Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swiss Life Hall)

  • Was für ein Saftladen, aber mich wundert hier gar nichts mehr.

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  • Ich bin echt erstaunt, dass Herr Mader die Traute hat sich so aufzuspielen. In meiner Erinnerung an die 80er Jahre war Herr Mader führendes Mitglied einer Gruppe, die sich Tigers oder Red Tigers nannte. Er ist mir vor allem durch zwei Dinge in Erinnerung geblieben. Erstens, dass er sich an den damals bestehenden Freundeskreis Hannover ranwanzen wollte und zweitens an einen Auftritt in einer Diskussionsrunde im ZDF (ich glaube mit M. Steinbrecher, ist schon lange her). Dort drückte er unverhohlen seine Sympathie für Hooligans aus. Wahnsinn, dass der in der Tradionsabteilung jetzt so eine Welle macht. Nach seinen eigenen heutigen Moralverstellungen und Ansichten dürfte mit der Vergangenheit dort gar kein Mitglied sein.

  • Ich habe Frau Voß gerade auf Twitter angeschrieben. Mal schauen, ob sie darauf antwortet und nicht nur mit einem 08/15-Statement. Ich bin auch ganz höflich und sachlich geblieben.

  • Hat eigentlich schon jemand die personalisierten Eintrittskarte für die JHV bekommen?


    Hier ist das Schreiben mit der "Eintrittskarte" gestern angekommen. (Ein Din A4-Schreiben mit zwei QR-Codes)


    Puh, ich hatte schon Angst, dass die Eintrittskarten bei Viagogo höchstbietend "verkauft" werden.

  • Der Vorstand spricht mal wieder Empfehlungen aus:

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  • Also ich hatte auch meine Probleme mit "aktueller Rechtsstatus" . Mein Problem ist aber ein anderes:


    Was wäre denn wenn die Anteile (aufschiebend bedingt) schon verkauft wären? Dürfte man dann den Antrag bei der DFL nicht zurück nehmen? . .. Wahrscheinlich doch. Nur will ich mich darüber nicht streiten (müssen).

  • Das wirft ja schon die Frage auf, welche schadensbegrenzenden Maßnahmen ein neuer AR eigentlich noch vornehmen kann.


    1. Neuen Vorstand einsetzen, der die Interessen des e.V. vertritt.
    2. Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der DFL zurückziehen. Das sollte den Vertrag über den Verkauf der 51% an der Management-GmbH erstmal entschärfen.
    3. Satzungsänderung bei der Management-GmbH veranlassen, damit der e.V. als alleiniger Gesellschafter die Geschäftsführung bestimmen an.
    4. Einsetzen eines ARs bei der Management-GmbH, der seiner Kontrollfunktion nachkommt.
    5. Umsetzen der angekündigten Maßnahmen im e.V., da die Aktiven den AR hieran messen werden.
    6. Vertrag über den Verkauf der Management-GmbH-Anteile rückgängig machen.

  • Im ersten Moment, dachte ich auch: Schon aus Prinzip, wenn die empfehlen, dagegen zu stimmen, muss ich ja wohl dafür stimmen. Dann habe ich mir den Antrag durchgelesen und gedacht, na gut, ist halt etwas unbestimmt, was die Management GmbH angeht, aber gut, schadet das?
    Aber jetzt bin ich überzeugt, Oststadt hat recht, das Risiko kann man vermeiden.


    Denn, anders als Team Kind, die Kinds Antrag auf Ausnahme (und damit Privatübernahme durch ihn für lau, also für schlappe knapp 13.000 Euro) ja laufen lassen wollen, stehen die anderen Kandidaten, die Pro Verein 1896 empfohlen hat, ja dafür, den Ausnahmeantrag - für den Verein (einer von 3 Antragstellern) - zurückzunehmen.
    Das sollte man nicht gefährden.


    Und in einem Punkt hat der Vorstand ja recht: Diese Satzung muss dringend reformiert werden.
    Schon allein, damit nie wieder jemand eine Vorstandsdiktatur gegen die Mitglieder aus der Satzung rechtfertigen kann.
    Dafür sollte es m. E. aber eine Satzungskommission geben, die das gründlich, transparent und mit allen Beteiligten diskutiert und dann der Mitgliederversammlung vorlegt. Das braucht Zeit, um es gut zu machen und sollte eine der ersten Aufgaben sein, die die neuen Gremien in Angriff nehmen.

  • Da würde ich ja gerne mitmachen, wenn es sich dann noch lohnt und der GröPaZ den Bums nicht vollständig übernommen hat.

  • Warum aber ist die Rücknahme des Antrags und die Vereitelung des Eintritts einer aufschiebende Bedingung ohne die Änderung rechtssicherer als mit?


    Edit: unter der Prämisse, dass das nicht erst nächstes Jahr gemacht werden kann.

    Was alles unter aktuellen Rechtsstatus zu subsumieren ist, weiß doch heute kein Mensch

  • 25 Tage Zwangshaft wären mir deutlich lieber


    Die 25.000 Euro werden den allheiligen wohl leider kaum
    treffen