Ist ein 9 Euro-Ticket des GVH (oder entsprechend das normale Monatsticket aus dem Abo) als 9 Euro-Ticket im Regionalverkehr gültig, so wie es bei Studententickets z.B. in Berlin gehandhabt werden soll oder benötige ich zusätzlich zur Monatskarte des GVH noch ein 9 Euro-Ticket der Bahn, wenn ich z.B. nach Lüneburg reisen möchte?
Edit: Selbst gefunden.
Ihre bereits übersandten Abo-Fahrkarten gelten im Aktionszeitraum zusammen mit einem Lichtbildausweis ebenfalls bundesweit mit den oben genannten Regelungen.
Tja, aber wie ist das mit übertragbaren Tickets? GVH.de sagt dazu:
ZitatDas 9-Euro-Ticket ist eine persönliche Fahrkarte, ich habe aber ein übertragbares Abonnement. Was muss ich tun, damit ich meine GVH Abo-Fahrkarte bundesweit nutzen kann?
Innerhalb der GVH-Tarifzonen A-F bleibt die Fahrkarte im Aktionszeitraum übertragbar. Bei der bundesweiten Nutzung ist sie eine persönliche Fahrkarte.
Was ich dabei nicht verstehe: Wie wird aus der Fahrkarte bundesweit eine persönliche? Steht ja kein Name drauf. Irgendwie ist die Frage nicht wirklich beantwortet oder stehe ich auf dem Schlauch?