Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2021

  • Bei einer Familienmitgliedschaft (2 Personen) reicht für den Wechsel eine Erklärung oder muss die zweite Person auch eine eigene Erklärung zum Wechsel ausfüllen?

  • Ihr erinnert mich gerade daran, dass ich ja auch noch von der Fussball- in die Fanabteilung wechseln wollte.

    Ich gehe mal davon aus, dass das Wumpe ist, ob ich das vor oder nach der JHV mache?

  • Ich weiß noch, als wir den Beitrittsantrag gestellt haben und angerufen wurden. Es war so eine Art Casting, kleines Gespräch am Telefon, ob wir nicht diese Ultras seien und nur vorhätten, die JHV zu sabotieren. Fünf Jahre her.

  • Ich weiß noch, als wir den Beitrittsantrag gestellt haben und angerufen wurden. Es war so eine Art Casting, kleines Gespräch am Telefon, ob wir nicht diese Ultras seien und nur vorhätten, die JHV zu sabotieren. Fünf Jahre her.

    Manche wurden sogar zum Gespräch eingeladen, also nicht nur telefonisch :nein:


  • Ok erledigt. Nach einer Abteilung wurde ich gar nicht gefragt.

    Ich habe am 7.6. meine Mitgliedschaft online beantragt, gewünschtes Eintrittsdatum 7.6., Bestätigung mit den Daten per Mail kam am 7.6..


    Eben kam die Post, Mitgliedsbegrüssungskiste incl. Ausweis. Darauf steht: Eintrittsdatum 10.6.2021

    Also auf der JHV nicht stimmberechtigt wenn ich das richtig verstanden habe. Ich war gleich wieder sauer bis mit einfiel, dass der Verein ja gar nicht mehr das Böse ist. Aber das ist doch trotzdem ein komischer Zufall, dieses Datum.

  • @ Bronco


    Hat die Vereinsführung schon mal darüber nachgedacht, neben den bestehenden Traditions-, Frauen- und den Seniorenfußballmannschaften auch wieder eine Amateurfußballmannschaft zu begründen?


    Hintergrund meiner Frage:


    Es gab auch nach der Ausgliederung des Profiteams über mehrere Jahre noch eine "1. Herren", die damals zumeist in der Kreisliga Hannover spielte. Diese vereinseigene Amateurmannschaft ist aber irgendwann durch den damals noch von Martin Kind beherrschten Vorstand aufgelöst worden. Wenn heute ein männliches 96-Vereinsmitglied im e.V. Fußball spielen möchte, so hat er dazu nach meinen Verständnis nur dann die Möglichkeit dazu, wenn er entweder noch ein Kind ist oder die 32 Lebensjahre bereits überschritten hat.


    Wäre es nicht ein gutes Zeichen für die neu gewonnene Handlungsfähigkeit unseres Vereins, wenn auch jüngere Vereinsmitglieder in einem regulären Spielbetrieb im 96-Trikot Fußball spielen könnten?

  • Ich habe am 7.6. meine Mitgliedschaft online beantragt, gewünschtes Eintrittsdatum 7.6., Bestätigung mit den Daten per Mail kam am 7.6..


    Eben kam die Post, Mitgliedsbegrüssungskiste incl. Ausweis. Darauf steht: Eintrittsdatum 10.6.2021

    Also auf der JHV nicht stimmberechtigt wenn ich das richtig verstanden habe. Ich war gleich wieder sauer bis mit einfiel, dass der Verein ja gar nicht mehr das Böse ist. Aber das ist doch trotzdem ein komischer Zufall, dieses Datum.

    Du solltest nochmal bei den der Juristerei kundigen nachhaken. Ich interpretiere es mit Menschenverstand so, daß Du, wenn Du am 10.06. Mitglied warst, am 10.10. (also quasi am 09.10. 23.59 Uhr) 4 Monate Mitgliedschaft voll hast.

    Edith hat ein gutes Beispiel gefunden. Wenn du am 10.06. ein 4monatiges Sky-Abo abschließt und am 10.06. schon schauen kannst, dann läuft das doch am 09.10. ab. Am 10.10. kannst du dann nicht mehr schauen, weil Deine 4 Monate vorbei sind ... meint der Menschenverstand ... (keinen Plan wie Juristen sowas definieren)

    Einmal editiert, zuletzt von 96Weizen ()

  • Ehrlich gesagt, weiß ich es nicht. Habe auch gerade nicht im Kopf, ob eventuell irgendein Punkt des H96-Vertrages dagegen spricht, Stichwort gegenseitige Konkurrenz. Obwohl ehrlicherweise die Kluft zwischen Kreisliga und Bundesliga ja durchaus enorm ist. Letztendlich wäre das doch etwas, was sich auf einer JHV schnell beantworten ließe.

  • Ich interpretiere es mit Menschenverstand so, daß Du, wenn Du am 10.06. Mitglied warst, am 10.10. (also quasi am 09.10. 23.59 Uhr) 4 Monate Mitgliedschaft voll hast.

    Die Frist hier würde ich nach §§ 187/188 BGB beurteilen: bei einer Frist, für deren Beginn ein Ereignis maßgeblich ist (hier: Eintritt), zählt der Ereignistag nicht mit, die Frist beginnt mit dem Folgetag, 00:00h. Bei Eintritt 10.06. beginnt die 4-Monats-Frist am 11.06., 00:00 und endet 10.10., 23.59

  • Das was 96Weizen sagt. Stand bei mir so drauf. Die haben bestimmt gewusst, wofür ich mich entscheiden würde. :ja:


    Ich hab später zusätzlich noch die Jubiläumskarte bekommen. Da steht wiederum keine Abteilung drauf. Ich sach ma so: Hauptsache, die 96 ist drauf.