratssitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen. Sie sind auch einzuberufen, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gefordert werden. Sitzungen sind streng vertraulich.
    Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates zuzustellen und in der folgenden Sitzung zu genehmigen.


    Neuer Wortlaut § 16 3.a) der Vereinssatzung:


    3.Sitzungen/Beschlussfassungen
    a) Aufsichtsratssitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen. Sie sind auch einzuberufen, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gefordert werden. Über
    jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates zuzustellen und in der folgenden Sitzung zu genehmigen.


    Begründung:
    Die Streichung des Satzes „Sitzungen sind streng vertraulich“ entspricht dem Vereinszweck. Gemäß § 3 der Vereinssatzung verfolgt der Verein bei der Ausübung des Sportes ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Es
    ist kein vernünftiger Grund ersichtlich die Informationsrechte der Mitglieder und insbesondere des wichtigsten Organs des Vereines, der Mitgliederversammlung, vollständig einzuschränken. Die Satzungsänderung gewährleistet die Transparenz aller zu treffender Entscheidungen. Sie schützt zugleich die Mitglieder des Aufsichtsrates auch bezüglich ihrer Haftung. Die bisherige Regelung ist dem Vereinsrecht eher fremd und ungebräuchlich.
    Der Antrag wird wegen nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe zur Mitgliederversammlung 2014 zur Abstimmung gestellt.



    3. Antrag


    In der Mitgliederversammlung 2014 wurde folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:


    Die Mitgliederversammlung möge wie folgt beschließen:


    Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. rügt in Ihrer Eigenschaft als Inhaberin des Mehrheitsstimmrechtes an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG im Zusammenhang mit ihrem vertragswidrigen Verhalten gegenüber Inhabern von Auswärtsdauerkarten, die als Fans und auch Mitglieder des Vereines die Erfüllung ihres Auswärtsdauerkartenvertrages betreffend des Fußballbundesligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 06.04.2014 beansprucht haben.


    Der Verein erwartet von der Geschäftsführung der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG eine persönliche wie auch öffentliche Entschuldigung insbesondere auch gegenüber denjenigen Auswärtsdauerkarteninhabern, die ihre Rechte vor dem Amtsgericht Hannover aus dem Auswärtsdauerkartenvertrag geltend gemacht bzw. dieses vergeblich versucht haben.
    Die Mitglieder des Hannoverschen Sportvereines weisen die Investoren der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG daraufhin, dass das seitens ihrer Geschäftsführung gezeigte vertragswidrige Verhalten gegenüber den betroffenen Auswärtsdauerkarteninhabern den Interessen des Vereines im Umgang mit Mitgliedern und Fans von Hannover 96 widerspricht und insbesondere auch nicht als eine Förderung der Interessen des Hannoverschen Sportvereines von 1896 e.V. angesehen werden kann.


    Erläuterung:
    In der Mitgliederversammlung 2014 wurde dieser Antrag zur Abstimmung gestellt. Herr Kind als Vereinsvorsitzender erklärte hierzu, dass die Verfahren vor dem AG Hannover noch nicht abgeschlossen seien, weshalb er sich nicht weiter hierzu äußern wolle. Der Antrag wurde daraufhin zurückgezogen. Zwischenzeitlich sind sämtliche Verfahren abgeschlossen. Hannover 96, sprich der Investorengesellschaft Hannover 96 Sales & Service GmbH & CoKG. wurde durch das Amtsgericht Hannover Vertragsbruch, Rechtsmissbrauch und widerlegter Sachvortrag im gerichtlichen Verfahren bescheinigt. Gegenüber 250 Auswärtsdauerkarteninhabern wurde ein schwerwiegender Vertragsbruch begangen.


    a) Herr Kind möge Stellung zu der Frage beziehen, wie er ein derart rechtswidriges Verhalten mit der Tätigkeit als Vorstandsvorsitzenden unseres Hannoverschen Sportvereines in Einklang bringen will und weshalb er nicht zurücktritt.


    b) Die übrigen Mitglieder des Vorstandes des Vereines sollen sich ebenfalls hierzu erklären und Stellung nehmen, welche Maßnahmen der Vorstand zu ergreifen gedenkt, um zukünftig derartige untragbare Vorkommnisse zu unterbinden.
    Hierbei sollte beachtet werden, dass der Verein über den Vorstandsvorsitzenden über das Mehrheitstimmrecht an der Hannover 96 GmbH & Co KGaA verfügt, welche die Hannover 96 Sales und Services GmbH & Co KG beauftragt hat.


    c) Der Aufsichtsrat des Vereines soll berichten, ob nach Bekanntwerden der über 250 Vertragsverletzungen gegenüber Mitgliedern und Fans in einer Aufsichtsratssitzung eine Diskussion und Abstimmung über die Abberufung des Vorstandsvorsitzenden stattgefunden hat. Wenn nicht, weshalb dies bisher noch nicht geschehen ist.



