Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V (27.04.2015)

  • Natürlich kann man noch bis unmittelbar vor der Versammlung seine Mit- oder Vollmitgliedschaft beantragen. (Ausweisdokument mitnehmen). Auch letztes Jahr haben sich noch unmittelbar vor der Versammlung Mitglieder angemeldet und mitgestimmt.


    Ich überlege stark, einfach in der kommenden Woche Mitglied zu werden. Wie läuft das genau ab: Bekommt man dann direkt eine "vorläufige" Mitgliedschaftsbescheinigung? Wie lange dauert es, bis man dann die Karte im Original erhält?

    Antrag ausdrucken, ausfüllen, hinschicken. Etwa eine Woche später ist die Karte in der Post. Wer das in den nächsten Tagen noch macht (und ich kann nur jeden einzelnen dazu aufrufen!), sollte also keine Probleme haben. Was mit kurzfristigen Anträgen passiert, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Man sollte hoffen, dass auf der Versammlung eine tagesaktuelle Mitgliederliste vorhanden ist und man dann mit seinem Perso o.ä. reinkommt...

  • Habe ich nicht in irgendeinem der letzten Blättchen was von einer recht neu gegründeten Abteilung "Krökeln" gelesen? Sowas wäre meines Erachtens ein ideales "Auffangbecken" ;)

  • Nun auch nochmal hier mein Entwurf für einen Anträg zur Satzungsänderung (jetzt § 15a statt 11a, passt mE besser). Hinzugefügt habe ich noch eine Erweiterung des § 12, um eine "Überrumpelung" der MV zu verhindern, außerdem habe ich einen Titel für den neuen Paragraphen eingefügt.


    --- Beginn Antragstext ---
    Die Mitgliederversammlung möge beschließen:


    Die Satzung des Vereins wird um einen § 15a mit dem Titel "Vertretungsmacht und weitere Aufgaben des Vorstands" und folgendem Wortlaut ergänzt:
    (1)
    Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, welche die Verfügung (Veräußerung, Abtretung, Belastung) über einen Geschäftsanteil oder über einen Teil eines Geschäftsanteils an der Hannover 96 Management GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover, HRB 58240) betreffen, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist; diese bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Im Übrigen bleiben zur Vertretungsmacht des Vorstandes die Bestimmungen dieser Satzung und des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.
    (2) Der Verein hält alle Geschäftsanteile an der Hannover 96 Management GmbH und ist infolge dessen ihr Alleingesellschafter. Der Vorstand, der den Verein insoweit vertritt und dem die Wahrnehmung und Erfüllung aller diesbezüglichen Rechte und Pflichten obliegt, hat sicherzustellen, dass der Verein auch künftig zu 100 % an der Hannover 96 Management GmbH beteiligt ist, d.h. in der Gesellschafterversammlung über sämtliche Stimmenanteile verfügt. Der Vorstand ist ferner verpflichtet, auch künftig statuarisch, d. h. durch die Satzung bzw. den Gesellschaftsvertrag der Hannover 96 Management GmbH, sicherzustellen, dass die Gremien der Gesellschaft stets mehrheitlich durch Mitglieder des Vereins zu besetzen sind.


    Der § 12 Nr 3. c) der Satzung wird wie folgt geändert (Änderungen kursiv):
    Anträge auf Änderung oder Neufassung der Satzung, Anträge nach § 15a sowie Beitragsänderungen können nicht im Wege des Dringlichkeitsantrages gestellt werden.
    --- Ende Antragstext ---


    Da die Zeit langsam knapp wird, bitte ich nochmal um konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge. Auch Textvorschläge für einen Begründungstext sind gern gesehen.

    • Offizieller Beitrag


    Haha, es gibt auch die Abteilung "Tradition": http://www.hannover96.de/CDA/klub/sportarten/tradition.html


    Werde morgen meine Beitrittserklärung im Fanshop abgeben (leider bietet Hannover 96 nicht einmal ein am Rechner ausfüllbares PDF an). Will da jetzt nicht zu viel Aufwand machen, aber meint ihr, es ist nötig, sich das vorsichtshalber "quittieren" zu lassen, weil die Zeit bis zur MGV noch so knapp ist?

  • Mein Fax geht auch nachher raus.
    Beim Fax hast du halt direkt den Bestätigung, dass es angekommen ist. Man muss es nicht per Fax schicken

    Einmal editiert, zuletzt von IvaN96 ()

  • Ist die Beitrittserklärung noch zulässig, wenn die Abteilung und das Datum nicht eingetragen wurde?

    Einmal editiert, zuletzt von burny ()

    • Offizieller Beitrag

    Ist Fax nowendig? Was ist mit unterschrieben, gescannt und gemailt? Ist das nicht rechtskräftig?


    Ich schicke es jetzt auch als Scan per Mail. Neben der Faxnummer steht ja oben auf der Beitrittserklärung auch extra die Mail-Adresse, daher gehe ich davon aus, dass das hinhaut. Ich bitte in der Mail auch um eine kurzfristige Rückmeldung, dass das so okay ist. Wenn das dann nicht schnell passiert, rufe ich da an. Nicht, dass da was schief geht...