Dass über einen so weitreichenden Vertrag die Vereinsmitgliederversammlung mitentscheiden muss, müsste doch wohl öffentlich vermittelbar sein. Unabhängig von der juristischen Situation. Letztere kann ich nicht beurteilen,
die juristische Situation hat das OLG Celle schon beurteilt. Mit Beschluß vom 28 August 2017 hat das OLG festgestellt das die Befugnisse der Geschäftsführung ihr erlauben den Vertrag abzuschließen. Und an den Vertrag muss sich auch eine zukünftige GF dran halten.