    4.
    Antrag


    Es
    wird um Beantwortung der unter 4 a) bis 4 c) formulierten Fragen
    gebeten. Voranzustellen ist folgendes:


    Im Anschluss an die Mitgliederversammlung 2014 erklärte der Vereinsvorsitzende gegenüber dem Antragsteller in einem persönlichen Gespräch Mitte Juni 2014, es werde intensiv ein Grundlagenvertrag zwischen Verein und der
    Hannover 96 GmbH & Co KGaA ausgearbeitet. Er versprach diesen Interessierten und mir voraussichtlich im Juli 2014 persönlich vorzustellen. Auf Nachfrage im August 2014, er möge seine gemachte
    Zusage der Vorstellung einhalten, erklärte Herr Kind schriftlich:
    "Die Basis für vertrauensvolle Gespräche besteht nicht. Aus diesem Grund stehe ich für weitere Gespräche auch nicht zur Verfügung".




    Ungeachtet der Tatsache, dass Herr Kind seine Zusage nicht einhielt und ein derartiges Kommunikationsverhalten mit der Tätigkeit als Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins nicht in Einklang zu bringen ist, handelt es sich nicht um ein Geheimdokument des Herrn Kind.



    Der Vorstand soll daher erklären:


    a) Wozu ist ein Grundlagenvertrag notwendig und weshalb soll er gerade jetzt geschlossen werden? Gab es bisher Versäumnisse?



    b) Welchen Inhalt hat der Grundlagenvertrag bzw. Vertragsentwurf (es wird um die Vorlage des vollständigen Wortlautes gebeten)?


    c) Ist für diesen, den Verein grundlegend betreffenden Vertrag, eine Vorstellung und Abstimmung der Mitgliederversammlung vorgesehen? Wenn ja, wann? Wenn nein, soll die Mitgliederversammlung beschließen:



    Über den Abschluss eines Grundlagenvertrages zwischen Verein und Dritten insbesondere der Hannover 96 GmbH & Co KGaA entscheidet die Mitgliederversammlung.


    5.Antrag


    Der Vorstand möge folgende Fragen beantworten:



    a)Warum wurde die Wort-Bildmarke „Hannover 96“ nicht bereits 1998 oder in den Folgejahren bis zur Veräußerung zugunsten des Vereines geschützt?



    b) Wann und zu welchen Vertragskonditionen wurden die Rechte an der Wort-Bildmarke „Hannover 96“ vom Vorstand an die private Investorengesellschaft veräußert (vollständiger Wortlaut des Vertragsdokuments soll zur Einsichtnahme für Mitglieder in der Mitgliederversammlung vorliegen)?


    Diese Frage wurde in der Mitgliederversammlung 2014 wiederholt gestellt, blieb aber unbeantwortet. Dies erweckt den Eindruck, die Mitglieder sollen hinsichtlich dieser Transaktion im Unklaren bleiben. Die Beantwortung der Frage wird diesen Verdacht ausräumen.


    c) Wann und zu welchen Konditionen kann der Verein wieder über die Namensrechte inkl. Wort-/Bildmarke „Hannover 96“ frei verfügen?


    6.) Antrag


    Der Vorstand wird gebeten den Mitgliedern eine Übersicht zur Verfügung zu stellen aus der folgende Daten hervorgehen sollen und zwar jährlich für den Zeitraum 1995 bis 2015 (2015 bis 31.03.2015).


