Deutsche Bahn

    • Offizieller Beitrag

    Ist ein 9 Euro-Ticket des GVH (oder entsprechend das normale Monatsticket aus dem Abo) als 9 Euro-Ticket im Regionalverkehr gültig, so wie es bei Studententickets z.B. in Berlin gehandhabt werden soll oder benötige ich zusätzlich zur Monatskarte des GVH noch ein 9 Euro-Ticket der Bahn, wenn ich z.B. nach Lüneburg reisen möchte?


    Edit: Selbst gefunden.

    Ihre bereits übersandten Abo-Fahrkarten gelten im Aktionszeitraum zusammen mit einem Lichtbildausweis ebenfalls bundesweit mit den oben genannten Regelungen.

    Tja, aber wie ist das mit übertragbaren Tickets? GVH.de sagt dazu:

    Zitat

    Das 9-Euro-Ticket ist eine persönliche Fahrkarte, ich habe aber ein übertragbares Abonnement. Was muss ich tun, damit ich meine GVH Abo-Fahrkarte bundesweit nutzen kann?


    Innerhalb der GVH-Tarifzonen A-F bleibt die Fahrkarte im Aktionszeitraum übertragbar. Bei der bundesweiten Nutzung ist sie eine persönliche Fahrkarte.

    Was ich dabei nicht verstehe: Wie wird aus der Fahrkarte bundesweit eine persönliche? Steht ja kein Name drauf. Irgendwie ist die Frage nicht wirklich beantwortet oder stehe ich auf dem Schlauch?

  • Das sind Fernverkehrszüge, die unter bestimmten Umständen auch mit dem Nahverkehrsticket genutzt werden können. Zum Beispiel Bremen bis Norddeich Mole. Also eigentlich immer IC, ICE oder EC. Mit einem RE macht man nie was falsch.


    Nils Erstmal wohl durch den mitzuführenden Lichtbildausweis. Den brauche ich beim GVH ja nicht. Wie allerdings geprüft wird, ob heute ich und morgen jemand anderes seinen Ausweis vorzeigt, weiß ich nicht.

  • Nils Naja, es steht "GVH" drauf. Und es wird vermutlich der Name des Abonnenten aufgedruckt sein. Fährst Du außerhalb des GVH, musst Du Dich ausweisen, innerhalb des GVH nicht.

  • Weiss denn jemand, für welche Verbindungen das denn wirklich relevant sein soll? Ich habe gerade von Düsseldorf aus in alle Himmelsrichtungen gesucht, das waren dann alles Verbindungen, wo das Ticket gilt.

    Zwischen Bremen und Emden fährt alle zwei Stunden ein IC den man normalerweise mit Nahverkehrskarten nutzen kann. Da bekommt man bei der Verbindungssuche den NDS-Tarif vorgeschlagen...

    Einmal editiert, zuletzt von 96michi ()

  • Nils Naja, es steht "GVH" drauf. Und es wird vermutlich der Name des Abonnenten aufgedruckt sein. Fährst Du außerhalb des GVH, musst Du Dich ausweisen, innerhalb des GVH nicht.

    Auf den übertragbaren Tickets steht kein Name. Man müsste schon die Abonummer mit dem Namen bei der Bestellung im System vergleichen. Das wird aber sicher nicht passieren.

  • Es gibt keine neuen Tickets. Die Card gilt ab sofort (also ab 01.06.) bundesweit.

    Okay. Ich hatte es so verstanden bzw. interpretiert, dass GVH-Abo-Kunden mit übertragbaren Cards für die drei Monate neue "Cards" erhalten, die dann jeweils "9-Euro-Ticket" heißen.

    Es findet sich aber sicher ein Plätzchen auf der Card, an dem man seinen Namen eintragen kann. Sonst würde ich zumindest keine Fahrt außerhalb des GVH riskieren.

  • Achtung, heut morgen im Radio gehört: In Regionalzügen, die von der DB Fernverkehr betrieben werden, gilt das 9 €-Ticket nicht (siehe auch FR)!

    Das ist nicht so ganz korrekt formuliert. Es gibt Regionalverbindungen die jedoch mit Intercity-Zügen realisiert werden, wie z.B. zwischen Bremen und Norden. Die haben dann zwei Zugnummern, eine mit RE und eine mit IC als Präfix.

  • Ist da nicht beides richtig? Genau diese Züge werden doch trotz zusätzlicher Regionalzugnummer von DB Fernverkehr betrieben.

  • Da fährst du einmal mit der Bahn nach Hause und dann hat die so viel Verspätung, dass du an beiden möglichen Umstiegen den Anschlusszug um 3 Minuten verpasst und ne Stunde warten musst. :sauer:

    • Offizieller Beitrag

    Der GVH hat seinen Text zu übertragbaren Cards übrigens geändert:


    Zitat

    Innerhalb der GVH Tarifzonen A-F bleibt die Fahrkarte im Aktionszeitraum übertragbar. Bei der bundesweiten Nutzung ist sie eine persönliche Fahrkarte.


    Innerhalb der GVH Tarifzonen A-F bleibt die Fahrkarte im Aktionszeitraum übertragbar. Bei der bundesweiten Nutzung ist sie eine persönliche Fahrkarte. Da wir nicht mit Sicherheit sagen können, wie und ob die persönliche Berechtigung bei der bundesweiten Nutzung außerhalb des GVH geprüft wird, empfehlen wir die Mitnahme eines Nachweisdokuments, dass Sie als die Inhaberin / den Inhaber ausweist (Abonnementvertrag, Anschreiben vom Ticketversand o.ä.).

    So ist das auf jeden Fall schlüssig. Noch besser gefällt mir aber der pragmatische Vorschlag von bjk, einfach einen Namen auf das Ticket zu schreiben.

  • Wenn ich in den deutschen Medien lese, dass auf Sylt nun die Punks einfallen, frage ich mich, wo die ausgegraben wurden. Punks sind doch in der Regel so alt wie ich oder gar älter und können gar nicht mehr Rumlungern, weil die Gelenke schmerzen. Bei den Sylter Chaostagen zu Wochenendticket-Zeiten war man ja noch jung und belastbar.