Ehe und Partnerschaft


  • ....diese Vereinbarung kann man doch auch formlos; ohne Anwalt und Notar machen, oder ? Zack, mein Haus, dein Haus, unser Haus, Verzicht auf gegenseitigen Unterhalt und fertig ist die Laube.

  • ...bin auch geschieden und hatte eine nette Scheidung.
    Wir hatten keine Gütertrennung/Vermögensaufstellung oder irgendwas.


    Wir haben uns vor meinem Anwalt getroffen (wir konnten diesen Anwalt nicht beide nehmen, sondern eigentlich mus/sollte jeder "seinen" haben).
    Egal, meine Ex durfte beim meeting mit meinem Anwalt dabeisein. Scheidungsfolgevereinbarung unterschrieben. Gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, auch im Rentenfall. Hätte wohl noch 150 Euro monatlich für die Rente an meine Ex zahlen müssen. Gerichts- und Anwaltskosten zu je 50% geteilt


    Scheidung vor Gericht hat exakt 5 Minuten gedauert, das vorlesen der Namen hat länger gedauert als die Scheidung selbst. Kaffee zusammen getrunken, Küsschen hier, Küsschen da; dat wars.


    Was ich damit sagen will...es geht auch ohne alles, wenn beide Partner vernüftig sind. Das Problem ist, das meistens ein Partner denkt, er/sie müsste den Besitzstand wahren.


    Ich würde aber anders vorgehen, wenn ich Kinder hätte, da wird viel Porzellan (Besuchsrechte, Sorgerecht etc.) zerdeppert.
    Mit Verlaub (Hede und andere Anwälte) das meiste verdienen die Scheidungsanwälte; wenn ich bedenke, was wir bezahlt haben....für eigentlich nichts.

    • Offizieller Beitrag

    Hätte wohl noch 150 Euro monatlich für die Rente an meine Ex zahlen müssen.


    Na ja. Hier hat ja eine Seite auf etwas verzichtet, was ihr eigentlich zustünde. Da ist es natürlich einfach. Wie aber sieht das aus, wenn nicht verzichtet oder gar mehr gefordert wird.
    Ehevertrag finde ich allerdings auch sehr...komisch. Man heiratet ja schließlich, um für immer zusammen zu sein. Also... das sollte ja zumindest die Idee dahinter sein.
    Wahrscheinlich ist das der Grund, warum ich nicht verheiratet bin/war. :)


    Aber das ist nur meine Meinung. Das kann natürlich jede(r) halten wie er/sie will.

  • ...dafür wollte ich keinen "Krieg" wegen einer Auszahlung ihrer LV (die in der Ehe angehäuft wurde) und kleinen Erbschaft anfangen, das wäre sicherlich dreckiger gewesen. Also für beide Seiten eine win-win Situation.

  • Scheidungsverhandlungen dauern häufig nur so kurz.
    Das Meiste wird drumherum abgearbeitet.


    Wenn Du auf die Vernunft abstellst, bist Du im Grunde ganz bei Prickelpit. Natürlich hängt vieles davon ab, wie vernünftig und distanziert die Ehegatten denken und handeln können. Bei vielen zerstört aber die Trennung (die ist ja das eigentlich Problematische, die Scheidung ist ja "nur" der formale Akt) die Lebensplanung, wirft alles über den Haufen, zwingt zu Veränderungen, kränkt und greift existenziell an. Und wenn ein Mensch sich angegriffen und in seiner Existenz bedroht sieht, kann es schon mal sein, dass er wütend um sich tritt, auch über einen längeren Zeitraum.
    Der andere Gesichtspunkt, warum es Rosenkriege gibt, ist aus meiner Erfahrung der Umstand, dass für den Verlassenen das Abschneiden der Gefühlsschnur zum Ex bedrohlich ist. Liebe ist weg, Vertrauen aber auch, da bleibt als verlässliche Emotion oft nur noch der Hass und die Wut, und zwar lieber die, als gar keine Gefühle mehr. Nichts ist schlimmer als die Gleichgültigkeit.