    6.1. jährliche Gesamteinnahmen


    Informatorisch Einnahmen aus:



    a)
    Mitgliedsbeiträgen (Förder- und Vollmitgliedschaften getrennt mit Mitgliederanzahl)



    b) Spendeneinnahmen (namentliche Nennung ab Einzelspende größer/gleich EUR 5000,00 oder wenn der Spender ein Funktionsträger in diesem Zeitraum im Verein war/ist, z.B. Mitglied des Vorstandes,
    Aufsichtsrates usw.) ohne 6.1.c)



    c) Spenden der Hannover Sales & Services GmbH & Co KG oder sonstige freiwillige nicht zurückzahlbare Zuwendungen/ Schenkungen dieser Gesellschaft an den Verein oder ein mit dem Verein verbundenes Unternehmen insbesondere der Hannover 96 GmbH & Co KGaA.



    d) sonstige Einnahmen ( bei mehr als EUR 10.000,00 ist die Einnahme konkret zu bezeichnen)



    e) Einnahmen aus der Wort-Bildmarke „Hannover 96“



    6.2. Kassenbestand und Kontostände jeweils zum letzten Tag des Geschäftsjahres, für 2015 per 31.03.2015)



    6.3.Beteiligungen, Beteiligungskapital und Beteiligungswert


    6.4.jährliche Gesamtausgaben (1995 bis 2015)



    Informatorisch:


    Verbindlichkeiten insb. Darlehen gegenüber Dritten (namentliche Nennung ab EUR 5.000,00) inkl. jährliche Zurückführungen


    Verbindlichkeiten aus Beteiligungen, Verbindlichkeiten gegenüber Martin Kind, Verbindlichkeiten gegenüber allen Gesellschaften, die den Namen „Hannover 96“ im Namen tragen, Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Unternehmen und Privatpersonen, die im Zeitraum gelegen und in einem Jahr mehr als EUR 50.000,00 betragen haben.



    6.5. Der Vorstand soll eine Übersicht der Entwicklung des Vereinsvermögens für den Zeitraum 1995 bis 2015 vorlegen und erläutern.

  • 7.) Antrag



    Der Vorstand möge Stellung beziehen, ob und wenn ja wann beim Verein jemals Konkurs- bzw. Insolvenzantragsreife vorgelegen haben soll (ebenfalls Zeitraum seit 1995). Ein Vermögensstatus ist vorzulegen aus dem sich der für den Verein geltende gesetzliche Konkurs- bzw. Insolvenzantragsgrund nachvollziehen lässt.



    Sollte diese vorgelegen haben, wie und wann wurde die Konkurs-Insolvenzreife beseitigt (2.Vermögensstatus ist vorzulegen)?
    8.) Antrag



    Der Vorstand möge sich erklären:


    a) Wann und zu welchen Veräußerungspreisen wurden die dem Verein ursprünglich zu 100% gehörenden Anteile an der Hannover 96 GmbH & Co KGaA an die Hannover 96 Sales - und Services GmbH & Co KG veräußert.(vollständige Auflistung)
    b) Wie bewertet der Vorstand die Anteile an der Hannover 96 GmbH & Co KGaA aktuell?
    c) Gedenkt der Vorstand weitere Anteile zu verkaufen und wenn ja wann, an wen (closed shop oder Meistbietenden?) und zu welchen Kaufpreisen?
    Hierbei wird/ soll der Vorstand auf die bei anderen Vereinen der 1. Bundesliga in den letzten Jahren erfolgten Anteilsverkäufe eingehen und einen Kaufpreisvergleich ziehen (insbesondere Hertha BSC, Hamburger SV).
    9.Antrag



    DerVorstand möge Stellung beziehen zu den Fragen:



    a) Weshalb hat der Verein an Kapitalerhöhungen an der Hannover 96 GmbH & Co KGaA nicht teilgenommen und eine Anteilsverwässerung hingenommen?



    b) Wann gab es diese Kapitalerhöhungen und welche Beträge hätte der Verein zur Vermeidung der Verwässerung seiner Anteile aufbringen müssen?



    c) Warum hat der Verein trotz der hohen Mitgliederanzahl und der vermeintlich ununterbrochenen Förderung durch Investoren die Geldmittel nicht aufbringen können?



    d) Bestand bzw. besteht fortlaufend Insolvenzreife? Hat der Verein trotz des Verkaufes der Wort-Bildmarke „Hannover 96“ und ca. 85% der Anteile an der ausgelagerten Kapitalgesellschaft Hannover 96 GmbH & Co KG noch immer Verbindlichkeiten bei dieser oder sonstigen Dritten?



    Gerade im Hinblick auf den Wert der Anteile möge der Vorstand die Annahme bzw. den Verdacht ausräumen die Nichtbeteiligung an den Kapitalerhöhungen sei betriebswirtschaftlich nachteilig für den Verein gewesen insbesondere auch keine Verschleuderung oder gar Veruntreuung von Vereinsvermögen.



