Alles anzeigenDeine Antwort gibt mir Recht.
Nein.
2. Du räumst ein, dass rechtswidrige Anordnung unter Umständen zu Regressansprüchen führen kann
Nein. (nur "unter Umständen", die weit und breit nicht ersichtlich sind)
Allein aus diesen 2 Überlegungen heraus, besteht für ein örtliches Gesundheitsamt ein finanzielles Risiko, wenn Veranstaltungen abgesagt werden, weil es even eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt, dass man verklagt wird.
Nein.
Der Entscheider muss das finanzielle Risiko für das Amt mit tragen,
Nein. (Art. 34 GG) Edit: ich meinte das Gesundheitsamt als Entscheider, nicht die Person (MiQ)
Und das Gesundheitsamt bleibt u.U. auf den Forderungen sitzen, v.a. dann wenn es bei Deutschlandweit 300 Infizierten oder weniger wie vor 2 Wochen geblieben wäre.
Nein. (Die Rechtmäßigkeit einer Prognoseentscheidung beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Prognose, jedenfalls auf Sekundärebene, also hinsichtlich Kosten und Schadensersatz)
Vor 3 Wochen hätte alle Anwälte zu Klagen aufgerufen, wenn Veranstalter so eine Anordnung bekommen hätten,
Nein.
Du solltest genau deine Sicht Herrn Spahn mitteilen, weil er ja durch den Virologen aus Berlin offensichtlich falsch beraten wird. Dieser fordert genau die Übernahme des Regress-Risikos für Gesundheitsämter zB. durch einen staatlichen Fond.
Nein. Wer sagt das wo? Unabhängig davon sind Virologen für Rechtsberatung ungefähr so geeignet wie Rechtsanwälte für infektiologische Beratung.
Drosten kannst du im Podcast nachhören.
Und ja natürlich bin ich froh, dass Anwälte keine medizinischen oder Aufgaben in der Biologie übernehmen. Doch traue ich jemanden, der im medizinischen Bereich arbeitet und sich damit auseinandersetzt schon zu Problembereiche aufzeigen zu können.
Zu Deinen sonstigen Antworten erwartest du sicherlich keine andere Erwiderung als "Doch"😉 wir sollten woanders weiter diskutieren und diesen Faden entlasten