    Sorge- und Umgangsrechtsstreit ist in der Regel nicht am Wohl der Kinder ausgerichtet, sondern dient dem Zweck, den Ex-Partner über das Vehikel "Kind" noch weiter kontrollieren, gängeln, ärgern zu können und in gewisser Weise Macht über ihn auszuüben. Das ist das Üble an Kindschaftssachen, dass es häufig eben nicht um die Kinder geht. Ich gestehe den Eltern aber zu, dass sie das aus ihrer Perspektive oft nicht zu erkennen vermögen, weil sie mitten drin sind und den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen.


    Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, lieber wuerfel, werdet Ihr aber nicht ohne weiteres beim Anwalt abgeschlossen haben, zumindest keine gültige, und schon gar nicht vor der Scheidung.


    Was Scheidungsanwälte verdienen, tja...
    Eine rein einvernehmliche Scheidung zweier mittel bis gut verdienender Eheleute, die praktisch keinen Streit haben: Vielen Dank, lieber Gott der Anwälte, für dieses Geschenk.
    Mindestens 96 % der familienrechtlichen Mandate sind aber nicht so einfach. Und wenn Dich ein erfahrener/ guter Anwalt in so einem Verfahren gut begleitet, Dir Deine Fragen erläutert und beantwortet, und Dich so leitet, dass Du die Sicherheit hast, die wesentlichen Dinge autonom ganz für Dich beantworten und entscheiden zu können, dann hat er sein Geld wohl verdient. Wenn nicht sogar mehr, als derjenige Anwalt, der Dir massenhaft Unterhalt und Zugewinn verspricht. Manchmal allerdings sind die Fronten so verhärtet, dass es der Konfrontation bei Gericht bedarf, um jemals zu einem Ende zu kommen. Aber ach, das Feld ist an dieser Stelle viel zu weit.

  • Scheidungsfolgevereinbarung war....surprise beim Notar...wieder mal Kosten :kotzen: ...hatte ich aber schon vorformuliert und muss noch den Notaranstrich bekommen.


    Stimmt, wenn der Anwalt "nur" die Papiere bei Gericht abgibt und nochmal später von Langenhagen zum AG nach Hannover fährt, dann hat er eigentlich nichts zu tun und viel verdient.
    Bei Stressscheidungen bin ich bei Dir, da sollte richtig verdient werden, zumal die Akten/Gesetzbücher gewälzt werden müssen; aber die Quote bei sauberer/einfacher Abwicklung kene ich nicht.

  • Nun ja, wenn immer nur eine Seite der Beteiligten den Vertrag vorformuliert und der Notar dann nur einen "Anstrich" gibt, dann brauchen wir uns an dieser Stelle wohl nicht über Fairness im Zusammenhang mit der Ehe zu unterhalten. Und was Verträge angeht, dann weder vor einer Ehe, noch vor einer Scheidung.

  • Nein Hede, haben wir vorformuliert und vorm Notar unterschrieben. Also, so eine saubere Scheidung hat der Anwalt selten erlebt, sagte er.

  • Meine war noch sauberer, einmal beim Notar zur Unterschrift, einmal vor der Richterin angetanzt, insgesamt knapp eine Viertelstunde. Den Rest hat die Frau gemacht, wie es sich gehört. ;) Die nächste wird aber schwieriger.


    Ansonsten verstehe ich vieles in diesem Thread nicht. Mit "Liebe" kann ich was anfangen, aber was "für immer" festnageln zu wollen, kommt mir idiotisch vor, gerade als Grund zum Heiraten.