    10.) Antrag



    Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
    Der Vorstand beauftragt zwei unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (PWC, Ernst &Young o.ä.) mit der Überprüfung der Verkaufspreise der bisherigen Anteilsverkäufe und Wort-Bildmarke Hannover 96. Diese sollen ihr Ergebnis spätestens in der nächsten Mitgliederversammlung 2016 oder einer gesondert einzuberufenden Mitgliederversammlung präsentieren, ohne Dritten, auch nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat vorher Ergebnisse bekanntzugeben.


    11.) Antrag



    Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
    Weitere Anteilsverkäufe des Vereines an der Hannover 96 GmbH & Co KGaA sollen erst erfolgen, wenn die unter 10. beschlossene Bewertung vorliegt bzw. nur auf gesonderten Beschluss der Mitgliederversammlung.


    12.) Antrag




    Der Vorstand möge den Mitgliedern das Rundschreiben Nr. 30 Bereich Recht DFL (50 plus1 Kriterien) vorlegen (schriftlich), erörtern und im Zusammenhang mit Hannover 96 bewerten. Ist der Vorstand der Ansicht, dass die Kriterien erfüllt sind und wenn ja wie?





    Zur Erläuterung der Aufforderung und Frage:



    Der verantwortliche Justiziar der DFL hat auf Nachfrage des Antragstellers mitgeteilt, die Kapitalgesellschaften und Vereine der DFL hätten das o.g. Rundschreiben im Dezember 2014 erhalten. Darin lege die DFL zur Information der Vereine und Kapitalgesellschaften aus Sicht der DFL die Bedingungen für eine Mehrheitsübernahme nach 20igjähriger ununterbrochener Förderung durch Investoren abweichend von der 50 plus 1 Regelung dar.
    Die DFL habe sich im Zusammenhang mit dem Antrag des Herrn Dietmar Hopp (Investor und Mäzen TSG Hoffenheim) mit den Bedingungen einer derartigen Ausnahmeregelung beschäftigen müssen. Allerdings sei der „Fall Hannover 96“nicht vergleichbar und bisher auch nicht beurteilt worden.



    Die Information der Mitglieder ist notwendig um abschätzen zu können, ob eine Übernahme bei Hannover 96 nach den Kriterien der DFL ungeachtet des Wunschdenkens der Investorengesellschaft überhaupt in den nächsten Jahren realistisch in Betracht zu ziehen ist oder mangels hinreichender Förderung, der Förderzeitraum von 20 Jahren erst noch beginnen muss bzw. ganz am Anfang steht.



    Insoweit soll der Verein sich rechtzeitig auf alle Eventualitäten vorbereiten können. Da trotz Nachfrage des Antragstellers seitens Hannover 96 das Dokument bisher nicht bekannt gegeben worden ist, soll dies nunmehr in derMitgliederversammlung erfolgen. Es kann nicht angehen, dass die Käufergruppe die Kriterien kennt, der Verein als Anteilsverkäufer und bisheriger Stimmenmehrheitsrechtsinhaber nicht.




    13.) Antrag



    Welche Stellung bezieht der Vorstand zu dem Vorschlag:
    a) die U 23 aus der Hannover 96 GmbH & Co KGaA unverzüglich aus- und wieder in den Verein einzugliedern? b) unverzüglich eine zunächst noch 3. Herrenmannschaft zum Spielbetrieb (ab Saison 2015/16) anzumelden(ggf. mit höherklassigem Startrecht)?



    Hierbei möge der Vorstand und die Sparte Fußball bedenken und unterstellen,dass aus den verbliebenen Anteilen an der Hannover 96 GmbH & Co KGaA -ungeachtet des Ergebnisses einer Überprüfung der bisherigenVeräußerungen ein Kaufpreis in Höhe erzielbar sein sollte, wie ihn der Hamburger Sportverein oder Hertha BSC für 10% Kapitalbeteiligung erzielen konnten.
    Alternativ:


    b) Beabsichtigt der Vorstand nach dem Verkauf der weiteren Anteile, falls dieser überhaupt noch vorgesehen ist, die Sparte Fußball ohne Herrenmannschaften (Altersgruppe 18 bis 32 Jahre) zu betreiben oder wie sieht die Konzeption aus?



    c) Über welche Herrenfußballmannschaften (Altersgruppe 18 bis 32 Jahre) wird der Verein nach Veräußerung der derzeit noch rudimentär bestehenden gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Hannover 96 GmbH & Co KGaA verfügen und an welchen Wettbewerben teilnehmen?