  • Meine Anmerkungen betrafen weniger Dich, als dass sie allgemein gelten sollten.
    Natürlich kann das im Einzelfall alles gut passen. Aber das ist beileibe nicht die Regel. Wenn Ihr beide Euch vernünftig miteinander unterhalten und die Regelungen gemeinsam erarbeitet habt, dann ist das ja völlig okay. Aber man muss sehen, dass die getrennten Eheleute sich gemeinhin keineswegs auf gleicher Augenhöhe befinden.
    Auch der Notar und "Euer" Anwalt haben ihre Arbeit geleistet, nur bemerkt man die als Mandant oft nicht. Der Notar muss die Geschäftsfähigkeit feststellen, hat Belehrungspflichten, muss die getroffenen Regelungen bezüglich der Wirksamkeitsvoraussetzungen beurteilen, Euren wahren Willen erkunden und prüfen, ob dieser mit dem Text des Vertrags übereinstimmt.
    Er, zumindest aber der Anwalt, muss wissen, ob eine solche Vereinbarung beim Gericht überhaupt etwas bewirken kann, ob mit ihr die notwendige Genehmigung drch das Familiengericht erlangt werden kann, was wiederum beinhaltet, dass die Vereinbarung inhaltlich zumindest einigermaßen ausgewogen sein muss.
    Alle diese Arbeitsschritte sind unternommen worden, ohne dass Ihr das vermutlich so richtig bemerkt habt. Und für diese Arbeit werden die Leute bezahlt.
    Klar, wenn ich eine Konstellation von Ehegatten, die eine Folgenvereinbarung wünschen, schon unzählige Male in der Beurkundung hatte, fällt mir diese Arbeit leichter. Ist dann eben Routine, aber trotzdem und in gleicher Weise ist das Honorar verdient.

  • Erlebe gerade im Familienbereich, wie man auch noch mit über 70 eine dreckige Scheidungsschlacht hinlegen kann...
    Das wegen einer Seite beide ganz tief in die Tasche greifen müssen um Ihre Anwålte zu bezahlen, nervt mich tierisch.

  • Wenn ich an die Scheidung eines Freundes in der Heimat denke, rate ich auch dringend zur Gütertrennung. Das Kuriose ist eigentlich, dass sie ihn jahrelang betrogen hatte, finanziell viel besser situiert war und ihn dann trotzdem hat ausbluten lassen. Zwischen beiden lief am Ende kein Gespräch mehr vernünftig, aber diese Geldgier seiner Ex hatte mich enttäuscht.

  • Auch meine Scheidung war mit nur einem Anwalt.
    Nachdem mein Götzengatte mich zum dritten Mal mit einer gemeinsamen Freundin (jedes mal ne andere), verarscht hat, forderte ich die Scheidung auf seine Kosten.
    Mehr verlangte ich nicht.
    allein die Tatsache, dass ich ihm vorrechnete, was er mir in der Zeit der Trennung an Unterhalt zahlen müsste, verstand er als "ich will ihn ausnehmen".
    Ich versuchte aber nur, ihm klar zu machen, worüber er nie nachdenken wollte, Konsequenzen von eigenen Handlungen. Ich verlangte nicht die Aufstockung auf 3/7 seinerseits, wollte nur, dass er endlich versteht, dass Leben und Liebe mehr als ein Spiel ist und eine Ehe meiner Meinung nach nicht nach dem Motto, wenn's nicht klappt, kann man sich ja scheiden lassen, geschlossen werden sollte. Denn dies kam unter anderem als Argument für sein Handeln.
    Ich sagte vor Gericht, dass es keinen Zugewinn gibt, also auch keinen Ausgleich.
    Das war eine glatte Lüge zu meinen Ungunsten.


    Warum er mich geheiratet hat, Keine Ahnung, er fand das immer spießig.
    Meine Gründe waren neben der Liebe die Tatsache, dass ich Kinder wollte und das damalige Recht für uneheliche Väter als nicht gerecht empfand. Ich wollte die Möglichkeit umgehen, dem Vater in einer Phase tiefer Verletzung die Kinder entziehen zu können.