    Der obige Vorschlag soll ungeachtet einer dann noch notwendigen Klärung der Markenrechte, den weiteren Fußballspielbetrieb des Hannoverschen Sportvereins von 1896 im Herrenbereich ggf. mit leicht geändertem Namen/Logo allgemein und insbesondere auch in den höchsten Spielklassen langfristig sicherstellen. Dies ganz unabhängig von der dann endgültig "fremden" Privatinvestorenmannschaft, die derzeit mit dem gekauften Namen und Logo des Vereins in der 1. Bundesliga wirtschaftet.





    14.) Antrag



    a) Wird der Verein gesellschaftsrechtlich am geplanten Nachwuchsleistungszentrum beteiligt sein und/oder Einnahmen aus der Bewirtschaftung generieren?



    b) Warum sollte der Verein dementgegen ggf. bis zu EUR 10 Millionen für ein Sportzentrum in der Stammstraße investieren (Martin Kind auf der Mitgliederversammlung 2014), zumal wenn der Verein spätestens 2018 nach derzeitiger Planung der Investoren über keine Herrenfußballmannschaften in den oberen ersten vier Ligen mehr verfügt? Wie soll die weitere Finanzierung und Bewirtschaftung sichergestellt werden?
    c) Welche Erwartungen hat der Vorstand an die Entwicklung der Einnahmen im Verein in den nächsten 5 Jahren. Von welcher Mitgliederanzahl - und Beitragseinnahmenentwicklung geht der Vorstand sowohl 2015 als auch in den Folgejahren insbesondere ab 2018 aus?




    Mit freundlichen Grüßen.Antragsteller

    Einmal editiert, zuletzt von EXTC ()

  • Meinen Respekt EXTC!


    Gerade erst frisch angemeldet, führst Du Dich hier mit einem Paukenschlag ein.


    Und was die von mir verkündete neue Situation in Bezug auf den bereits vollzogenen Gesamtverkauf der restlichen Gesellschaftsanteile des e.V. betrifft, so betrachte diese Information bitte als verbürgt.


    Mittlerweile habe ich aus einer 2. vertrauensvollen Quelle die Bestätigung dazu erhalten.

  • a) Wann und zu welchen Veräußerungspreisen wurden die dem Verein ursprünglich zu 100% gehörenden Anteile an der Hannover 96 GmbH & Co KGaA an die Hannover 96 Sales - und Services GmbH & Co KG veräußert.(vollständige Auflistung)


    Hier möchte ich gern mein Halbwissen anwenden. Es fanden nie Anteilsverkäufe statt. Es wurde ein gemeinsames Unternehmen gegründet, in das der e.V. die Spielberechtigung und die S&S Cash eingebracht haben. Hier könnte man fragen, ob die Verteilung der Anteile (25 zu 75) gerechtfertigt erscheint, gerade in Anbetracht der damaligen Umstände, dass man gerade quasi schuldenfrei war und eine Konsolidierung auf Basis einer seriösen Finanzplanung hätte angestrebt werden können, indem man als e.V. das Untermehmen allein gründet. Durch die von Kind ausgelebte gottgegebene Personalunion ist das Nachdenken darüber natürlich nur theoretischer Natur. Kapitalerhöhungen fanden m.W. durch Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital statt. Es wurden also Kredite der S&S in Eigenkapital umgewandelt. Dazu ist zu sagen, dass die KGaA zu dem Zeitpunkt bilanziell überschuldet war, was unter der Geschäftsführung Kinds geschehen ist und dieses Vereinsvermögen letztlich erst durch Kinds Handeln zum Spielball der Investorenbande um Kind geworden ist.


    Die Markenrechte wurden, meiner Erinnerung nach, für etwa 3 Mio. DM 1998 an die S&S verkauft, um den e.V. zu entschulden. Weiteres ist mir hierzu nicht bekannt.

    2 Mal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Zumindest macht eine Fördermitgliedschaft für mich keinen Sinn mehr. Für das Konstrukt nur zahlen ohne Mitsprache.


  • Dieser Teil ist mir auch schon in den Sinn gekommen, dass man, nach einer etwaigen Ausgliederung der "Profi-Fußballsparte", eine neue Fußballsparte im Verein betreibt.