    All das habe ich ihm lange genug transportiert. Von daher war ich bei seinem Antrag davon ausgegangen, dass er sich ausreichend mit der Thematik auseinander gesetzt hat.
    leider musste ich am Ende feststellen, dass meine immer wieder nötige Aufforderung an ihn, erst denken, dann sprechen, sinnlos verpuffte.


    Und Utze, zu deiner Information, ich bin Königin in längeren Beziehungen.
    Die o.g. dauerte inklusive Ehe nahezu 20 Jahre. Nein, Kinder gab es nicht. Daher auch kein finanzieller Kampf. Aber ich gebe zu, als er mir 8 Jahre nach der Scheidung mitteilte, dass er nie Kinder haben wollte, hab ich mich ob meiner Nettheit schon geärgert. Er konnte sich von dem Zugewinn Träume erfüllen, mein größter blieb mir verwehrt.


    Die Scheidung hat er bezahlt. Einige Jahre hatten wir einen lockeren, angenehmen Kontakt. Er durfte mich allerdings nie zu Partys einladen, meine Nachfolgerin hat's verboten.


    Letztes Jahr traf ich ihn bei REWE, hatte gerad eine schwere Zeit.
    Auf seine Frage, wie es mir geht, antwortete ich wahrheitsgemäß: sehr schlecht, ich habe gerad die zweitgrößte Enttäuschung hinter mir".
    Seitdem kommt nix mehr :D


    Gerad hab ich erfahren, dass er nun in seinem Geburtsort, im Haus seiner Eltern wohnt, Erbschaftsmäßig mit der Schwester alles geklärt, und erinner mich, wie vehement er derartige Überlegungen seiner Eltern in unserer Zeit immer abgelehnt hat.
    Er nannte mich dogmatisch in meinen Einstellungen, ich bin froh, dass ich welche habe ;)


    was ich damit sagen will, Vertrauen ist schön, Aber leider sehr oft verkehrt. Ich vertraue gern, viel und vorurteilsfrei. Aber wenn es um Ehe geht, schalte ich Sicherungen vor!

  • Ist ja schon gut. Konnte nicht verstehen, dass jeder doof ist, der kein Vertrag hat. Naja, Watt soll's. Spielt wohl deine Erfahrung eine Rolle. Hast halt ein Arschloch geheiratet.

  • ...noch ein Hinweis in eigener Sache. Bitte beachtet -im Scheidungsfall- auch die Regelung der evtuellen Rückzahlung der Einkommensteuer aus dem vergangenen(en) Jahr(en). Das kann bei 3/5 Steuerklasse nicht unerheblich sein. In dem Fall habe ich als Besserverdienender die Klasse 5 gehabt, so konnten wir uns immer einen grösseren Urlaub leisten bei der Rückzahlung vom FA. :D Habe also dem Staat ein zinsloses Darlehen gewährt; ansonsten wäre das Geld eh weg gewesen.


    Auch das sollte man im Vorfeld einer evtl. Scheidung vorher regeln oder gleich getrennt versteuern (Achtung, keine Steuerberatung) ;)


    Wir haben das auch über den Steuerberater die zustehenden Anteile des Partners ausrechnen lassen; und gesamt waren das immerhin ca. 5.000 Euro für des Scheidungsjahr in der Gesamtveranlagung.

  • I, der eine Ehe als eine Liebesbeziehung versteht (so wird sie nämlich im Grunde auch von Gesetzgeber verstanden),
    t.


    ist das nicht falsch. Also historisch auf jeden Fall, aktuell bin ich mir nicht sicher. Die Ehe war und ist primär eine Versorgungsgemeinschäft. Darauf ist auch das gersamte Gesetzeswerk rundum von Steuertarif bis nachehelichem Versorgungsanspruch ausgerichtet.
    Dieses Liebesgedöns dabei ist nur son neumodischer kram der letzten 150 jahre.