    Ähnlich verhält es sich bspw. im Eishockey mit den Wedemark Scorpions ggü. den Hannover Scorpions.

  • Wow, EXTC. Meinen Respekt!


    Neben den bereits angeführten Anträgen würde ich zur Diskussion stellen, einen Antrag auf Änderung der Satzung zu stellen, in dem die Kontrolle über die Management GmbH als Komplementärin der KGaA festgeschrieben wird. Im bereits verlinkten "Wem gehört Hannover 96"-Thread wurde das Beispiel Dortmund genannt. Spricht etwas gegen die Einführung eines ähnlichen Paragraphen in die Satzung von Hannover 96? Könnte dies den Verlust der Kontrolle des Vereins über die KGaA tatsächlich verhindern?

  • Wie schnell kann man den benötigten Mitgliedsstatus erreichen wenn man bisher noch gar keinen Mitgliedsstatus hat?


    Edit sagt, dass ich noch Lob für EXTC hier lassen soll. Danke dafür!

  • Freue mich sehr über Eure Unterstützung.
    Natürlich kann man noch bis unmittelbar vor der Versammlung seine Mit- oder Vollmitgliedschaft beantragen. (Ausweisdokument mitnehmen). Auch letztes Jahr haben sich noch unmittelbar vor der Versammlung Mitglieder angemeldet und mitgestimmt.


    Winsley555 Dann kanntest Du sicher auch schon meine Anträge, wenn du so nah dran bist? Kind ist ausgebufft.
    strunz Dein Wissen ist nicht nur halb sondern seit langem für mich Anregung und Hilfe!


    Kurz noch zur Hannover 96 Management GmbH. Die rückt auch durch die Geschehnisse in den Fokus. Man sollte sowohl in Richtung Satzungsänderung als auch normaler Antrag denken. Die Satzungsänderung bietet sich nach einem Vorschlag von Pepper in § 11 Abs. 2 an als neue Ziff. h) Meiner Meinung nach aber allgemeiner etwa "Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Anteilen an Beteiligungsgesellschaften bzw. juristischen Personen".


    Auf die Satzungsänderungsproblematik komme ich noch einmal später zurück. Da besteht noch ein weiteres erhebliches Problem. Dazu werde ich noch was Schreiben. Bei den Spielen der Ama's oder danach könnt Ihr mich gerne jederzeit ansprechen.

  • Kurz noch zur Hannover 96 Management GmbH. Die rückt auch durch die Geschehnisse in den Fokus. Man sollte sowohl in Richtung Satzungsänderung als auch normaler Antrag denken. Die Satzungsänderung bietet sich nach einem Vorschlag von Pepper in § 11 Abs. 2 an als neue Ziff. h) Meiner Meinung nach aber allgemeiner etwa "Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Anteilen an Beteiligungsgesellschaften bzw. juristischen Personen".


    Auf die Satzungsänderungsproblematik komme ich noch einmal später zurück. Da besteht noch ein weiteres erhebliches Problem. Dazu werde ich noch was Schreiben. Bei den Spielen der Ama's oder danach könnt Ihr mich gerne jederzeit ansprechen.

    Ich habe gerade im anderen Thread (Link) einen ersten Entwurf für einen Antrag zur Satzung eingestellt, der wäre vermutlich hier besser aufgehoben gewesen. Vielleicht kannst du ja da oder auch hier etwas dazu sagen :)

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich kann man noch bis unmittelbar vor der Versammlung seine Mit- oder Vollmitgliedschaft beantragen. (Ausweisdokument mitnehmen). Auch letztes Jahr haben sich noch unmittelbar vor der Versammlung Mitglieder angemeldet und mitgestimmt.


    Ich überlege stark, einfach in der kommenden Woche Mitglied zu werden. Wie läuft das genau ab: Bekommt man dann direkt eine "vorläufige" Mitgliedschaftsbescheinigung? Wie lange dauert es, bis man dann die Karte im Original erhält?


    Von der Steuer kann man so eine passive Mitgliedschaft nicht zufällig absetzen, oder? :lookaround:


    Spielt es irgendeine Rolle, welche Abteilung man auswählt?

  • Wüsste gern mal, wieso ich als passives Vollmitglied seit Jahren nicht mehr zur Mitgliederversammlung geladen werde. Oder steht das irgendwo versteckt in dem Mitglieder-Magazin?